Tram Münchner Norden, Örtliche Bauüberwachung (ÖBÜ) Ingenieurbau und Oberleitung Referenznummer der Bekanntmachung: SV-NFI-230717-004
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Michaela Meier
E-Mail:
Telefon: +49 892361-39333
Fax: +49 892361-7039333
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tram Münchner Norden, Örtliche Bauüberwachung (ÖBÜ) Ingenieurbau und Oberleitung
Örtliche Bauüberwachung (ÖBÜ) Ingenieurbau und Oberleitung
Tram Münchner Norden
Örtliche Bauüberwachung für den Bau der Tram-, Fuß- und Radwegbrücke über den DB Nordring
1.Hauptort:
München- Stadtbezirk 12 Schwabing Freimann; Frankfurter Ring/Am Nordring bis Maria-Probst-Straße über die Strecke 5560 Olching – Mü Daglfing Bahn-km 23,200 und Strecke 5567 Milbertshofen – Freimann Bahn-km 2,650
2. Bauvertragliche/fachtechnische BÜ:
Örtliche Bauüberwachung und ingenieurtechnische Kontrolle als besondere Leistungen der Leistungsphase 8 der Objekt- und Tragwerksplanung gem. § 43 und § 51 HOAI Anlage 12 und 14 und Objektüberwachung der Leistungsphase 8 der technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI Anlage 15, eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung, bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA
3. Hauptleistungen:
- Ingenieurbauwerke einschl. Ausstattung (Tram-, Fuß- und Radwegbrücke: ca. 312 m lang, Stahlverbundüberbau über die Anlagen der DB unter Betrieb, 7 Pfeiler und Hilfsstützen, Rampenbauwerke Nord und Süd mit Stützwänden, Abbruch und Neubau einer Lärmschutzwand)
- Überbauung von Entwässerungs- und Fernwärmeanlagen im Rampenbereich
- Spartenverlegungen
- Fahrbahn & technische Ausrüstung DB (Umbau/Anpassung der OLA, 50 Hz-, Leit- und Sicherungsanlagen, TK, Kabeltiefbau ),
- Prov. Herstellung von Bahnübergängen
- Koordination der Schnittstellen zw. konstruktivem Bauwerk einschl. Bauwerksausstattung und Ausbaugewerke Trambereich (Bauüberwacher für Verkehrsanlage, Gleisbau feste Fahrbahn, Fahrleitung, Technische Ausstattung, Entsorgung, Kampfmittelsondierung und Entwässerungsanlagen)
- Baulogistik
- Baurealisierung in Bauzuständen (Taktschiebeverfahren und Einhub von Überbauteilen) unter Bahnbetrieb
- Sperrpausen
- Abfallmanagement
- Ausführungsüberwachung der Erdungsanlagen, Abnahme der inneren Erdung
- Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung
- Bauaufsichtliche Leistungen nach VV Bau + VV Bau-STE des EBA
- Nachtragsmanagement, Abrechnung
- Überwachung Mängelbeseitigung
- Dokumentation
etc.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tram Münchner Norden, Örtliche Bauüberwachung (ÖBÜ) Ingenieurbau und Oberleitung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Angebote ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Angebotsfrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bieterfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).