Relaunch und Betrieb www.tum.de Referenznummer der Bekanntmachung: TUM-2021-EU-3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lutzabel.com
Abschnitt II: Gegenstand
Relaunch und Betrieb www.tum.de
Die Corporate Website der Technischen Universität München („TUM“) stellt das Selbstbild der TUM und ihre Aktivitäten auf zentralen strategischen Feldern nach innen und außen dar. Die Corporate Website und die Corporate Identity sind entscheidende Vermittlerinnen der Marke TUM. Sie begleitet und unterstützt den Transformationsprozess auch der „TUM Agenda 2030“, indem sie das Selbstverständnis und die Aktivitäten der TUM auf ihren zentralen strategischen Feldern für die Zielgruppen der Universität nach innen und außen darstellt. Wegen der strategischen Entwicklungen und Transformationsprozesse hat sich das Corporate Communications Center („CCC“) der TUM dazu entschieden, die Corporate Website strukturell, inhaltlich, im Design und technisch neu aufzusetzen. Die Rolle der TUM als globaler Tauschplatz des Wissens, ihre Innovationskraft, Inspiration, die Vorreiterrolle und unternehmerische Gedanken sollen auf der neuen Website ganzheitlich zum Ausdruck gebracht und verstanden werden - national wie international. Die TUM hat sich ebenso dazu entschieden, nach dem Umsetzungsprojekt, den Betrieb und Sup-port sowie die laufenden Entwicklungen der Corporate Website auszulagern. Das Beschaffungsvorhaben ist in 2 Lose aufgeteilt:
— Los 1: Entwicklung des Designs und Konzepts der (neuen) Website www.tum.de
— Los 2: Technische Planung, Umsetzung und Durchführung des Relaunches auf der Grundlage des in Los 1 entwickelten Designs und Konzepts sowie Betrieb und Pflege der (neuen) der Website www.tum.de.
Das Projekt wird in 2 Phasen, welche beide Lose betreffen, geteilt: In der ersten Phase wird eine Website mit bestimmten Mindestanforderungen im März 2022 gelauncht. In einer zweiten Phase werden ggf. weiter benötigte Funktionalitäten über ein optionales Stundenkontingent der jeweiligen Lose entwickelt.
Detaillierte Informationen zum Leistungsgegenstand können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Technische Universität München
Arcisstr. 21
80333 München
Der zentrale Leistungsgegenstand in Los 1 ist die Entwicklung des Designs und Konzepts der (neuen) Corporate Website www.tum.de.
Der Auftragnehmer in Los 1 hat im Rahmen der Projektarbeit für die unter Ziffer 3.1 der Leistungsbeschreibung genannten Funktionen Designleistungen zu erbringen. Die zu designende Webseite soll in ein modernes, minimalistisches aber auch zeitloses Design gebracht werden, das international auf hohem Niveau erkannt und verstanden wird. (Micro-)Interaktive Elemente sollen dazu einladen tiefer in die Seite einzusteigen und mehr zu erfahren. Sie sollen die Seite lebendig und sympathisch wirken lassen. Die Innovationskraft und Vorreiterrolle der TUM muss klar im Design ersichtlich sein.
