Gebäudereinigung für die Justizbehörden Aschaffenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021USC000006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/aschaffenburg/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung für die Justizbehörden Aschaffenburg
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausführung der Gebäudereinigung für folgende Objekte der Justizbehörden Aschaffenburg:
a) Justizgebäude, Schloßplatz 3/5, 63739 Aschaffenburg
b) Justizgebäude, Schloßplatz 7, 63739 Aschaffenburg
c) Justizgebäude, Erthalstraße 3, 63739 Aschaffenburg
d) Justizgebäude, Friedrichstraße 23-25, 63739 Aschaffenburg
e) Justizgebäude, Weißenburger Straße 20-22, 63739 Aschaffenburg (Mietobjekt)
f) Justizgebäude, Goldbacher Straße 6, 63739 Aschaffenburg (Cityturm, Mietobjekt)
Der Auftragnehmer übernimmt die laufende Reinigung (Unterhaltsreinigung, Regieleistungen).
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausführung der Gebäudereinigung für folgende Objekte der Justizbehörden Aschaffenburg:
a) Justizgebäude, Schloßplatz 3/5, 63739 Aschaffenburg
b) Justizgebäude, Schloßplatz 7, 63739 Aschaffenburg
c) Justizgebäude, Erthalstraße 3, 63739 Aschaffenburg
d) Justizgebäude, Friedrichstraße 23-25, 63739 Aschaffenburg
e) Justizgebäude, Weißenburger Straße 20-22, 63739 Aschaffenburg (Mietobjekt)
f) Justizgebäude, Goldbacher Straße 6, 63739 Aschaffenburg (Cityturm, Mietobjekt)
Der Auftragnehmer übernimmt die laufende Reinigung (Unterhaltsreinigung, Regieleistungen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudereinigung für die Justizbehörden Aschaffenburg
Ort: Stadtallendorf
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35260
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB (Einleitung und Antrag) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1)Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. 3 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 (Form, Inhalt) lautet:
(1) 1 Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2 Er
soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3 Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt,
Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im
Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten
Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten
sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]