Stephani - Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 2308
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 23
Ort: Gunzenhausen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): IB Karina Müller
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gunzenhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stephani - Schule
Die Stadt Gunzenhausen beabsichtigt die Sanierung (ggf. den Neubau) der Stephani-Schule (Grund- und Mittelschule, Förderzentrum). Die Schule ist über die Jahre stetig gewachsen und besteht aus fünf Bauteilen aus verschiedenen Baujahren (ca. von 1933 bis 2000), sowie einer Sport- und Spielhalle und einer Turnhalle.
Mit diesem Vergabeverfahren sollen die Architektenleistungen der Leistungsphasen 1- 9, des Leistungsbildes "Gebäude und Innenräume" inklusive der Leistungen für den Brandschutz für die Generalsanierung der Stephani-Schule Gunzenhausen (Grund- und Mittelschule, Förderzentrum) vergeben werden. Es handelt sich vorliegend um ein komplexes Projekt: nicht nur sind verschiedene Schulformen zu berücksichtigen, sondern auch die unterschiedlichen Bauteile von sehr unterschiedlicher Qualität. Außerdem sind verschiedentlich bereits erfolgte Sanierungen zu berücksichtigen (z.B. Bauteil 5).
Es sind außerdem verschiedene Optionen zu beachten:
- Gegenüberstellung Generalsanierung vs. Neubau, u.U. dann auch Umsetzung eines Neubaus.
- Prüfung, ob eine (teilweise oder komplette) Auslagerung der Schülerschaft in temporäre Unterrichtsräume erfolgen muss, sowie u.U. dann auch die Umsetzung/Schaffung einer Interimslösung, z.B. in Form einer Containerschule.
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Mit den Planungen soll im Anschluss an das Verfahren, ab 02.2024 begonnen werden. Die Dauer der Gesamtbaumaßnahme und die Anzahl der Bauabschnitte ist im Zuge der Vorentwurfsplanung zu erarbeiten. Ziel sollte immer sein, einzelne Bauabschnitte (voraussichtlich ca. 3-5) oder wesentliche Arbeiten auf in den Schulferien umzusetzen. Die Laufzeit des Vertrages kann aufgrund des frühen Projektstands noch nicht abschließend genannt werden. Die Maßnahme soll spätestens binnen 15 Jahren abgeschlossen sein.
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Die vorliegende Grobkostenprognose liegt bei 35 Mio. EUR brutto. Für die Honorarabfrage liegen die anrechenbaren Kosten entsprechend bei ca. 22,75 Mio. EUR. Zugrunde gelegt wurde hierbei die Durchführung einer Generalsanierung.
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Die Leistungen werden stufen- und bauabschnittsweise vergeben. Bis zur Vorplanung ist hierfür zunächst das komplette Projekt, danach sind die Bauabschnitte getrennt zu betrachten. Für die Honorierung werden alle Objekte zusammengefasst, die Abrechnung erfolgt bauabschnittsweise. Die Beauftragung weiterer Stufen setzt außerdem eine gesicherte Förderung/Finanzierung voraus.
Gunzenhausen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Gunzenhausen beabsichtigt die Sanierung (ggf. den Neubau) der Stephani-Schule (Grund- und Mittelschule, Förderzentrum). Die Schule ist über die Jahre stetig gewachsen und besteht aus fünf Bauteilen aus verschiedenen Baujahren (ca. von 1933 bis 2000), sowie einer Sport- und Spielhalle und einer Turnhalle.
Mit diesem Vergabeverfahren sollen die Architektenleistungen der Leistungsphasen 1- 9, des Leistungsbildes "Gebäude und Innenräume" inklusive der Leistungen für den Brandschutz für die Generalsanierung der Stephani-Schule Gunzenhausen (Grund- und Mittelschule, Förderzentrum) vergeben werden. Es handelt sich vorliegend um ein komplexes Projekt: nicht nur sind verschiedene Schulformen zu berücksichtigen, sondern auch die unterschiedlichen Bauteile von sehr unterschiedlicher Qualität. Außerdem sind verschiedentlich bereits erfolgte Sanierungen zu berücksichtigen (z.B. Bauteil 5).
Es sind außerdem verschiedene Optionen zu beachten:
- Gegenüberstellung Generalsanierung vs. Neubau, u.U. dann auch Umsetzung eines Neubaus.
- Prüfung, ob eine (teilweise oder komplette) Auslagerung der Schülerschaft in temporäre Unterrichtsräume erfolgen muss, sowie u.U. dann auch die Umsetzung/Schaffung einer Interimslösung, z.B. in Form einer Containerschule.
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Mit den Planungen soll im Anschluss an das Verfahren, ab 02.2024 begonnen werden. Die Dauer der Gesamtbaumaßnahme und die Anzahl der Bauabschnitte ist im Zuge der Vorentwurfsplanung zu erarbeiten. Ziel sollte immer sein, einzelne Bauabschnitte (voraussichtlich ca. 3-5) oder wesentliche Arbeiten auf in den Schulferien umzusetzen. Die Laufzeit des Vertrages kann aufgrund des frühen Projektstands noch nicht abschließend genannt werden. Die Maßnahme soll spätestens binnen 15 Jahren abgeschlossen sein.
