Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP117 Betriebshofsteuerung
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP117 Betriebshofsteuerung
Im Straßenbahn-Betriebshof der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg ist eine Erweiterung der Abstellkapazitäten der Straßenbahnen geplant.
Hierfür soll die bestehende Abstellhalle um einen Anbau (ca. 180 x 22 m) in Stahlbetonbauweise erweitert werden.
In der Halle werden 5 Abstellgleise mit einer Gesamtkapazität von 15 Fahrzeugen neu errichtet.
Das Leistungsbild dieser Ausschreibung ist die durch die Vergrößerung der bestehenden Gleisanlage erforderliche Erweiterung der Betriebshofsteuerung.
Nürnberg, Deutschland
Auftragsumfang:
- Baustelleneinrichtung und Demontage
- BH-Erweiterung FSA2.1 / FSA3
- Signalisierung und Gleisschaltmittel Fahrsignalanlage
- Kabelanlage Fahrsignalanlage
- Weichenantriebe
- Planunterlagen zur Inbetriebnahme
- Inbetriebsetzung und Einweisung
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Der Auftraggeber hat das Vergabepaket 117 Betriebshofsteuerung ursprünglich in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
nach SektVO ausgeschrieben (EU 2021/225-593191).
Bei diesem Verfahren gingen keine Teilnahmeanträge ein.
Der Auftraggeber hat daraufhin das Verfahren aufgehoben (EU 2022/S 030-077699) und ist in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
nach SektVO gewechselt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tram+ VP117 Betriebshofsteuerung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe derVergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabeder Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisbzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). DesWeiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.