Bekanntmachung vergebener Auftrag: Neubau Pflegeheim Tauernstraße Offenes Verfahren_Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Auftrag: MST_TGA_TAU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muenchenstift.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung vergebener Auftrag: Neubau Pflegeheim Tauernstraße Offenes Verfahren_Technische Ausrüstung
Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, Leistungsphasen 5 bis 9, einschließlich Einarbeitung in den aktuellen Projektstand und Übernahme der bisherigen Leistungsergebnisse als Besondere Leistung für den Neubau eines Seniorenwohn- und Pflegeheims auf dem Grundstück Tauernstr. 11 in 81547 München - Harlaching.
Die Münchenstift GmbH (im Folgenden auch: "MST") plant auf dem Grundstück Tauernstr. 11 in 81547 München - Harlaching die Errichtung eines neuen Seniorenwohn- und Pflegeheims mit ca. 258 Wohn- und Pflegeplätzen.
Das Baufeld umfasst eine Fläche von 8.550 m². Die BGF beträgt ca. 18.993 m².
Das Planungsgebiet schließt im Norden an das Gelände des TSV 1860 e.V. an. Im Osten grenzt das Grundstück an die Grünwalder Straße und im Süden an die Tauernstraße, vgl. den Lageplan im Anlagenkonvolut 1 der Vergabeunterlagen.
Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplans der Landeshauptstadt München Nr. 636, welcher im Anlagenkonvolut 1 den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Im Bebauungsplan sind die Baugrenzen dargestellt.
Auf dem Grundstück befindet sich ein Pflegeheim, bestehend aus den Bauteilen A bis E, siehe das Dokument "Uebersicht_Bestand.pdf" im Anlagenkonvolut 1 der Vergabeunterlagen. Da bei dem Altbestand die Anforderungen der Pflege AV nicht mehr eingehalten werden konnten, wurden die Bestandsgebäude (Bauteile D und E) abgerissen und sollen nunmehr durch einen Neubau ersetzt werden. Die Bauteile A bis C wurden noch nicht abgerissen.
Die Gebäudegeometrie spiegelt die strukturelle Vorgabe des drei Wohngruppen-Models von MST wider.
Der Neubau muss den Effizienzhaus-Standard EH 40 plus einhalten.
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI.
Im Jahre 2018 hat der Auftraggeber die Planungsleistungen und die Projektsteuerung betreffend den Neubau des Seniorenwohn- und Pflegeheims ausgeschrieben und die Leistungen jeweils vergeben.
Bis zum Zeitpunkt der Absendung der Auftragsbekanntmachung im vorliegenden Vergabeverfahren wurden durch den hiermit beauftragten TGA-Planer die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 aus dem Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI) erbracht. Die Leistungsphase 4 ist bis zum Verfahrensende voraussichtlich fertiggestellt.
Ausschreibungsgegenständlich sind die Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI) einschließlich der Einarbeitung in den aktuellen Projektstand und der Übernahme der bisherigen Leistungsergebnisse als Besondere Leistung.
Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Beauftragung der Leistungen der LPH 5 einschließlich der Einarbeitung in den aktuellen Projektstand und Übernahme der bisherigen Leistungsergebnisse als Besondere Leistung.
Der Auftraggeber hat hierbei das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen daraus (z. B. einzelnen Grundleistungen oder Teilen von Grundleistungen) bezogen auf das vertragliche Leistungsbild oder Teilen daraus und/oder Ab-schnitte der Baumaßnahme zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRF5J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.