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Die vorliegende Grobkostenprognose liegt bei 35 Mio. EUR brutto. Für die Honorarabfrage liegen die anrechenbaren Kosten entsprechend bei ca. 22,75 Mio. EUR. Zugrunde gelegt wurde hierbei die Durchführung einer Generalsanierung.
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Die Leistungen werden stufen- und bauabschnittsweise vergeben. Bis zur Vorplanung ist hierfür zunächst das komplette Projekt, danach sind die Bauabschnitte getrennt zu betrachten. Für die Honorierung werden alle Objekte zusammengefasst, die Abrechnung erfolgt bauabschnittsweise. Die Beauftragung weiterer Stufen setzt außerdem eine gesicherte Förderung/Finanzierung voraus.
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Weiterführende Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
1. durchschnittlicher Umsatz im Leistungsbild Gebäude und Innenräume in den letzten 3 Jahren, max. 250 Punkte: ab einem durchschnittlichen Gesamtnettoumsatz > [Betrag gelöscht] EUR
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2. durchschnittliche Bürokapazität (Architekten und Back-Office (technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Projektaufgaben erfüllen) in den letzten 3 Jahren, max. 250 Punkte: ab einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl > 6 Architekten bzw. 4 Mitarbeitern im Back-Office
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3. abgeschlossene Referenzen ab 01.01.2013, davon Referenz Nr. 1 (Nachweis der Grundkompetenz) max. 300 Punkte und Referenzen Nr. 2-5, sowie 6 (weitere Anforderungen) max. 700 Punkte.
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Gewertet wird die Referenz mit den erbetenen Referenzeigenschaften zum Nachweis der Grundkompetenz des Bewerbers (= Referenz 1) und bis zu 4 (5) weitere Referenzen, die die darüber hinaus erbetenen Referenzeigenschaften am besten abbilden.
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Der Bewerber beschreibt seine angeführten Referenzprojekte - besonders im Hinblick auf die im vorliegenden Projekt zu bewertenden Aspekte. Nicht aussagekräftige Referenzbeschreibungen können Punktabzüge zur Folge haben. Der Nachweis kann nicht durch nur durch ein Ankreuzen in der Referenztabelle erfolgen. Mit seiner Referenz Nr. 1 weist er seine Grundkompetenz hinsichtlich des Umfangs (anrechenbare Kosten), der Honorarzone und des Leistungsbereichs (erbrachte Leistungen nach HOAI) nach.
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Er beschreibt seine Referenzprojekte, den Leistungsumfang analog der Leistungsphasen nach HOAI und eventueller Besonderer Leistungen und stellt die tiefergehenden Besonderheiten der Referenz - Dienstleistung dar.
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Der Nachweis der Referenzleistung ist durch eine Eigenerklärung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz. Bei Leistungen, die nicht nach HOAI erbracht wurden, ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
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Büroreferenzen über erbrachte Leistungen eines Vorgängerunternehmens (Persönliche Referenzen) können einem Bewerber nur zugerechnet werden, soweit eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständig waren und den Mitarbeitern in den neu gegründeten Unternehmen festgestellt werden kann. Um den Nachweis zu erbringen, erläutert der Bieter zwingend zusätzlich die jeweiligen Projektstrukturen, -mitglieder und -kompetenzen detailliert auf gesondertem Dokument.
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Die maximal mögliche Gesamtpunktzahl beträgt 1.500 Punkte. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Verhandlung eingeladen. Wenn keine weitere Differenzierung im Hinblick auf das vorliegende Projekt möglich ist und dabei Punktgleichheit zwischen Bewerbern besteht, entscheidet gemäß § 75 (6) VgV das Los über eine Einladung.
stufen- und bauabschnittsweise Beauftragung gemäß HAV-KOM:
Stufe 1: Leistungsphasen 1-2 (alle Bauabschnitte)
Stufe 2: Leistungsphasen 3-4 (Bauabschnittsweise)
Stufe 3: Leistungsphasen 5-7 (Bauabschnittsweise)
Stufe 4: Leistungsphasen 8-9 (Bauabschnittsweise)
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Die Beauftragung erfolgt stufen- und bauabschnittsweise, zunächst für die Stufe 1 über alle Bauabschnitte. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren Stufen besteht nicht.
Gemäß § 17 (7) VgV kann die Frist zur Angebotsabgabe im gegenseitigen Einvernehmen verkürzt werden, die Frist beträgt jedoch nicht unter 10 Kalendertagen. Das Einreichen eines Teilnahmeantrags wird als Einvernehmen zur Fristverkürzung gewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Teilnahmeantrag ist der Bewerbungsbogen zu verwenden. Zur Angabe der Nachweise ist der Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt in Textform mit Angabe des Namens der natürlichen/juristischen Person einzureichen.
