OZG-Cloud in Bayern
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Oskar-von-Miller-Ring 35
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333 München
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921658230
Fax: +49 8921658242
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
OZG-Cloud in Bayern
Die auf einem Cloud-System mit Mandantentrennung basierende OZG-Cloud ermöglicht die Anbindung von
Formularservern, sodass Online-Anträge direkt in die OZG-Cloud aufgenommen werden und dort automatisch
an den richtigen Mandanten weiter geroutet werden können. Anschließend ermöglicht ein „allgemeines
Fachverfahren“ mit Workflow-Funktionalitäten die medienbruchfreie Behandlung des Antrags. Durch die
Anbindung von Identity-Providern und Postfächern können – ebenfalls medienbruchfrei – Rückfragen und
Bescheide an den Antragsteller gesendet werden. Für den Zugriff von Seiten der Verwaltung ist außerdem
eine Nutzerverwaltung enthalten, für die auch Anbindungsmöglichkeiten zur Benutzerverwaltung der Behörden
vorgesehen sind. Die OZG-Cloud läuft bereits produktiv im Land Schleswig-Holstein und wird in bayerischen
Pilotkommunen getestet. Für Implementierung der OZG-Cloud ist die Unterstützung eines Dienstleisters für die
Anpassung, die Weiterentwicklung und das Hosting der Software während des Pilotprojekts erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Taunusstr. 23
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
bisherige Informationen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim
Bayerischen Staatsministerium für Digitales
Oskar-von-Miller-Ring 35
80333 München,
Telefax 089/453549-242,
E-Mail:
, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Für die Auftragsänderung ist das Bayerische Staatsministerium für Digitales, Oskar-von-Miller-Ring 35, 80333 München federführend. Dort erhalten Sie auch die Informationen zu den Fristen.
Wir weisen auf § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB mit folgendem Inhalt hin: "Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die auf einem Cloud-System mit Mandantentrennung basierende OZG-Cloud ermöglicht die Anbindung von
Formularservern, sodass Online-Anträge direkt in die OZG-Cloud aufgenommen werden und dort automatisch
an den richtigen Mandanten weiter geroutet werden können. Anschließend ermöglicht ein „allgemeines
Fachverfahren“ mit Workflow-Funktionalitäten die medienbruchfreie Behandlung des Antrags. Durch die
Anbindung von Identity-Providern und Postfächern können – ebenfalls medienbruchfrei – Rückfragen und
Bescheide an den Antragsteller gesendet werden. Für den Zugriff von Seiten der Verwaltung ist außerdem
eine Nutzerverwaltung enthalten, für die auch Anbindungsmöglichkeiten zur Benutzerverwaltung der Behörden
vorgesehen sind. Die OZG-Cloud läuft bereits produktiv im Land Schleswig-Holstein und wird in bayerischen
Pilotkommunen getestet. Für Implementierung der OZG-Cloud ist die Unterstützung eines Dienstleisters für die
Anpassung, die Weiterentwicklung und das Hosting der Software während des Pilotprojekts erforderlich.
Postanschrift: Taunusstr. 23
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Änderung der Vertragslaufzeit: nunmehr Laufzeit 15.07.2023 bis einschl. 31.12.2023;
Erhöhung des Budgets
Durchprojektexterne Faktoren entstandene Verzögerungen war es nicht mehr möglich,das Plugin im Einsatz bei den Kommunen zu testen und dabei auf die jeweiligenlokalen Besonderheiten (z.B. Firewall-Einstellungen, Benutzung von Proxy-Servern, Zusammenspiel mit anderen Plugins) anzupassen. Die jetzige Form derUmsetzung als Nacharbeiten erfordert einen höheren Aufwand, da eineAbstimmung mit den Kommunen erfordert wird und da nicht mehr alleeingearbeiteten Kräfte zur Verfügung stehen und neue Unterstützung sich erst mitdem Umfeld vertraut machen muss.