Gebäudereinigung für die Justizbehörden Aschaffenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021USC000006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/aschaffenburg/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung für die Justizbehörden Aschaffenburg
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausführung der Gebäudereinigung für folgende Objekte der Justizbehörden Aschaffenburg:
a) Justizgebäude, Schloßplatz 3/5, 63739 Aschaffenburg,
b) Justizgebäude, Schloßplatz 7, 63739 Aschaffenburg,
c) Justizgebäude, Erthalstraße 3, 63739 Aschaffenburg,
d) Justizgebäude, Friedrichstraße 23-25, 63739 Aschaffenburg,
e) Justizgebäude, Weißenburger Straße 20-22, 63739 Aschaffenburg (Mietobjekt),
f) Justizgebäude, Goldbacher Straße 6, 63739 Aschaffenburg (Cityturm, Mietobjekt).
Der Auftragnehmer übernimmt die laufende Reinigung (Unterhaltsreinigung, Regieleistungen).
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausführung der Gebäudereinigung für folgende Objekte der Justizbehörden Aschaffenburg:
a) Justizgebäude, Schloßplatz 3/5, 63739 Aschaffenburg,
b) Justizgebäude, Schloßplatz 7, 63739 Aschaffenburg,
c) Justizgebäude, Erthalstraße 3, 63739 Aschaffenburg,
d) Justizgebäude, Friedrichstraße 23-25, 63739 Aschaffenburg,
e) Justizgebäude, Weißenburger Straße 20-22, 63739 Aschaffenburg (Mietobjekt),
f) Justizgebäude, Goldbacher Straße 6, 63739 Aschaffenburg (Cityturm, Mietobjekt).
Der Auftragnehmer übernimmt die laufende Reinigung (Unterhaltsreinigung, Regieleistungen).
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 31. März 2027, wenn keine Kündigung erfolgt. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum 31. März gekündigt werden (ordentliche Kündigung). Die Kündigung kann frühestens zum 31. März 2024 erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung über Ausschlussgründe,
2. Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Falls die Firma nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung vorzulegen,
3. Erklärung zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO.
1. Erklärung zum Umsatz, bezogen auf den Gesamtumsatz und auf die Leistungsart, die Gegenstand der Ausschreibung ist, für die letzten drei Geschäftsjahre,
2. Erklärung über den Bestand einer Haftpflichtversicherung bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung (Höhe der Deckung: siehe Ziff. 14) der Vertragsbedingungen unter Haftung/Haftpflichtversicherung).
1. Erklärung, dass an der Objektbesichtigung am 10. August 2021 oder am 12. August 2021, jeweils um 10.00 Uhr, teilgenommen worden ist.
2. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit für den Auftrag ist darzustellen. Die Darstellung soll insbesondere Angaben zu folgenden auftragsrelevanten Daten enthalten:
— Wie viele Reinigungskräfte (Kopfzahl) beschäftigen Sie?
— Wie werden diese geschult/eingewiesen?
— Beschäftigen Sie mindestens einen Gebäudereinigungsmeister?
— Wie stellen Sie bei Personalausfall (Krankheit, Urlaub, sonstige Freistellungen) sicher, den Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen?
— Welche elektrischen Geräte wollen Sie im Objekt einsetzen?
— Zusicherung, dass der Mindestlohn gezahlt wird, sowie Angaben, falls Preise die Mindestlöhne nicht abdecken oder Arbeitnehmer Arbeitsmittel stellen.
3. Vorlage der befüllten Referenzliste mit drei Auftraggebern, für die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Gebäudereinigungsarbeiten durchgeführt worden sind. Bei Bietergemeinschaften genügt der Referenznachweis für die jeweils in der Vergangenheit erbrachte Teilleistung des hierfür verantwortlichen Mitglieds der Bietergemeinschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Bamberg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Objektbesichtigung durch den Bieter/die Bieterin ist zwingend am 10. August 2021 oder am 12. August 2021, jeweils um 10.00 Uhr erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB (Einleitung und Antrag) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession Hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 (Form, Inhalt) lautet:
(1) 1 Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2 Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3 Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]