Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP111 Gleisbau Referenznummer der Bekanntmachung: Tram+ VP111
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]8405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP111 Gleisbau
Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP111 Gleisbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Straßenbahn-Betriebshof der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg ist eine Erweiterung der Abstellkapazitäten der Straßenbahnen geplant. Hierfür soll die bestehende Abstellhalle um einen Anbau (ca. 180 m x 22 m) erweitert werden. Zusätzlich wird die Abstellhalle mit Arbeitsgruben für eine spätere Werkstattnutzung ausgestattet. Die Arbeitsgruben werden in Ortbetonbauweise errichtet. Die Abstellhalle soll mit fünf Gleisen, hiervon drei Gleise mit Arbeitsgruben ausgestattet werden. Im Bereich der Arbeitsgruben wird das Gleis aufgeständert (Gleisaufständerung erfolgt bauseits) oder als EDS-System (Embedded-Rail-System) verbaut. Das Leistungsbild dieser Ausschreibung umfasst den Gleisbau innerhalb und außerhalb der neuen Abstellhallenerweiterung, einschl. Weicheneinbau und Anschluss an das Bestandsnetz. Außerdem wird in unmittelbarer Nähe noch ein Lager für Drehgestelle errichtet, wofür ebenfalls der Gleisbau zu erbringen ist. Auftragsumfang: 1. Technische Bearbeitung / Erstellung Werkplanung2. Rückbau Bestandsgleise und Bestandsweichen3. Einbau von 12 Weichen4. Lieferung Schienen5. Gleisbau Feste Fahrbahn6. Gleisbau Arbeitsgruben (Embedded Rail System – ERS und Gleisaufständerung)7. Schweißarbeiten8. Gleisentwässerung9. Gussasphaltarbeiten10. Transport und Entsorgung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.