Nicht offener städtebaulicher Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Konversion des ehemaligen Werksgeländes der Ziegelei Meindl in ein innovatives Stadtquartier
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dorfen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 84405
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dorfen.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dorfen.de/vergaben
Ort: München
Postleitzahl: DE-80335
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bohnarchitekten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht offener städtebaulicher Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Konversion des ehemaligen Werksgeländes der Ziegelei Meindl in ein innovatives Stadtquartier
Die Stadt Dorfen in Oberbayern richtet einen städtebaulichen Realisierungswettbewerb für ein ca. 14,3 ha großes Gebiet südlich der Bahnlinie München-Mühldorf aus. Auf dem ehemaligen Werksgelände der Ziegelei Meindl soll ein innovatives urbanes Quartier entstehen, welches die Bereiche Leben, Arbeiten und Mobilität miteinander verknüpfen und die Vorteile des Stadtlebens mit der Lebensqualität auf dem Land verbinden soll.
Das Projekt findet im Rahmen der vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr initiierten Programms LANDSTADT Bayern statt. Es sollen auf dem Gelände Wohnungen hauptsächlich im Geschosswohnungsbau untergebracht werden. Dabei sollen einige Bestandsgebäude erhalten und für sinnvolle Nutzungen verwendet werden. Eine weitere wichtige Entwurfsaufgabe ist die Überwindung der Bahntrasse mit einem guten Vorschlag, der die Fuß- und Radwegeverbindung des neuen Quartiers mit dem Stadtkern sicherstellt. Dazu ist eine zusätzliche Fläche von ca. 3 ha nördlich des Realisierungsteiles als Ideenteil ausgelobt. Des Weiteren wird ein Mobilitätskonzept gefordert, welches die optimale Lage am Bahnhof berücksichtigt. Die Freianlagen sind unter dem Aspekt der Schwammstadt und unter besonderer Berücksichtigung der erforderlichen Wasserrückhaltemengen zu gestalten.
Der Auslober beauftragt, soweit und sobald die Wettbewerbsaufgabe umgesetzt wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger, mit den für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen. Diese sind:
Städtebaulicher Entwurf (Leistungsbild Flächenplanung nach HOAI 2021 Teil 2, Anlage 9 unter Anwendung des Merkblattes Nr.51 der Architektenkammer Baden-Württemberg „Empfehlungen zum Städtebaulichen Entwurf als Besondere Leistung in der Flächenplanung“ (Stand 12/2020)
und
Erstellung eines Gestaltungsleitfadens
Bearbeitungszeitraum 30.05.2023 bis 04.08.2023
Kolloquium 22.06.2023 13 Uhr
Preisgericht 13.09.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Teilnahme am Wettbewerb ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft aus Architekt/In und/oder Stadtplaner/In sowie Landschaftsarchitekt/In zwingend erforderlich, sofern diese Fähigkeiten nicht auch durch einen einzelnen Wettbewerbsteilnehmer nachgewiesen werden können. Die Federführung muss bei den Architekten/Stadtplanern liegen.
Aus den eingegangenen Bewerbungen erfolgt die Wahl von 10 Teilnehmergemeinschaften über ein Losverfahren, zusätzlich werden 5 Teilnehmergemeinschaften gesetzt. Erfüllen mehrere Bewerbungen die Mindestanforderungen gleichermaßen, behalten sich die Auslober die Auswahl durch Los vor. Diese findet unter juristischer Aufsicht statt.
Zur Bewerbung ist zwingend der ausschließlich auf der unter I.3) genannten Adresse veröffentlichte Teinahmeantrag zu verwenden. Formlose Bewerbungen führen zum Ausschluss. Geforderte Nachweise sind ausschließlich in deutscher Sprache u. ggf. in beglaubigter Übersetzung in Kopie der Bewerbung beizulegen.
Folgende Unterlagen sind mit der Bewerbung einzureichen:
a) Teilnahmeantrag, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben. Folgende Erklärungen müssen durch vollständiges Ausfüllen des Bewerbungsformblattes abgegeben werden:
Erklärung zum rechtlichen Status
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach §6 VgV vorliegt
Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach §79 Absatz 2 VgV vorliegt
Erklärung, dass kein über die Planungsleistungen hinausgehendes wirtschaftliches Interesse an der Wettbewerbsaufgabe besteht
Erklärung, dass keine Teilnahmehindernisse gemäß §4 (2) RPW vorliegen
b) Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung von Architekt/In und/oder Stadtplaner/In und Landschaftsarchitekt/In, z.B. Mitgliedsbescheinigung einer Architektenkammer
c) Referenzbogen, vollständig ausgefüllt, mit Nachweis (Eigenerklärung) eines Referenzprojektes der Architekten/Stadtplaner, der mindestens folgende Kriterien erfüllt:
Städtebaulicher Entwurf mit vergleichbarer Komplexität
Auf einer Fläche von mind. 5 ha
Projekt, Planung oder Wettbewerbserfolg (Preis)
im Zeitraum vom 01.01.2013 bis 11.04.2023
d) Referenzbogen, vollständig ausgefüllt, mit Nachweis (Eigenerklärung) eines Referenzprojektes der Landschaftsarchitekten, der mindestens folgende Kriterien erfüllt:
Freianlagen im Zusammenhang mit einem städtebaulichen Entwurf mit vergleichbarer Komplexität
Auf einer Fläche von mind. 5 ha
Projekt, Planung oder Wettbewerbserfolg (Preis)
im Zeitraum vom 01.01.2013 bis 11.04.2023
e) Erklärung der Bewerbergemeinschaft
Die Urheberschaft oder die Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) des Referenzprojektes muss sich den sich bewerbenden Personen zurechnen lassen.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt; zusätzliche Angaben und Bewerbungsleistungen sind nicht zulässig.
