MÜNCHENSTIFT: Neubau Pflegeheim Tauernstraße Offenes Verfahren_Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: MST_TGA_TAU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muenchenstift.de/
Abschnitt II: Gegenstand
MÜNCHENSTIFT: Neubau Pflegeheim Tauernstraße Offenes Verfahren_Technische Ausrüstung
Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, Leistungsphasen 5 bis 9, einschließlich Einarbeitung in den aktuellen Projektstand und Übernahme der bisherigen Leistungsergebnisse als Besondere Leistung für den Neubau eines Seniorenwohn- und Pflegeheims auf dem Grundstück Tauernstr. 11 in 81547 München - Harlaching.
Die Münchenstift GmbH (im Folgenden auch: "MST") plant auf dem Grundstück Tauernstr. 11 in 81547 München - Harlaching die Errichtung eines neuen Seniorenwohn- und Pflegeheims mit ca. 258 Wohn- und Pflegeplätzen.
Das Baufeld umfasst eine Fläche von 8.550 m². Die BGF beträgt ca. 18.993 m².
Das Planungsgebiet schließt im Norden an das Gelände des TSV 1860 e.V. an. Im Osten grenzt das Grundstück an die Grünwalder Straße und im Süden an die Tauernstraße, vgl. den Lageplan im Anlagenkonvolut 1 der Vergabeunterlagen.
Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplans der Landeshauptstadt München Nr. 636, welcher im Anlagenkonvolut 1 den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Im Bebauungsplan sind die Baugrenzen dargestellt.
Auf dem Grundstück befindet sich ein Pflegeheim, bestehend aus den Bauteilen A bis E, siehe das Dokument "Uebersicht_Bestand.pdf" im Anlagenkonvolut 1 der Vergabeunterlagen. Da bei dem Altbestand die Anforderungen der Pflege AV nicht mehr eingehalten werden konnten, wurden die Bestandsgebäude (Bauteile D und E) abgerissen und sollen nunmehr durch einen Neubau ersetzt werden. Die Bauteile A bis C wurden noch nicht abgerissen.
Die Gebäudegeometrie spiegelt die strukturelle Vorgabe des drei Wohngruppen-Models von MST wider.
Der Neubau muss den Effizienzhaus-Standard EH 40 plus einhalten.
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI.
Im Jahre 2018 hat der Auftraggeber die Planungsleistungen und die Projektsteuerung betreffend den Neubau des Seniorenwohn- und Pflegeheims ausgeschrieben und die Leistungen jeweils vergeben.
Bis zum Zeitpunkt der Absendung der Auftragsbekanntmachung im vorliegenden Vergabeverfahren wurden durch den hiermit beauftragten TGA-Planer die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 aus dem Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI) erbracht. Die Leistungsphase 4 ist bis zum Verfahrensende voraussichtlich fertiggestellt.
Ausschreibungsgegenständlich sind die Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI) einschließlich der Einarbeitung in den aktuellen Projektstand und der Übernahme der bisherigen Leistungsergebnisse als Besondere Leistung.
Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Beauftragung der Leistungen der LPH 5 einschließlich der Einarbeitung in den aktuellen Projektstand und Übernahme der bisherigen Leistungsergebnisse als Besondere Leistung.
Der Auftraggeber hat hierbei das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen daraus (z. B. einzelnen Grundleistungen oder Teilen von Grundleistungen) bezogen auf das vertragliche Leistungsbild oder Teilen daraus und/oder Ab-schnitte der Baumaßnahme zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 4 GWB
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
1. Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bieters
a. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
b. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden),
c. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer a. bis c. genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter Ziffer a. bis c. angepasst werden wird.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Fachplanung Technische Ausrüstung) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz des Bieters für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Fachplanung Technische Ausrüstung) in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Fachplanung Technische Ausrüstung) des Bieters. Letztere Summe ist bei Bietergemeinschaften maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
1. Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bieters
a. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
b. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden),
c. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer a. bis c. genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter Ziffer a. bis c. angepasst werden wird.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Fachplanung Technische Ausrüstung) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz des Bieters für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Fachplanung Technische Ausrüstung) in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Fachplanung Technische Ausrüstung) des Bieters. Letztere Summe ist bei Bietergemeinschaften maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
1. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) ersichtlich ist.
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft je Jahr.
Für alle Bieter gilt, dass nur solche Beschäftigte und Führungskräfte anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur verfügen.
Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl von mindestens 6 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), die jeweils über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur verfügen.
2. Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte geeignete Referenzen nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Als Eignungskriterium gefordert ist mindestens eine (1) Referenz des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die alle folgenden Anforderungen erfüllt:
a. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI), in dem dem die Referenz benennenden Unternehmen die Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1 bis 8 HOAI (nicht notwendig inkl. Küchenplanung) bzw. der entsprechenden Vorgängerregelung beauftragt und von ihm erbracht worden sind, mindestens Leistungsphasen 5-8, für Neubauten im Bereich Gesundheitswesen, die dem zeitweisen Wohnen von Menschen dienen (Krankenhäuser, Rehakliniken, Pflegeheime, Seniorenwohnheime, Einrichtungen des betreuten Wohnens).
b. Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 200-500 nach DIN 276:2018-12: Mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bieters erfasst sind.
c. Brutto-Grundfläche gemäß DIN 277-1:2016-01 des Referenzprojekts: Mindestens 3.000 m² BGF. Brutto-Grundfläche in diesem Sinne sind nur solche Brutto-Grundflächen, die vom Auftragsumfang des Bieters erfasst sind.
d. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Der Bieter hat die Leistungsphase 8 im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote begonnen oder fertiggestellt (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2015 begonnen worden sein).
1. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) ersichtlich ist.
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft je Jahr.
Für alle Bieter gilt, dass nur solche Beschäftigte und Führungskräfte anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur verfügen.
Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl von mindestens 6 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), die jeweils über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur verfügen.
2. Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte geeignete Referenzen nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Als Eignungskriterium gefordert ist mindestens eine (1) Referenz des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die alle folgenden Anforderungen erfüllt:
a. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI), in dem dem die Referenz benennenden Unternehmen die Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1 bis 8 HOAI (nicht notwendig inkl. Küchenplanung) bzw. der entsprechenden Vorgängerregelung beauftragt und von ihm erbracht worden sind, mindestens Leistungsphasen 5-8, für Neubauten im Bereich Gesundheitswesen, die dem zeitweisen Wohnen von Menschen dienen (Krankenhäuser, Rehakliniken, Pflegeheime, Seniorenwohnheime, Einrichtungen des betreuten Wohnens).
b. Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 200-500 nach DIN 276:2018-12: Mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bieters erfasst sind.
c. Brutto-Grundfläche gemäß DIN 277-1:2016-01 des Referenzprojekts: Mindestens 3.000 m² BGF. Brutto-Grundfläche in diesem Sinne sind nur solche Brutto-Grundflächen, die vom Auftragsumfang des Bieters erfasst sind.
d. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Der Bieter hat die Leistungsphase 8 im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote begonnen oder fertiggestellt (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2015 begonnen worden sein).
Der Bieter verfügt über einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit der beruflichen Qualifikation des Ingenieurs (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor).
Der vom Bieter benannte Projektleiter und stellvertretende Projektleiter müssen jeweils über die berufliche Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor im Bereich Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, Versorgungstechnik, Elektrotechnik o.Ä.) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der vorgenannten Bereiche (inkl. staatlich geprüfte Techniker, technische Zeichner, Elektromeister o.Ä.) verfügen.
1. Mindestanforderungen an Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter
Mindestanforderung ist zunächst die für die Vertragsdurchführung verbindliche namentliche Benennung des Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters. Es ist möglich, jeweils einen eigenen Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter für verschiedene TGA-Disziplinen (z.B. HLS und ELT) zu benennen. Die benannten Personen müssen im Auftragsfall in der Auftragsdurchführung zwingend zum Einsatz kommen und die Aufgaben der Projektleitung übernehmen. Aufgaben der Projektleitung sind u.a. die Vertretung des Auftragnehmers in den Bauherrn-Jour Fixe, die Vertretung des Auftragnehmers in den Planer-Jour Fixe, das jederzeitige und vollständige Eingearbeitetsein in alle Themen und Leistungsbereiche und die verantwortliche und - auch kapazitativ - hauptsächliche Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen in eigener Person. Ein Wechsel der benannten Personen ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Die benannten Personen müssen zudem
- jeweils über die berufliche Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor im Bereich Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, Versorgungstechnik, Elektrotechnik o.Ä.) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der vorgenannten Bereiche (inkl. staatlich geprüfte Techniker, technische Zeichner, Elektromeister o.Ä.) und
- jeweils über mindestens vier (4) Jahre Berufserfahrung in der hier gegenständlichen Funktion verfügen. Als Berufserfahrung gilt die tatsächliche Tätigkeit als Projektleiter bzw. stellvertretender Projektleiter bei Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung.
Die berufliche Qualifikation und die Berufserfahrung in der hier gegenständlichen Funktion von vier (4) Jahren sind Mindestanforderungen an den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter, bei deren Nichterfüllung der Ausschluss des Angebots erfolgt.
2. Mindestanforderungen an Projektteam-Mitglieder mit Kernfunktionen
Mindestanforderungen an die Projektteam-Mitglieder mit Kernfunktionen (Projektingenieure, staatlich geprüfte Techniker, technische Zeichner, Elektromeister o.Ä. für Qualitäten) sind, dass diese
a. entweder
- über ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor im Bereich Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, Versorgungstechnik, Elektrotechnik o.Ä.) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der vorgenannten Bereiche (inkl. staatlich geprüfte Techniker, technische Zeichner, Elektromeister o.Ä.) und
- über mindestens zwei (2) Jahre Berufserfahrung in der im Personaleinsatzplan jeweils vorgesehenen Funktion verfügen,
b. oder (bei Nichtvorliegen des vorgenannten Fachhochschul- oder Hochschulstudiums oder Berufsausbildung in einem der vorgenannten Bereiche (inkl. staatlich geprüfte Techniker, technische Zeichner, Elektromeister o.Ä.)) über mindestens vier (4) Jahre Berufserfahrung in der im Personaleinsatzplan jeweils vorgesehenen Funktion verfügen.
Bei Nichterfüllung dieser Mindestanforderungen erfolgt der Ausschluss des Angebots. Ein Wechsel der benannten Projektteam-Mitglieder mit Kernfunktionen ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist,
- dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird,
- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Die Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das als Anlage 6 den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" zu verwenden und dieses Formblatt mit ihrem Angebot ausgefüllt einzureichen.
2. Der Bieter hat unter Verwendung des als Anlage 7 den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts "Eigenerklärung nach § 73 Abs. 3 VgV" zu erklären, dass er unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen handeln wird.
Bei einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PR408
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.