Relaunch und Betrieb www.tum.de (ex-post-VÖ) Referenznummer der Bekanntmachung: TUM-2021-EU-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Relaunch und Betrieb www.tum.de (ex-post-VÖ)
Die Corporate Website der Technischen Universität München ("TUM") stellt das Selbstbild der TUM und ihre Aktivitäten auf zentralen strategischen Feldern nach innen und außen dar. Die Corporate Website und die Corporate Identity sind entscheidende Vermittlerinnen der Marke TUM. Sie begleitet und unterstützt den Transformationsprozess auch der "TUM Agenda 2030", indem sie das Selbstverständnis und die Aktivitäten der TUM auf ihren zentralen strategischen Feldern für die Zielgruppen der Universität nach innen und außen darstellt. Wegen der strategischen Entwicklungen und Transformationsprozesse hat sich das Corporate Communications Center ("CCC") der TUM dazu entschieden, die Corporate Website strukturell, inhaltlich, im Design und technisch neu aufzusetzen. Die Rolle der TUM als globaler Tauschplatz des Wissens, ihre Innovationskraft, Inspiration, die Vorreiterrolle und unternehmerische Gedanken sollen auf der neuen Website ganzheitlich zum Ausdruck gebracht und verstanden werden - national wie international. Die TUM hat sich ebenso dazu entschieden, nach dem Umsetzungsprojekt, den Betrieb und Support sowie die laufenden Entwicklungen der Corporate Website auszulagern. Das Beschaffungsvorhaben ist in zwei Lose aufgeteilt:
- Los 1: Entwicklung des Designs und Konzepts der (neuen) Website www.tum.de
- Los 2: Technische Planung, Umsetzung und Durchführung des Relaunches auf der Grundlage des in Los 1 entwickelten Designs und Konzepts sowie Betrieb und Pflege der (neuen) der Website www.tum.de.
Das Projekt wird in zwei Phasen, welche beide Lose betreffen, geteilt: In der ersten Phase wird eine Website mit bestimmten Mindestanforderungen im März 2022 gelauncht. In einer zweiten Phase werden ggf. weiter benötigte Funktionalitäten über ein optionales Stundenkontingent der jeweiligen Lose entwickelt.
Detaillierte Informationen zum Leistungsgegenstand können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Technische Universität München Arcisstr. 21 80333 München
Der zentrale Leistungsgegenstand in Los 1 ist die Entwicklung des Designs und Konzepts der (neuen) Corporate Website www.tum.de.
Der Auftragnehmer in Los 1 hat im Rahmen der Projektarbeit für die unter Ziffer 3.1 der Leistungsbeschreibung genannten Funktionen Designleistungen zu erbringen. Die zu designende Webseite soll in ein modernes, minimalistisches aber auch zeitloses Design gebracht werden, das international auf hohem Niveau erkannt und verstanden wird. (Micro-)Interaktive Elemente sollen dazu einladen tiefer in die Seite einzusteigen und mehr zu erfahren. Sie sollen die Seite lebendig und sympathisch wirken lassen. Die Innovationskraft und Vorreiterrolle der TUM muss klar im Design ersichtlich sein.
Die neue Gestaltung der Website soll nach dem Atomic Webdesign Prinzip entwickelt werden und auch dazu dienen, Ableitungen für die Weiterentwicklung und Erneuerung der Markenidentität der TUM über alle Bereiche zu definieren. Das neue Design soll schnellstmöglich, unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, auch in anderen Bereichen Anwendung finden. Der Relaunch der Website dient als Grundlage, das CD der TU München neu- und weiterzuentwickeln. Der Auftragnehmer soll die TU München in der Kommunikation des Change-Prozesses unterstützen. Die Typografie soll verändert und dazu genutzt werden einen optimalen Userflow herzustellen, eine zielgruppengerechte Ansprache und Schreibweise ermöglichen und das Scannen von Texten erleichtern um relevante Inhalte und Keywords prominent zu platzieren; auch auf großen Seiten mit vielen Informationen. Die aktuelle Seite ist in zwei Sprachen verfügbar. Da die Internationalisierung der TUM weiter voranschreitet muss die Möglichkeit weiterer Sprachversionen bereits jetzt im Design angedacht werden. Wegen der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist beim Design auch darauf zu achten, dass große Teile des Bestandscontents einfach übertragbar sein sollen und automatisiert migriert werden können. Der detaillierte Leistungsumfang kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit und/oder Umfang vorab nicht absehbar bzw. planbar gewesen ist. Derartige Leistungen werden durch den Auftraggeber als sog. optionale Leistung abgerufen. Es besteht diesbezüglich keine Abnahmepflicht Seitens des Auftraggebers.
