Nicht offener städtebaulicher Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Referenznummer der Bekanntmachung: 059804
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 2
Ort: Dorfen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 84405
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Wandinger
E-Mail:
Telefon: +49 8081-411-119
Fax: +49 8081-411-40
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dorfen.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dorfen.de/vergaben
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht offener städtebaulicher Realisierungswettbewerb mit Ideenteil
Die Stadt Dorfen in Oberbayern richtet einen städtebaulichen Realisierungswettbewerb für ein ca. 14,3 ha großes Gebiet südlich der Bahnlinie München-Mühldorf aus. Auf dem ehemaligen Werksgelände der Ziegelei Meindl soll ein innovatives urbanes Quartier entstehen, welches die Bereiche Leben, Arbeiten und Mobilität miteinander verknüpfen und die Vorteile des Stadtlebens mit der Lebensqualität auf dem Land verbinden soll.
Das Projekt findet im Rahmen der vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr initiierten Programms LANDSTADT Bayern statt. Es sollen auf dem Gelände Wohnungen hauptsächlich im Geschosswohnungsbau untergebracht werden. Dabei sollen einige Bestandsgebäude erhalten und für sinnvolle Nutzungen verwendet werden. Eine weitere wichtige Entwurfsaufgabe ist die Überwindung der Bahntrasse mit einem guten Vorschlag, der die Fuß- und Radwegeverbindung des neuen Quartiers mit dem Stadtkern sicherstellt. Dazu ist eine zusätzliche Fläche von ca. 3 ha nördlich des Realisierungsteiles als Ideenteil ausgelobt. Des Weiteren wird ein Mobilitätskonzept gefordert, welches die optimale Lage am Bahnhof berücksichtigt. Die Freianlagen sind unter dem Aspekt der Schwammstadt und unter besonderer Berücksichtigung der erforderlichen Wasserrückhaltemengen zu gestalten.
Der Auslober beauftragt, soweit und sobald die Wettbewerbsaufgabe umgesetzt wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger, mit den für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen. Diese sind:
Städtebaulicher Entwurf (Leistungsbild Flächenplanung nach HOAI 2021 Teil 2, Anlage 9 unter Anwendung des Merkblattes Nr.51 der Architektenkammer Baden-Württemberg „Empfehlungen zum Städtebaulichen Entwurf als Besondere Leistung in der Flächenplanung“ (Stand 12/2020)
und
Erstellung eines Gestaltungsleitfadens
Abschnitt IV: Verfahren
Städtebauliche und landschaftliche Leitidee
• Innovation
• Einbindung ins Umfeld
• Funktionszusammenhänge der geforderten Nutzungen
• Wirtschaftlichkeit
• Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
• Robustheit der Baustrukturen und der Freiraumkonzepte
• Sozialverträglichkeit
• Raumbildung und Identifikation
• Umgang mit dem Bestand
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
Ort: Hirschbach , Bad Birnbach
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84364
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80803
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39 80538 München
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://regierung-oberbayern.de
Postanschrift: Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39 80538 München
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://regierung-oberbayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs.3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§168 Abs.2 Satz 1,169 Abs.1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§134 Abs.2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160 Abs.3 Satz 1 Nr.1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs.3 Satz 1 Nr.2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs.3 Satz 1 Nr.3 GWB).
Postanschrift: Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39 80538 München
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://regierung-oberbayern.de