Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP103 Lasttrennschalteranlage Referenznummer der Bekanntmachung: Tram+ VP103
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]8405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP103 Lasttrennschalteranlage
Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP103 Lasttrennschalteranlage
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Straßenbahn-Betriebshof der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg ist eine Erweiterung der Straßenbahn-Abstellkapazitäten geplant. Hierfür werden eine Abstellhallenerweiterung (ca. 160 x 22 m), eine Lagerhalle (ca. 20 x 19 m) und ein Drehgestelllager errichtet. Im Zuge der Erweiterung soll eine 750 V-Lasttrennschalteranlage mit Kurzschließeinrichtung für die Bahnstromversorgung errichtet werden. Diese soll als Freiluftanlage in GFK‐Schränken realisiert werden. Auf Grund der Übersichtlichkeit und den Platzverhältnissen soll die Anlage in drei einzelne Freiluftschränke mit den Funktionsbereichen:- Steuerung / Bedienung,- Einspeisung Halle 1 und Einspeisung aus dem Unterwerk- Einspeisung Halle 2 und Kupplungaufgeteilt werden. Die Steuerung der Trennschalter soll neben einer Ortsbedienung im Steuerschrank, aus dem Unterwerk mit Fernwirktechnik, sowie einer überwachten Verbindung über das Feuerwehrinformationszentrum erfolgen. Des Weiteren ist eine hard‐ und softwareseitige Einbindung in die im Unterwerk vorhandene Umschalteinrichtung für eine temporäre Umschaltung der Unterwerksspannung von 600 V auf 750 V erforderlich. Auftragsumfang: - Lasttrennschalteranlagen in GFK-Freiluftschränken einschl. Steuerung- Bedien- / Meldeeinrichtungen- Anpassungen Unterwerk / 750 V Umschalteeinrichtung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.