OFFENES VERFAHREN GEMÄß § 15 VGV ZUR AUSWAHL UND EINFÜHRUNG EINER SPRACHERKENNUNGSSOFTWARE Referenznummer der Bekanntmachung: REISACH-2023-SEL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: In der Leite 6
Ort: Oberstdorf
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87561
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dr-reisach-kliniken.de/adula-klinik.html
Postanschrift: Wolfsried 108
Ort: Stiefenhofen bei Oberstaufen
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88167
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dr-reisach-kliniken.de/hochgrat-klinik.html
Abschnitt II: Gegenstand
OFFENES VERFAHREN GEMÄß § 15 VGV ZUR AUSWAHL UND EINFÜHRUNG EINER SPRACHERKENNUNGSSOFTWARE
Die Vergabe betrifft die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Lieferungen und Dienstleistungen im Zusammenhang zur der Einführung einer Spracherkennungssoftware im Namen der Dr. Reisach Kliniken. Die Beschaffung der Leistungen soll durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG; Fördertatbestand 3) gefördert werden.
Der Erfüllungsort entspricht dem jeweiligen Standort der gemeinsamen Auftraggeber.
Übergeordnetes Ziel ist die Erreichung einer schnellen medizinischen Dokumentation mittels Spracherkennung. Die Möglichkeit, u.a. direkt in die elektronische Fallakte diktieren zu können, wobei der Text automatisch in einen definierten Workflow eingebunden wird, verschafft den Medizinern mehr Zeit für die Patientenversorgung und senkt gleichzeitig den Dokumentationsaufwand um ein Vielfaches.
Gem. Fördertatbestand 3 des KHZG sind Systeme zur automatischen Spracherkennung förderfähig und sanktionsbewährt, sodass ein System eingeführt werden soll, welches die verpflichtend zu erfüllenden Kriterien liefern kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AUSWAHL UND EINFÜHRUNG EINER SPRACHERKENNUNGSSOFTWARE
Postanschrift: Carl-Schurz-Str. 1
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41453
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.