Die neue Gestaltung der Website soll nach dem Atomic Webdesign Prinzip entwickelt werden und auch dazu dienen, Ableitungen für die Weiterentwicklung und Erneuerung der Markenidentität der TUM über alle Bereiche zu definieren. Das neue Design soll schnellstmöglich, unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, auch in anderen Bereichen Anwendung finden. Der Relaunch der Website dient als Grundlage, das CD der TU München neu- und weiterzuentwickeln. Der Auftragnehmer soll die TU München in der Kommunikation des Change-Prozesses unterstützen. Die Typografie soll verändert und dazu genutzt werden einen optimalen Userflow herzustellen, eine zielgruppengerechte Ansprache und Schreibweise ermöglichen und das Scannen von Texten erleichtern um relevante Inhalte und Keywords prominent zu platzieren; auch auf großen Seiten mit vielen Informationen. Die aktuelle Seite ist in 2 Sprachen verfügbar. Da die Internationalisierung der TUM weiter voranschreitet muss die Möglichkeit weiterer Sprachversionen bereits jetzt im Design angedacht werden. Wegen der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist beim Design auch darauf zu achten, dass große Teile des Bestandscontents einfach übertragbar sein sollen und automatisiert migriert werden können. Der detaillierte Leistungsumfang kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Die Anzahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, kann gem. § 51 Abs. 1 VgV durch den Auftraggeber begrenzt werden, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber wird (nur) drei (3) Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren zur Abgabe von Erstangeboten auffordert. Der Auftraggeber wird grundsätzlich diejenigen drei Bewerber auswählen, die alle Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen (vgl. hierzu auch Ziffer 3 des Verfahrensbriefs). Sollten mehr als drei Bewerber alle Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen, werden diejenigen drei Bewerber aufgefordert, welche die höchste Gesamtpunktzahl nach dem nachfolgenden dargestellten Maßstab (Teilnahmeauswahlkriterien) erreichen (vgl. hierzu auch Ziffer 4 des Verfahrensbriefs). Die geeigneten Referenzprojekte, welche alle Mindestanforderungen erfüllen (vgl. hierzu auch Ziffer 3.7 des Verfahrensbriefs), werden im Rahmen der Teilnehmerauswahl anhand des nachfolgend dargestellten Maßstabs bepunktet. Voraussetzung für eine Bepunktung ist, dass die Bewerber bezüglich der nachfolgend genannten Teilnahmeauswahlkriterien mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abgeben haben.
1) Vergleichbarkeit des Referenzprojekts
— Der Referenzgegenstand ist in vollem Umfang mit der in dem jeweiligen Los ausschreibungsgegenständlichen Leistung vergleichbar = 2 Punkte
— Der Referenzgegenstand ist nur teilweise mit der in dem jeweiligen Los ausschreibungsgegenständlichen Leistung vergleichbar = 1 Punkt,
— Der Referenzgegenstand ist nicht mit der in dem jeweiligen Los ausschreibungsgegenständlichen Leistung vergleichbar (Mindestanforderung nicht erfüllt!) = 0 Punkte.
2) Mitarbeiterzahl des Referenzgebers
— Die Mitarbeiterzahl des Referenzgebers beträgt mehr als 1500 = 2 Punkte,
— Die Mitarbeiterzahl des Referenzgebers beträgt mehr als 1000 = 1 Punkt,
— Die Mitarbeiterzahl des Referenzgebers beträgt weniger als 1000 = 0 Punkte.
3) Art des Referenzgebers
— Bei dem Referenzgeber handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber = 2 Punkte,
— Bei dem Referenzgeber handelt es sich um einen privatwirtschaftlichen Auftraggeber = 1 Punkt.
4) Anzahl der im Referenzprojekt eingesetzten Mitarbeiter
— Es haben mehr als 10 Mitarbeiter an dem Referenzprojekt mitgewirkt = 2 Punkte,
— Es haben mehr als 5 Mitarbeiter an dem Referenzprojekt mitgewirkt = 1 Punkt,
— Es haben weniger als 5 Mitarbeiter an dem Referenzprojekt mitgewirkt = 0 Punkte.
5) Umsetzung des Referenzprojekt mittels agiler Projektmethoden (z.B. Scrum)
— Das Referenzprojekt wurde vollständig mittels agiler Projektmethoden (z.B. Scrum) umgesetzt = 2 Punkte,
— Das Referenzprojekt wurde nur teilweise mittels agiler Projektmethoden (z.B. Scrum) umgesetzt = 1 Punkt,
— Das Referenzprojekt wurde nicht mittels agiler Projektmethoden umgesetzt = 0 Punkte.
