Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP 110 Tore Abstellhalle
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP 110 Tore Abstellhalle
Im Straßenbahn-Betriebshof der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg ist eine Erweiterung der Abstellkapazitäten der Straßenbahnen geplant.
Hierfür soll die bestehende Abstellhalle um einen Anbau (ca. 180 m x 22 m) erweitert werden.
In der Abstellhalle werden 5 Gleise mit 3 Arbeitsgruben errichtet.
Die Zufahrt und Ausfahrt aus der Hallenerweiterung soll über jeweils 2 Tore ermöglicht werden.
Durch die Tore wird die von außen kommende Fahrleitung geführt.
Die Lieferung, der Einbau der Tore und weitere, zu erbringende Nebenleistungen gem. LV, stellen das Leistungsbild dieser Ausschreibung dar.
Nürnberg, Deutschland
Auftragsumfang:
1. Technische Bearbeitung / Erstellung Werkplanung,
2. Metallbauarbeiten Tore.
Der Auftraggeber hat nach Sektorenverordnung ausgeschrieben
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Das Vergabepaket Tram+ VP 110 Tore Abstellhalle wurde ursprünglich in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach SektVO (EU 2021/S 139-371050)
ausgeschrieben. Diese Verfahren brachte kein gültiges Angebot.
Deshalb wechselte der Auftraggeber in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach SektVO
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tram+ VP110 Tore Abstellhalle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe derVergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabeder Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisbzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). DesWeiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.