Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP206 Dach Lagerhalle Drehgestelllager Referenznummer der Bekanntmachung: Tram+ VP206
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]8405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP206 Dach Lagerhalle Drehgestelllager
Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP206 Dach Lagerhalle Drehgestelllager
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Straßenbahn-Betriebshof der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg ist eine Erweiterung der Abstellkapazitäten geplant. Hierfür wird eine Abstellhalle errichtet, in der weitere 15 Straßenbahnen abgestellt werden können. Für den zusätzlichen Lagerbedarf von Ersatzteilen und Drehgestellen müssen weitere Bauten auf dem Betriebsgelände errichtet werden. Die Lagerhalle wird als Stahlbau errichtet und misst ca. 19 x 21 x 10m (l x b x h). Das Drehgestelllager ist ebenfalls ein auf Fundamenten gegründeter Stahlbau mit den Abmessungen von ca. 27 x 12 x 5 m (l x b x h). Die Erbringung der Dachdeckungsarbeiten der zwei Bauwerke Lagerhalle und Drehgestelllager sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Auftragsumfang: 1. Technische Bearbeitung / Erstellung Werkplanung2. Lagerhallea. Metallbau Dach Lagerhalleb. Abdichtungsarbeiten und Entwässerungc. Absturzsicherung3. Drehgestelllagera. Metallbau Dachb. Abdichtungsarbeitenc. Absturzsicherung4. Entwässerung Drehgestelllagera. Dachentwässerungb. Notentwässerung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Ausschreibung sind keine Angebote eingegangen. Der Auftraggeber wechselt in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach SektVO.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.