6) Iterative Erarbeitung von Detailanforderungen im Referenzprojekt
— In dem Referenzprojekt wurden die Detailanforderungen vollständig iterativ erarbeitet = 2 Punkte,
— In dem Referenzprojekt wurden die Detailanforderungen nur teilweise iterativ erarbeitet = 1 Punkt,
— In dem Referenzprojekt wurden die Detailanforderungen nicht iterativ erarbeitet = 0 Punkte.
Je Referenzprojekt können somit bis zu 12 Punkte erreicht werden, für die (pro Los) maximal 3 zulässigen Referenzprojekte also insgesamt maximal 36 Punkte (maximal 3 Referenzprojekte x maximal 12 Punkte = maximal 36 Punkte). Ergeben sich auf Basis der vorgenannten Teilnahmeauswahlkriterien keine drei Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid. Liegen weniger als drei geeignete Bewerber vor, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren mit den/dem geeigneten Teilnehmer(n) durchzuführen.
Im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit und/oder Umfang vorab nicht absehbar bzw. planbar gewesen ist. Derartige Leistungen werden durch den Auftraggeber als sog. optionale Leistung abgerufen. Es besteht diesbezüglich keine Abnahmepflicht Seitens des Auftraggebers.
Im Falle der Ausübung einer Option durch den Auftraggeber erfolgt der Abruf durch explizite einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform (bspw. E-Mail). Der Auftraggeber wird sich bemühen, optionale Leistungen frühzeitig, spätestens jedoch 4 Wochen im Voraus anzukündigen und abzurufen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs einer optionalen Leistung zu deren Ausführung zu den im Preisblatt angebotenen Preisen verpflichtet, d.h. dass in diesem Fall eine Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht. Der Auftragnehmer sollte daher zur (etwaigen) Ausführung der optionalen Leistungen personelle und technische Kapazitäten vorhalten oder deren Aktivierung zumindest einplanen. Der Auftragsgeber wird bei Bedarf als optionale Leistung zusätzliche IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der in diesem Los der Leistungsbeschreibung dargestellten (zwingend zu erbringenden) Hauptleistungen abrufen.
1) Die TUM behält sich vor, nach dem Relaunch als optionale Leistungen Weiterentwicklungen i. S. d. Ziffer 3.2 der Leistungsbeschreibung im Umfang von maximal 1 500 Stunden abzurufen.
Technische Universität München Arcisstr. 21 80333 München
In Los 2 hat der Auftragnehmer zum einen die technische Planung, Umsetzung und Durchführung des Relaunches der Website auf der Grundlage des in Los 1 entwickelten Designs und Konzepts durchzuführen; zum anderen zählen Betrieb, Wartung, Pflege und Support der (neuen) der Website zu den Leistungspflichten. Zusammen mit dem Auftragnehmer aus Los 1 und der TUM werden zum Relaunch in zweiwöchentlichen Sprints die, unter Ziffer 3.1 der Leistungsbeschreibung genannten Module, Seitentypen und Funktionen iterativ entwickelt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle unter Kapitel 3.1 genannten Modulen bzw. Seitentypen, spätestens 3 Monate nach Zuschlagserteilung pflegbar im neuen CMS bereit zu stellen. Im Anschluss an den Relaunch wird in einen wöchentlichen Sprint für Weiterentwicklungen und Anpassungen gewechselt. Finale Designs werden vom Auftragnehmer aus LOS 1 zur Verfügung gestellt. Die Formate der Designs werden als JPGs und Icons als SVG bereitgestellt. In Absprache kann auch ein weiteres Format (z. B. Adobe XD) ausgeliefert werden, falls für die Umsetzung hilfreich. Die Entwicklung hat, so weit möglich, modular nach dem Atomic Web Design Prinzip zu erfolgen und die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu berücksichtigen, auch