Ausschreibung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Linienverkehr
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 159-503784)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Ludwigstraße 23
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Firma plan:mobil - Verkehrskonzepte & Mobilitätsplanung
E-Mail:
Telefon: +49 561/40090555
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-bamberg.de
Postanschrift: Margartendamm 28
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Firma plan:mobil - Verkehrskonzepte & Mobilitätsplanung
E-Mail:
Telefon: +49 561/40090555
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-bamberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Linienverkehr
Durchführung von Busnahverkehrsleistungen in den Linienbündeln Nordost, Ost, Süd, West, Nordwest und Nord. Betriebsbeginn ist am 01.08.2024 mit einer Laufzeit bis zum 31.07.2034.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
(…)
14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten
Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden
ist.
(…)
14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist,
15. der Bieter, einschließlich seiner wirtschaftlich unselbständigen Tochtergesellschaften, seiner Beteiligungsgesellschaften und ggf. seiner für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistung vorgesehenen Hauptunterauftragnehmer und Hauptlieferanten, in den drei Jahren vor Angebotsabgabe keine drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen erhalten hat oder dass die in diesem Zeitraum erhaltenen Zuwendungen unterhalb der in Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 dort genannten Schwelle von [Betrag gelöscht] Euro pro Drittstaat und betroffenem Unternehmen liegen (soweit das Vorstehende nicht zutreffend sein sollte, ist dies kenntlich zu machen und dem Angebot das nach den Anforderungen der Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 ausgefüllte Formular gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der EU-Kommission vom 10.07.2023 beizufügen!).