Tram+ VP 133 Türen und Tore Referenznummer der Bekanntmachung: Tram+ VP133
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]8405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tram+ VP 133 Türen und Tore
Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP133 Türen und Tore Abstellhalle, Lagerhalle, Drehgestelllager
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Straßenbahn-Betriebshof der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg ist eine Erweiterung der Abstellkapazitäten der Straßenbahnen geplant. Hierfür soll die bestehende Abstellhalle um einen Anbau (ca. 180 x 22 m) in Stahlbetonbauweise erweitert werden. Der Anbau wird sowohl Türen zum Bestandsbau erhalten wie auch Türen zum Außenbereich. Außerdem wird in unmittelbarer Nähe zur Abstellhalle eine neue Lagerhalle (ca. 21 x19 m) in Stahlbauweise errichtet. Auch dieses Gebäude grenzt an einem Bestandsbau an (Werkstatt Schiene). Als dritter Neubau wird ein Drehgestelllager errichtet (ca. 27 x 11 m). Das Leistungsbild dieser Ausschreibung umfasst die Lieferung und den Einbau von Türen und Tore für die drei genannten Bauteile Abstellhalle, Lagerhalle und Drehgestelllager. Auftragsumfang: - Technische Bearbeitung mit Werk – und Montageplanung - Metallbau Türen und Oberlichter Abstellhalle- Metallbau Außentor Abstellhalle- Metallbau Türen Lagerhalle- Metallbau Außentor Lagerhalle- Metallbau Tür Drehgestelllager
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Ausschreibung (Offenes Verfahren nach SektVO) sind keine Angebote eingegangen. Der Auftraggeber wechselt in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach SektVO und wird die Leistung in dieser Form nochmal in den Wettbewerb bringen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.