Eine pauschale Bewerbung, die nicht den hier angegebenen geforderten Nachweisen entspricht, wird nicht anerkannt.
Bewerbungen sind ausschließlich per E-Mail an die in I.3) genannte E-Mailadresse einzureichen.
[gelöscht]
Eignungskriterien und Zuschlagskriterien
s. unter Link: https://www.dorfen.de/bauenplusmobilitaetplusumwelt/bauen/wettbewerb/
Architekt/In und/oder Stadtplaner/In und Landschaftsarchitekt/In (gemäß Art.62a Abs.1 Nr.1 BayBo) mit Eintragung in die Liste der Architektenkammer
Abschnitt IV: Verfahren
• Städtebauliche und landschaftliche Leitidee
• Innovation
• Einbindung ins Umfeld
• Funktionszusammenhänge der geforderten Nutzungen
• Wirtschaftlichkeit
• Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
• Robustheit der Baustrukturen und der Freiraumkonzepte
• Sozialverträglichkeit
• Raumbildung und Identifikation
• Umgang mit dem Bestand
Für den Wettbewerb stellt der Auslober eine Wettbewerbssumme von 175.000 € zur Verfügung. Folgende Verteilung der Preissummen ist vorgesehen:
Bearbeitungshonorar für jeden Teilnehmer [Betrag gelöscht] Euro
(sollten weniger als 15 Teilnehmer dabei sein, wird das Bearbeitungshonorar von [Betrag gelöscht] Euro gleichmäßig auf die Anzahl der tatsächlichen Teilnehmer aufgeteilt.)
1. Preis: 35.000 €
2. Preis: 25.000 €
3. Preis: 15.000 €
Das Preisgeld ist netto (ohne Umsatzsteuer) ausgewiesen. Soweit für die Zahlung Umsatzsteuer anfällt, wird diese gegen einen die Umsatzsteuer ausweisenden Beleg zusätzlich gezahlt.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme nach einstimmigem Beschluss anders zu verteilen und behält sich vor, einzelne Preisstufen gar nicht oder mehrfach zu vergeben. Dadurch ändert sich die Dotierung der einzelnen Preise. Die gesamte Wettbewerbssumme und damit auch die Summe des Preisgeldes bleiben unverändert und werden ausgeschüttet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Emailadresse zu stellen. Rückfragen, die nicht spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Zulassungsbereich: Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA),
Zulassungsbereich: Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA),
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin/Architekt und/oder Stadtplanerin/Stadtplaner bzw. Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt befugt sind.
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin/Architekt und/oder Stadtplanerin/Stadtplaner bzw. Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt oder Stadtplaner bzw. Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG (Abschnitt 8. Architekt, Art.46-49) bzw. Dienstleistungsrichtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.
Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Die bevollmächtigte Vertreterin/der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder die verantwortliche Verfasserin/der verantwortliche Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürliche Person gestellte Anforderungen erfüllen, Bewerbergemeinschaften, die in ihrer Gesamtheit die fachlichen Anforderungen und die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften haben in der Verfassererklärung eine bevollmächtigte Vertreterin oder einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Partnerschaften gemäß PartGG
Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahme natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft haben das Ausscheiden aller Beteiligter zur Folge.
Die Teilnehmer dürfen keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen, weder als Mitverfasser noch als freie Mitarbeitende.
Die Voraussetzungen für die Teilnahme müssen am Tag des Bewerbungsendes erfüllt sein.
Die Teilnahmehindernisse sind in §4(2) RPW aufgeführt. Die Feststellung, ob Teilnahmehindernisse vorliegen, obliegt den Bewerbern.
Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind zudem Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbsbevorzugt sein könnten oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen könnten. Dies gilt insbesondere für Mitglieder des Preisgerichts, deren Ehepartner, Verwandte und Verschwägerte ersten und zweiten Grades sowie für ständige Geschäfts- oder Projektpartner und für die unmittelbaren Vorgesetzten und Mitarbeiter der ausgeschlossenen Personen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://regierung-oberbayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://regierung-oberbayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs.3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§168 Abs.2 Satz 1,169 Abs.1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§134 Abs.2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160 Abs.3 Satz 1 Nr.1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs.3 Satz 1 Nr.2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs.3 Satz 1 Nr.3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://regierung-oberbayern.de