in Bezug auf Migrationsleistungen und zukünftige Datenbankanbindungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Website gemäß den jeweils aktuell geltenden rechtlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit zu programmieren (z.B. W3C, BGG, BITV 2.0, WCAG 2.1, WCAG-EM 1.0). Die detaillierten Leistungspflichten des Auftragnehmers können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Die Anzahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, kann gem. § 51 Abs. 1 VgV durch den Auftraggeber begrenzt werden, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber wird (nur) drei (3) Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren zur Abgabe von Erstangeboten auffordert. Der Auftraggeber wird grundsätzlich diejenigen drei Bewerber auswählen, die alle Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen (vgl. hierzu auch Ziffer 3 des Verfahrensbriefs). Sollten mehr als drei Bewerber alle Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen, werden diejenigen drei Bewerber aufgefordert, welche die höchste Gesamtpunktzahl nach dem nachfolgenden dargestellten Maßstab (Teilnahmeauswahlkriterien) erreichen (vgl. hierzu auch Ziffer 4 des Verfahrensbriefs). Die geeigneten Referenzprojekte, welche alle Mindestanforderungen erfüllen (vgl. hierzu auch Ziffer 3.7 des Verfahrensbriefs), werden im Rahmen der Teilnehmerauswahl anhand des nachfolgend dargestellten Maßstabs bepunktet. Voraussetzung für eine Bepunktung ist, dass die Bewerber bezüglich der nachfolgend genannten Teilnahmeauswahlkriterien mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abgeben haben.
1) Vergleichbarkeit des Referenzprojekts
— Der Referenzgegenstand ist in vollem Umfang mit der in dem jeweiligen Los ausschreibungsgegenständlichen Leistung vergleichbar = 2 Punkte
— Der Referenzgegenstand ist nur teilweise mit der in dem jeweiligen Los ausschreibungsgegenständlichen Leistung vergleichbar = 1 Punkt,
— Der Referenzgegenstand ist nicht mit der in dem jeweiligen Los ausschreibungsgegenständlichen Leistung vergleichbar (Mindestanforderung nicht erfüllt!) = 0 Punkte.
2) Mitarbeiterzahl des Referenzgebers
— Die Mitarbeiterzahl des Referenzgebers beträgt mehr als 1500 = 2 Punkte,
— Die Mitarbeiterzahl des Referenzgebers beträgt mehr als 1000 = 1 Punkt,
— Die Mitarbeiterzahl des Referenzgebers beträgt weniger als 1000 = 0 Punkte.
3) Art des Referenzgebers
— Bei dem Referenzgeber handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber = 2 Punkte,
— Bei dem Referenzgeber handelt es sich um einen privatwirtschaftlichen Auftraggeber = 1 Punkt.
4) Anzahl der im Referenzprojekt eingesetzten Mitarbeiter
— Es haben mehr als 10 Mitarbeiter an dem Referenzprojekt mitgewirkt = 2 Punkte,
— Es haben mehr als 5 Mitarbeiter an dem Referenzprojekt mitgewirkt = 1 Punkt,
— Es haben weniger als 5 Mitarbeiter an dem Referenzprojekt mitgewirkt = 0 Punkte.
5) Umsetzung des Referenzprojekt mittels agiler Projektmethoden (z.B. Scrum)
— Das Referenzprojekt wurde vollständig mittels agiler Projektmethoden (z.B. Scrum) umgesetzt = 2 Punkte,
— Das Referenzprojekt wurde nur teilweise mittels agiler Projektmethoden (z.B. Scrum) umgesetzt = 1 Punkt,
— Das Referenzprojekt wurde nicht mittels agiler Projektmethoden umgesetzt = 0 Punkte.
6) Iterative Erarbeitung von Detailanforderungen im Referenzprojekt
— In dem Referenzprojekt wurden die Detailanforderungen vollständig iterativ erarbeitet = 2 Punkte,
— In dem Referenzprojekt wurden die Detailanforderungen nur teilweise iterativ erarbeitet = 1 Punkt,
— In dem Referenzprojekt wurden die Detailanforderungen nicht iterativ erarbeitet = 0 Punkte.
