Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP139 Tore Abstellhalle / Lagerhalle
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP139 Tore Abstellhalle / Lagerhalle
Im Straßenbahn-Betriebshof der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg ist eine Erweiterung der
Abstellkapazitäten der Straßenbahnen geplant.
Hierfür soll die bestehende Abstellhalle um einen Anbau (ca. 180 x 22 m) in Stahlbetonbauweise erweitert
werden. Außerdem wird in unmittelbarer Nähe zur Abstellhalle eine neue Lagerhalle (ca. 21 x19 m) in
Stahlbauweise errichtet.
Das Leistungsbild dieser Ausschreibung umfasst die Lieferung und den Einbau von und Toren für die zwei
genannten Bauteile Abstellhalle und Lagerhalle.
Nürnberg, Deutschland
Auftragsumfang:
- Technische Bearbeitung mit Werk – und Montageplanung
- Metallbau Außentor Abstellhalle
- Metallbau Außentor Lagerhalle
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Der Auftraggeber hatte das Vergabepaket 138 Tore zunächst in einem Offenen Verfahren nach SektVO (EU 2022/S 025-064281) ausgeschrieben.
Bei diesem Verfahren sind keine Angebote eingegangen.
Daher hob der Auftraggeber das Verfahren auf (EU 2022/S 050-130969) auf und wechselte in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
nach SektVO.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tram+ VP138 Tore Abstellhalle / Lagerhalle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe derVergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabeder Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisbzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). DesWeiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.