Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn - VP206 Dach Lagerhalle / Drehgestelllager
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn - VP206 Dach Lagerhalle / Drehgestelllager
Im Straßenbahn-Betriebshof der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg ist eine Erweiterung der
Abstellkapazitäten geplant.
Hierfür wird eine Abstellhalle errichtet, in der weitere 15 Straßenbahnen abgestellt werden können. Für den
zusätzlichen Lagerbedarf von Ersatzteilen und Drehgestellen müssen weitere Bauten auf dem Betriebsgelände
errichtet werden.
Die Lagerhalle wird als Stahlbau errichtet und misst ca. 19 x 21 x 10m (l x b x h).
Das Drehgestelllager ist ebenfalls ein auf Fundamenten gegründeter Stahlbau mit den Abmessungen von ca.
27 x 12 x 5 m (l x b x h).
Die Erbringung der Dachdeckungsarbeiten der zwei Bauwerke Lagerhalle und Drehgestelllager sind
Gegenstand dieser Ausschreibung.
Nürnberg, Deutschland
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Das Vergabepaket 206 Dach Lagerhalle / Drehgestelllager wurde zunächst in einem Offenen Verfahren nach SektVO (EU 2021/S 225-593212) ausgeschrieben.
Bei diesem Offenen Verfahren ging kein Angebot ein. Der Auftraggeber hob daher das Verfahren auf (EU 2022/S 018-044810) und wechselte in ein
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach SektVO.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tram+ VP206 Dach Lagerhalle / Drehgestelllager
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe derVergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabeder Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisbzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). DesWeiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.