Je Referenzprojekt können somit bis zu 12 Punkte erreicht werden, für die (pro Los) maximal 3 zulässigen Referenzprojekte also insgesamt maximal 36 Punkte (maximal 3 Referenzprojekte x maximal 12 Punkte = maximal 36 Punkte). Ergeben sich auf Basis der vorgenannten Teilnahmeauswahlkriterien keine drei Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid. Liegen weniger als drei geeignete Bewerber vor, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren mit den/dem geeigneten Teilnehmer(n) durchzuführen.
Im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit und/oder Umfang vorab nicht absehbar bzw. planbar gewesen ist. Derartige Leistungen werden durch den Auftraggeber als sog. optionale Leistung abgerufen. Es besteht diesbezüglich keine Abnahmepflicht Seitens des Auftraggebers.
Im Falle der Ausübung einer Option durch den Auftraggeber erfolgt der Abruf durch explizite einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform (bspw. E-Mail). Der Auftraggeber wird sich bemühen, optionale Leistungen frühzeitig, spätestens jedoch vier Wochen im Voraus anzukündigen und abzurufen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs einer optionalen Leistung zu deren Ausführung zu den im Preisblatt angebotenen Preisen verpflichtet, d.h. dass in diesem Fall eine Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht. Der Auftragnehmer sollte daher zur (etwaigen) Ausführung der optionalen Leistungen personelle und technische Kapazitäten vorhalten oder deren Aktivierung zumindest einplanen. Der Auftragsgeber wird bei Bedarf als optionale Leistung zusätzliche IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der in diesem Los der Leistungsbeschreibung dargestellten (zwingend zu erbringenden) Hauptleistungen abrufen.
1) Die TUM behält sich vor, nach dem Relaunch als optionale Leistungen Weiterentwicklungen i. S. d. Ziffer 3.2 der Leistungsbeschreibung im Umfang von maximal 3.500 Stunden abzurufen.
2) Durchführung von 2 x 4 Stunden Schulungen (Power-User/Admins, Redakteure bzw. Content Manager und Pressereferenten/News-Redakteure), in den Räumlichkeiten der TUM oder digital.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB,
II) Soweit der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft eintragungspflichtig ist/sind: Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass der/die vorgelegte(n) Auszug/Auszüge den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt/wiedergeben.
I) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbaren Risiken, mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen. Alternativ zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft abzugeben, im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
II) Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Mindestanforderung ist ein jährlicher Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren in Los 1 von 300.000,- Euro (netto) und in Los 2 von [Betrag gelöscht] EUR (netto).
I) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbaren Risiken, mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen. Alternativ zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft abzugeben, im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
II) Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Mindestanforderung ist ein jährlicher Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren in Los 1 von [Betrag gelöscht] EUR (netto) und in Los 2 von [Betrag gelöscht] EUR (netto).
I) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter im ausschreibungsgegenständlichen Bereich. Mindestanforderung ist eine Mitarbeiterzahl in Los 1 von mindestens zehn (10) und in Los 2 von mindestens 20 festangestellten Personen, die mindestens 75 % ihrer Jahresarbeitszeit im ausschreibungsgegenständlichen Bereich (des jeweiligen Loses) tätig sind.
II) Eigenerklärung Qualifikation und Berufserfahrung der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter.
1. Mindestanforderung (in Los 1 und 2) ist, dass die zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter, die in unmittelbarem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen werden (d.h. insbesondere der Projektleiter, der stellvertretende Projektleiter und weitere hierfür vorgesehene Mitarbeiter) jeweils die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
2. Mindestanforderung (in Los 1 und 2) ist, dass die zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter (jeweils) eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung im ausschreibungsgegenständlichen Bereich (des jeweiligen Loses) haben.
