Ausschreibung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Linienverkehr
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ludwigstraße 23
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Firma plan:mobil - Verkehrskonzepte & Mobilitätsplanung
E-Mail:
Telefon: +49 561/40090555
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-bamberg.de
Postanschrift: Margartendamm 28
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Firma plan:mobil - Verkehrskonzepte & Mobilitätsplanung
E-Mail:
Telefon: +49 561/40090555
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-bamberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Linienverkehr
Durchführung von Busnahverkehrsleistungen in den Linienbündeln Nordost, Ost, Süd, West, Nordwest und Nord. Betriebsbeginn ist am 01.08.2024 mit einer Laufzeit bis zum 31.07.2034.
Die Leistungen werden in sechs Losen vergeben, ein Los stellt ein Linienbündel dar. Jeder Bieter kann für alle Lose Angebote abgeben, jedoch für maximal 2 Lose den Zuschlag erhalten (Ausnahme: würden aufgrund der Zuschlagslimitierung Lose ohne Zuschlag verbleiben, erhöht sich die Zahl der maximalen Lose um jeweils 1 weiteres Los, bis alle Lose vergeben werden können). Diese Zuschlagslimitierung gilt für alle Bieter unabhängig davon, ob der Bieter allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder auf ein oder mehrere Lose allein und auf ein oder mehrere Lose als Mitglied einer Bietergemeinschaft Angebote abgibt. Verbundene Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG werden im Hinblick auf die Zuschlagslimitierung durch den Auftraggeber wie ein Bieter angesehen mit der Folge, dass den miteinander verbundenen Unternehmen der Zuschlag in der Summe auf die genannte maximale Zahl der Lose erteilt werden kann.
Fortsetzung unter VI.3)
Linienbündel Nordost
Landkreis Bamberg
Stadt Bamberg
Busnahverkehrsleistungen für Buslinien im Linienbündel Nordost auf den Linien
- 942 (Bamberg - Kemmern - Ebing - Rattelsdorf)
- 960 (Bamberg - Scheßlitz)
- 961 (Bamberg - Memmelsdorf - Melkendorf - Drosendorf)
- 962 (Bamberg - Memmelsdorf - Schammelsdorf - Drosendorf)
- 963 (Bamberg - Scheßlitz)
- 964 (Bamberg - Scheßlitz - Hollfeld)
- 965 (Drosendorf - Scheßlitz - Gräfenhäusling)
- 966 (Windischletten - Scheßlitz - Stadelhofen)
- 967 (Starkenschwind - Scheßlitz - Königsfeld)
- 968 (Hallstadt - Gundelsheim - Memmelsdorf).
Betriebsbeginn ist am 01.08.2024 mit einer Laufzeit bis zum 31.07.2034.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen
vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen
Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit
weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die
Vergabeunterlagen.
Linienbündel Ost
Landkreis Bamberg
Stadt Bamberg
Busnahverkehrsleistungen für Buslinien im Linienbündel Ost auf den Linien
- 970 (Bamberg – Litzendorf - Tiefenellern/Schammelsdorf/Geisfeld)
- 971 (Bamberg – Heiligenstadt – Hollfeld)
- 972 (Litzendorf – Hollfeld)
- 973 (Scheßlitz – Pödeldorf – Tiefenellern)
- 974 (Hirschaid – Geisfeld – Herzogenreuth)
- 975 (Ebermannstadt – Heilgenstadt – Aufseß – Hollfeld)
- 976 (Strullendorf – Geisfeld – Heiligenstadt i. Ofr.)
- 985 (Hirschaid – Buttenheim – Tiefenhöchstadt)
- 990 (Bamberg – Stegaurach – Mühlendorf).
Betriebsbeginn ist am 01.08.2024 mit einer Laufzeit bis zum 31.07.2034.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen
vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen
Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit
weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die
Vergabeunterlagen.
Linienbündel Süd
Landkreis Bamberg
Stadt Bamberg
Busnahverkehrsleistungen für Buslinien im Linienbündel Süd auf den Linien
- 980 (Bamberg – Frensdorf – Hirschaid)
- 981 (Bamberg – Frensdorf - Höchstadt (Aisch))
- 982 (Hirschaid – Höchstadt)
- 984 (Hirschaid – Zentbechhofen – Wind)
- 986 (Röbersdorf – Hirschaid – Frankendorf)
- 987 (Bamberg/Hirschaid – Frensdorf - Ebrach/Schlüsselfeld (Steigerwaldexpress).
Betriebsbeginn ist am 01.08.2024 mit einer Laufzeit bis zum 31.07.2034.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen
vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen
Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit
weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die
Vergabeunterlagen.