Im Falle der Ausübung einer Option durch den Auftraggeber erfolgt der Abruf durch explizite einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform (bspw. E-Mail). Der Auftraggeber wird sich bemühen, optionale Leistungen frühzeitig, spätestens jedoch vier Wochen im Voraus anzukündigen und abzurufen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs einer optionalen Leistung zu deren Ausführung zu den im Preisblatt angebotenen Preisen verpflichtet, d.h. dass in diesem Fall eine Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht. Der Auftragnehmer sollte daher zur (etwaigen) Ausführung der optionalen Leistungen personelle und technische Kapazitäten vorhalten oder deren Aktivierung zumindest einplanen. Der Auftragsgeber wird bei Bedarf als optionale Leistung zusätzliche IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der in diesem Los der Leistungsbeschreibung dargestellten (zwingend zu erbringenden) Hauptleistungen abrufen.
1) Die TUM behält sich vor, nach dem Relaunch als optionale Leistungen Weiterentwicklungen i. S. d. Ziffer 3.2 der Leistungsbeschreibung im Umfang von maximal 1.500 Stunden abzurufen.
Technische Universität München Arcisstr. 21 80333 München
In Los 2 hat der Auftragnehmer zum einen die technische Planung, Umsetzung und Durchführung des Relaunches der Website auf der Grundlage des in Los 1 entwickelten Designs und Konzepts durchzuführen; zum anderen zählen Betrieb, Wartung, Pflege und Support der (neuen) der Website zu den Leistungspflichten. Zusammen mit dem Auftragnehmer aus Los 1 und der TUM werden zum Relaunch in zweiwöchentlichen Sprints die, unter Ziffer 3.1 der Leistungsbeschreibung genannten Module, Seitentypen und Funktionen iterativ entwickelt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle unter Kapitel 3.1 genannten Modulen bzw. Seitentypen, spätestens 3 Monate nach Zuschlagserteilung pflegbar im neuen CMS bereit zu stellen. Im Anschluss an den Relaunch wird in einen wöchentlichen Sprint für Weiterentwicklungen und Anpassungen gewechselt. Finale Designs werden vom Auftragnehmer aus LOS 1 zur Verfügung gestellt. Die Formate der Designs werden als JPGs und Icons als SVG bereitgestellt. In Absprache kann auch ein weiteres Format (z. B. Adobe XD) ausgeliefert werden, falls für die Umsetzung hilfreich. Die Entwicklung hat, so weit möglich, modular nach dem Atomic Web Design Prinzip zu erfolgen und die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu berücksichtigen, auch in Bezug auf Migrationsleistungen und zukünftige Datenbankanbindungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Website gemäß den jeweils aktuell geltenden rechtlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit zu programmieren (z.B. W3C, BGG, BITV 2.0, WCAG 2.1, WCAG-EM 1.0). Die detaillierten Leistungspflichten des Auftragnehmers können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit und/oder Umfang vorab nicht absehbar bzw. planbar gewesen ist. Derartige Leistungen werden durch den Auftraggeber als sog. optionale Leistung abgerufen. Es besteht diesbezüglich keine Abnahmepflicht Seitens des Auftraggebers.
Im Falle der Ausübung einer Option durch den Auftraggeber erfolgt der Abruf durch explizite einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform (bspw. E-Mail). Der Auftraggeber wird sich bemühen, optionale Leistungen frühzeitig, spätestens jedoch vier Wochen im Voraus anzukündigen und abzurufen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs einer optionalen Leistung zu deren Ausführung zu den im Preisblatt angebotenen Preisen verpflichtet, d.h. dass in diesem Fall eine Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht. Der Auftragnehmer sollte daher zur (etwaigen) Ausführung der optionalen Leistungen personelle und technische Kapazitäten vorhalten oder deren Aktivierung zumindest einplanen. Der Auftragsgeber wird bei Bedarf als optionale Leistung zusätzliche IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der in diesem Los der Leistungsbeschreibung dargestellten (zwingend zu erbringenden) Hauptleistungen abrufen.
1) Die TUM behält sich vor, nach dem Relaunch als optionale Leistungen Weiterentwicklungen i. S. d. Ziffer 3.2 der Leistungsbeschreibung im Umfang von maximal 3.500 Stunden abzurufen.
2) Durchführung von 2 x 4 Stunden Schulungen (Power-User/Admins, Redakteure bzw. Content Manager und Pressereferenten/News-Redakteure), in den Räumlichkeiten der TUM oder digital.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Implementierung und Betrieb der Webseite www.tum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83026
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://in2code.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konzept und Design der Webseite www.tum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.triplesensereply.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PR9N1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 S. 1 und 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (i) gegen § 134 verstoßen hat oder (ii) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.