Stephani - Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 2308
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 191-599063)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 23
Ort: Gunzenhausen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): IB Karina Müller
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gunzenhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stephani - Schule
Die Stadt Gunzenhausen beabsichtigt die Sanierung (ggf. den Neubau) der Stephani-Schule (Grund- und Mittelschule, Förderzentrum). Die Schule ist über die Jahre stetig gewachsen und besteht aus fünf Bauteilen aus verschiedenen Baujahren (ca. von 1933 bis 2000), sowie einer Sport- und Spielhalle und einer Turnhalle.
Mit diesem Vergabeverfahren sollen die Architektenleistungen der Leistungsphasen 1- 9, des Leistungsbildes "Gebäude und Innenräume" inklusive der Leistungen für den Brandschutz für die Generalsanierung der Stephani-Schule Gunzenhausen (Grund- und Mittelschule, Förderzentrum) vergeben werden. Es handelt sich vorliegend um ein komplexes Projekt: nicht nur sind verschiedene Schulformen zu berücksichtigen, sondern auch die unterschiedlichen Bauteile von sehr unterschiedlicher Qualität. Außerdem sind verschiedentlich bereits erfolgte Sanierungen zu berücksichtigen (z.B. Bauteil 5).
Es sind außerdem verschiedene Optionen zu beachten:
- Gegenüberstellung Generalsanierung vs. Neubau, u.U. dann auch Umsetzung eines Neubaus.
- Prüfung, ob eine (teilweise oder komplette) Auslagerung der Schülerschaft in temporäre Unterrichtsräume erfolgen muss, sowie u.U. dann auch die Umsetzung/Schaffung einer Interimslösung, z.B. in Form einer Containerschule.
.
Mit den Planungen soll im Anschluss an das Verfahren, ab 02.2024 begonnen werden. Die Dauer der Gesamtbaumaßnahme und die Anzahl der Bauabschnitte ist im Zuge der Vorentwurfsplanung zu erarbeiten. Ziel sollte immer sein, einzelne Bauabschnitte (voraussichtlich ca. 3-5) oder wesentliche Arbeiten auf in den Schulferien umzusetzen. Die Laufzeit des Vertrages kann aufgrund des frühen Projektstands noch nicht abschließend genannt werden. Die Maßnahme soll spätestens binnen 15 Jahren abgeschlossen sein.
.
Die vorliegende Grobkostenprognose liegt bei 35 Mio. EUR brutto. Für die Honorarabfrage liegen die anrechenbaren Kosten entsprechend bei ca. 22,75 Mio. EUR. Zugrunde gelegt wurde hierbei die Durchführung einer Generalsanierung.
.
Die Leistungen werden stufen- und bauabschnittsweise vergeben. Bis zur Vorplanung ist hierfür zunächst das komplette Projekt, danach sind die Bauabschnitte getrennt zu betrachten. Für die Honorierung werden alle Objekte zusammengefasst, die Abrechnung erfolgt bauabschnittsweise. Die Beauftragung weiterer Stufen setzt außerdem eine gesicherte Förderung/Finanzierung voraus.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Für die Honorarabfrage liegen die
anrechenbaren Kosten entsprechend bei ca. 22,75 Mio. EUR.
Für die Honorarabfrage liegen die
anrechenbaren Kosten entsprechend bei ca. 20,2 Mio. EUR.
Für die Honorarabfrage liegen die
anrechenbaren Kosten entsprechend bei ca. 22,75 Mio. EUR.
Für die Honorarabfrage liegen die
anrechenbaren Kosten entsprechend bei ca. 22,2 Mio. EUR.