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Geforderte Nachweise sind:
Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Angabe der Registereintragung (Ort, Nummer). Ein entsprechender Auszug aus dem entsprechenden Register (z. B. Handels-/Partnerschaftsregister) ist nur auf explizite Aufforderung einzureichen.
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Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen entsprechend vorgenannter Anforderungen benennen. Der Nachweis der Berufsqualifikation ist durch ein offizielles Dokument, sei es Diplom-, Master-, Bachelorzeugnis oder gleichwertige Urkunde zu erbringen. Die Mitgliedschaft in einer Architekten-/Ingenieurkammer kann ebenfalls als Nachweis herangezogen werden. Das entsprechende Dokument ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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Nachweis Bauvorlageberechtigung
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Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlangen zum Teilnahmewettbewerb.
1. durchschnittlicher Gesamtnettoumsatz im Leistungsbild Gebäude und Innenräume in den letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahren.
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der angegebenen Umsatzwerte aller Einzelbewerber gezählt. Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen. Die Umsätze sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B. auch einer Bestätigung des Steuerberaters.
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2. Versicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden und 2-fache Maximierung pro Jahr oder einer Zusage der Versicherung selbst, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Der Nachweis ist zunächst über eine Eigenerklärung im TNA/Bewerberbogen zu bringen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller ARGE-Mitglieder eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners
mitversichert ist.
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Spätestens bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein eingereicht werden. Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
(zunächst) per Eigenerklärung sind darzulegen:
1. durchschnittliche Bürokapazität (Architekten und Back-Office (technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische und wirtschaftliche (Projekt-)Aufgaben erfüllen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. abgeschlossene Referenzen ab 01.01.2013 mit folgenden Angaben:
Referenz Nr. 1: Nachweis der Grundkompetenz, per anrechenbare Kosten (>= 5,0 Mio. EUR), Schwierigkeitsgrad (>= Honorarzone III) und erbrachte Leistungen (mind. 90% der Leistungsphasen 5-9).
Referenzen Nr. 2-5: Nachweis der tiefergehende Referenzeigenschaften:
L1: Gebäude aus dem Bereich Ausbildung / Wissenschaft / Forschung (gem. Anl. 10 HOAI) oder "Bauen für Kinder" (25 Punkte) bzw. L2: Schulen mit durchschnittlichen oder hohen Planungsanforderungen (50 Punkte),
L3: (General-)Sanierung unter Berücksichtigung eines Aspekts: energetisch, technisch, räumlich (25 Punkte) bzw. L4: (General-)Sanierung unter Berücksichtigung von zwei oder mehr Aspekten: energetisch, technisch, räumlich, o.a. (50 Punkte),
L5: mehrere Bauabschnitte (20 Punkte),
L6: laufender Betrieb (20 Punkte),
L7: Anrechenbare Kosten > 2,0 Mio. EUR und Leistungsphasen 2-8 zu mehr als 50% erbracht (20 Punkte),
für Ref. Nr. 6: L8: Umsetzung einer Containerlösung als Interimslösung (60 Punkte)
Referenzen, die nach dem 01.01.2013 abgeschlossen wurden, werden gewertet. Referenzen die vor dem 01.01.2013 abgeschlossen wurden, werden nicht gewertet. Maßgeblich für den Abschluss einer Referenz ist der Abschluss der Leistungsphase 8, oder - sofern kein Vollauftrag vorliegt - der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase. Die Leistungsphase 9 ist nicht maßgeblich für den Abschluss der Referenz.
Zugelassen ist, wer nach den Architekten-/Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in zu tragen, über Vergleichbares verfügt oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder Ingenieur/in tätig zu werden. Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine/n entsprechende/n Architekt/in oder Ingenieur/in
benennen, der die entsprechende Bauvorlageberechtigung hat.
Ingenieure/Architekten; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der Bewerber hat einen Russland-Bezug auszuschließen.
Rechtsform der Bieter, an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig.
Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP). Dem Bewerber / Bieter obliegt es, seinen Unternehmensaccount bzw. sein Nutzerkonto regelmäßig zu öffnen bzw. zu prüfen, z.B. auf für Ihn dort hinterlegte Nachrichten. Durch das Einreichen eines Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber (und ggf. spätere Bieter), dass mit Bereitstellung von Informationen im Projektraum Erklärungen als zugegangen gelten.
Das Formular "Teilnahmeantrag / Bewerbungsbogen" (= Excel-Datei "02.1_BB_NAME-BEWERBER") ist zwingend einzureichen, fehlt dieses, ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Teilnahmeantrag / Bewerbungsbogen" inkl. evtl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber, jedes ARGE-Mitglied hat das Formular auszufüllen). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben widersprüchlich, nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber i.d.R. Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Der Bewerber ist selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YTR6WGG
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.