III) Eigenerklärung Unternehmensreferenzen. Eigenerklärungen über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete Referenzprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, und einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden. Es werden nur die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden, werden diese nicht berücksichtigt. Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Gilt je Los: Mindestens 1 (eine) und maximal 3 (drei) geeignete Referenzprojekte des Bewerbers (falls eine Bewerbung als Einzelbewerber erfolgt) oder, im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft, unter Bezeichnung desjenigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches das Referenzprojekt erbracht hat. - Im Falle einer Angebotsabgabe für beide Lose müssen somit insgesamt mindestens zwei Referenzprojekte (jeweils eines pro Los) eingereicht werden und es dürfen insgesamt maximal 6 (sechs) Referenzprojekte eingereicht werden.
2. Gilt für beide Lose: Das Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2020 beendet worden sein, oder im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung im elektronischen Amtsblatt der EU bereits seit mindestens 3 Monaten bestehen.
3. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der Leistungs-beschreibung für das jeweilige Los beschriebenen ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist.
Wird nicht mindestens eine geeignete Referenz in einem Los vorgelegt, welche die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen! Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzgeber zu überprüfen.
I) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter im ausschreibungsgegenständlichen Bereich. Mindestanforderung ist eine Mitarbeiterzahl in Los 1 von mindestens zehn (10) und in Los 2 von mindestens 20 festangestellten Personen, die mindestens 75 % ihrer Jahresarbeitszeit im ausschreibungsgegenständlichen Bereich (des jeweiligen Loses) tätig sind.
II) Eigenerklärung Qualifikation und Berufserfahrung der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter.
1. Mindestanforderung (in Los 1 und 2) ist, dass die zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter, die in unmittelbarem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen werden (d.h. insbesondere der Projektleiter, der stellvertretende Projektleiter und weitere hierfür vorgesehene Mitarbeiter) jeweils die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
2. Mindestanforderung (in Los 1 und 2) ist, dass die zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter (jeweils) eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung im ausschreibungsgegenständlichen Bereich (des jeweiligen Loses) haben.
III) Eigenerklärung Unternehmensreferenzen. Eigenerklärungen über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete Referenzprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, und einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden. Es werden nur die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden, werden diese nicht berücksichtigt. Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Gilt je Los: Mindestens 1 (eine) und maximal 3 (drei) geeignete Referenzprojekte des Bewerbers (falls eine Bewerbung als Einzelbewerber erfolgt) oder, im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft, unter Bezeichnung desjenigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches das Referenzprojekt erbracht hat. - Im Falle einer Angebotsabgabe für beide Lose müssen somit insgesamt mindestens zwei Referenzprojekte (jeweils eines pro Los) eingereicht werden und es dürfen insgesamt maximal 6 (sechs) Referenzprojekte eingereicht werden.
2. Gilt für beide Lose: Das Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2020 beendet worden sein, oder im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung im elektronischen Amtsblatt der EU bereits seit mindestens 3 Monaten bestehen.
3. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der Leistungs-beschreibung für das jeweilige Los beschriebenen ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist.
Wird nicht mindestens eine geeignete Referenz in einem Los vorgelegt, welche die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen! Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzgeber zu überprüfen.
Der Auftraggeber hat gem. § 47 Abs. 5 VgV festgelegt, dass wesentliche Aufgaben direkt vom Bieter selbst ausgeführt werden müssen, um die übergeordneten Ziele dieses Vergabeverfahrens bzw. der hieraus resultierenden Beauftragung zu erreichen, d.h. dass eine diesbezügliche Unterauftragsvergabe unzulässig ist. Eine etwaige Unterauftragsvergabe kommt lediglich in Bezug auf unter- bzw. nachgeordnete, rein ausführende bzw. umsetzende Tätigkeiten unter der Anleitung des (Haupt-)Auftragnehmers in Betracht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PR63Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (i) gegen § 134 verstoßen hat oder (ii) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.