Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP117 Betriebshofsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: Tram+ VP117
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]8405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP117 Betriebshofsteuerung
Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP117 Betriebshofsteuerung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Straßenbahn-Betriebshof der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg ist eine Erweiterung der Abstellkapazitäten der Straßenbahnen geplant.
Hierfür soll die bestehende Abstellhalle um einen Anbau (ca. 180 x 22 m) in Stahlbetonbauweise erweitert werden.
In der Halle werden 5 Abstellgleise mit einer Gesamtkapazität von 15 Fahrzeugen neu errichtet.
Das Leistungsbild dieser Ausschreibung ist die durch die Vergrößerung der bestehenden Gleisanlage erforderliche Erweiterung der Betriebshofsteuerung.
Auftragsumfang:
- Baustelleneinrichtung und Demontage
- BH-Erweiterung FSA2.1 / FSA3
- Signalisierung und Gleisschaltmittel Fahrsignalanlage
- Kabelanlage Fahrsignalanlage
- Weichenantriebe
- Planunterlagen zur Inbetriebnahme
- Inbetriebsetzung und Einweisung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Gesellschaftsform mit Eigentumsverhältnissen,
2. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister
nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, anderenfalls vergleichbarer
Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. (Gewichtung 2 %),
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate)
(Gewichtung 2 %),
4. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Landeskorruptionsregister vorliegt. (Gewichtung 2 %),
5. Kopie der Versicherungspolice(n) mit einer Deckungssumme in Höhe von 1,0 Mio. EUR
(nicht älter als 12 Monate) oder Vorlage einer Bescheinigung der Versicherung, dass diese bereit
ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bieter
abzuschließen. (Gewichtung 5 %),
6. Eigenerklärung: Anerkennung deutschen Rechts im Vertragsfall. (Gewichtung 2 %),
7. Eigenerklärung: Bestätigung von deutschsprachigen Schlüsselpersonal. (Gewichtung 2 %).
8. Umsatzangaben der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, bezogen
auf Tätigkeiten im ausgeschriebenen Aufgabengebiet, (Gewichtung 5 %),
9. Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter im Mittel der letzten 3
Geschäftsjahre mit Angabe der entsprechenden Qualifikationen.
(Gewichtung 4 %)
10. Eigenauskunft (z. B. Creditreform, Bankauskunft, etc.). (Gewichtung 6 %),
11. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation
befindet. (Gewichtung 2 %),
12. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung
der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes des
Sektorenauftraggebers erfüllt hat (Gewichtung 2 %),
13. Eigenerklärung, dass keine Eröffnung oder beantragte Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens oder einer vergleichbaren gesetzlich geregelten
Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens oder Ablehnung
vorliegt (Gewichtung 2 %).
14. Zwei mit der ausgeschriebene Leistung vergleichbare Referenzen mit
Bauausführung 2017 bis 2021.
(Gewichtung zweimal 32 % = 64 %), Wertung jeweils im Vergleich zur
ausgeschriebenen Leistung für eine Referenz: 32 % voll vergleichbar,
0 % überhaupt nicht vergleichbar.
Die Referenzen sollen folgende Angaben enthalten:
Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Art der ausgeführten
Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Kurzbeschreibung des im
eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs mit Angabe von
dabei ausgeführten wesentlichen Mengenkennzahlen, Zahl der dabei
durchschnittlichen eingesetzten Arbeitskräfte.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes
vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine
beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Ein Verweis auf Präqualifikationsportale (z.B. PQ-Bau) ist möglich, sofern die
geforderten Unterlagen dort hinterlegt sind.
Mängelansprüchebürgschaft
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
0.) Der Auftraggeber schreibt im Verhandlungsverfahren nach vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Sektorenverordnung aus.
1.) In der ersten Stufe des Verhandlungsverfahrens ist bis spätestens 16.12.2021, 13:00 Uhr ein Teilnahmeantrag auf der Vergabeplattform
Deutsche eVergabe hochzuladen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb können bis 13.12.2021, 12:00 Uhr über die Nachrichtenfunktion auf
der Vergabeplattform gestellt werden.
2.) In der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens werden alle geeigneten Bieter aufgefordert, ein Angebot einzureichen.
Diese Aufforderung wird wahrscheinlich am 20.12.2021 erfolgen.
Die Angebote sind bis spätestens 31.01.2022, 13:00 Uhr auf der Vergabeplattform Deutsche eVergabe hochzuladen.
Fragen können bis 25.01.2022, 12:00 Uhr über die Nachrichtenfunktion auf der Vergabeplattform gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.