Linienbündel West
Landkreis Bamberg
Stadt Bamberg
Busnahverkehrsleistungen für Buslinien im Linienbündel West auf den Linien
- 983 (Hirschaid – Hirschaid)
- 991 (Bamberg – Burgebrach – Schlüsselfeld)
- 992 (Bamberg - Burgebrach - Ebrach)
- 993 (Bamberg – Burgebrach – Schönbrunn – Rauenebrach)
- 994 (Bamberg - Stegaurach - Lisberg – Schönbrunn)
- 995 (Ebrach – Schlüsselfeld)
- 996 (Ebrach – Neugrub)
- 997 (Aschbach – Treppendorf – Burgebrach)
- 998 (Stegaurach – Ebrach)
- 999 (Wiesentheid – Ebrach).
Betriebsbeginn ist am 01.08.2024 mit einer Laufzeit bis zum 31.07.2034.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen
vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen
Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit
weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die
Vergabeunterlagen.
Linienbündel Nordwest
Landkreis Bamberg
Stadt Bamberg
Busnahverkehrsleistungen für Buslinien im Linienbündel Nordwest auf den Linien
- 950 (Bamberg - Bischerg - Trosdorf Ind.Geb. – Priesendorf)
- 951 (Bamberg – Viereth – Trunstadt)
- 952 (Bamberg – Hallstadt – Ebelsbach – Eltmann)
- 953 (Oberhaid – Gerach – Rattelsdorf – Scheßlitz)
- 954 (Staffelbach – Oberhaid - Bischberg - Laubanger).
Betriebsbeginn ist am 01.08.2024 mit einer Laufzeit bis zum 31.07.2034.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen
vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen
Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit
weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die
Vergabeunterlagen.
Linienbündel Nord
Landkreis Bamberg
Stadt Bamberg
Busnahverkehrsleistungen für Buslinien im Linienbündel Nord auf den Linien
- 940 (Bamberg – Friedhof - Hallstadt Ost)
- 941 (Bamberg – Breitengüßbach – Rattelsdorf – Itzgrund)
- 943 (Zapfendorf – Scheßlitz)
- 944 (Baunach – Reckendorf – Ebern)
- 945 (Breitengüßbach – Scheßlitz)
- 946 (Breitengüßbach – Baunach – Gerach)
- 947 (Hallstadt – Breitengüßbach – Rattelsdorf – Mürsbach).
Betriebsbeginn ist am 01.08.2024 mit einer Laufzeit bis zum 31.07.2034.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen
vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen
Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit
weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die
Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 16.07.2023
datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung
des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht
im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht
und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem
elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern
abrufbar sind.
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des
Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder
nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten
strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor
Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt
worden ist,
2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets
ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder
durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
wurde,
3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen
Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße
begangen hat,
4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch
ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren
vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben,
5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass
derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben,
6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich
Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3
Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen
hat,
7. der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
bewirken,
8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,
der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
9. dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft
erfüllt hat und / oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,
11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter
zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch
Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt oder nach den §§ 10, 10 a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist,
12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat,
13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen
werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote
erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im
Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann;
14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten
Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden
ist.
B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben
sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit
tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist
das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung
verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die
entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) (Buchstabe A)) und III.1.3) sind
dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister
nach den Ziffern III.1.1) und III.1.2) (Buchstabe A)) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach
Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit
nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die
Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der
Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe
die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise
und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) (Buchstabe A)) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe
vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der
Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die
Vergabeunterlagen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der
Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren
erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen
Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich
sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens
unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim
Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
Rechtsvorschriften beachtet.
§§ 3 ff. PBZugV
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme von Bietern ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter
Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit
nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen
Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige
Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter
sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der
Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und
Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht
werden.
Neben dem Landkreis Bamberg und der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH (STVP) sind die Landkreise Schweinfurt (Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt, Kontaktstelle: SG12_Kreisentwicklung, Regionalmanagement; Herr Michael Graber, E-Mail: , Telefon: +49 972155766, Fax: +49 97215578766, https://www.landkreis-schweinfurt.de/) und Kitzingen (Kaiserstraße 4, 97318 Kitzingen, Kontaktstelle: Landratsamt Kitzingen z. Hd. Herrn Bernhard Hornig, E-Mail: , Telefon: +49 93219281101, Fax: +49 93219281199, http://www.kitzingen.de/) Mitauftraggeber, soweit das Los 4 betroffen ist.
Fortsetzung von II.1.6):
Wollen Bieter Angebote für mehrere Lose anbieten, auch wenn sie im Auftragsfall nicht alle Leistungen für alle angebotenen Lose erbringen können, müssen Bieter in dem Formblatt Angebotsschreiben erklären, auf wieviele Lose sie maximal den Zuschlag erhalten wollen (freiwillige Loslimitierung durch die Bieter).
Der Auftraggeber wird die in der Gesamtbetrachtung für ihn wirtschaftlichsten Angebote bezuschlagen. Eine Priorisierung durch die Bieter ist in jedem Fall nicht zulässig.
Die Abgabe von Kombinations- bzw. Gesamtangeboten ist nicht zulässig.
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe
einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer
eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).