Erdgaslieferverträge Referenznummer der Bekanntmachung: L_D-2023-0025
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Alten Viehmarkt 2
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Team Vergabe-Entwicklung-Service
E-Mail:
Telefon: +49 87181-2668
Fax: +49 87181-112315
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drv-bayernsued.de
Adresse des Beschafferprofils: www.test-beschafferprofil-url.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgaslieferverträge
Erdgaslieferverträge
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd,
Abnahmestellen siehe Anlage "Abnahmestellenliste".
Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd, die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern und die Deutsche Rentenversicherung Schwaben benötigen Erdgas für die Bewirtschaftung ihrer Verwaltungsgebäude und Kliniken. Die verschiedenen Träger treten zum Zwecke der Ausschreibung als Einkaufsgemeinschaft auf. Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern und die Deutsche Rentenversicherung Schwaben haben die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd zur Durchführung eines Vergabeverfahrens und zum Abschluss von Erdgaslieferverträgen durch Zuschlag im Vergabeverfahren bevollmächtigt. Mit Zuschlagserteilung auf das entsprechende Los werden die teilnehmenden Rentenversicherungsträger Vertragspartner des jeweiligen Lieferanten. Die Vertragsabwicklung obliegt den Trägern der Deutschen Rentenversicherung in eigener Verantwortung. Die Belieferung mit Erdgas erfolgt auf Rechnung der Abnahmestellen. Ziel der Vergabe ist einen, oder mehrere Erdgaslieferverträge für die Liegenschaften der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd, der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern und der Deutschen Rentenversicherung Schwaben abzuschließen. Über diese Verträge soll der gesamte Bedarf der unten aufgeführten Abnahmestellen von vss. ca. 68 GWh pro Jahr gedeckt werden können. Bei den zu versorgenden Liegenschaften handelt es sich um • Verwaltungsgebäude und • Kliniken, • mit Leistungsmessung (RLM), • aber auch um kleinere Dienststellen und sonstige Liegenschaften, die ohne Leistungsmessung (SLP) zu beliefern sind, Der Lieferant (Auftragnehmer) liefert Erdgas für die Abnahmestellen, auf die er den Zuschlag erhalten hat. Die Auftraggeber decken ihren gesamten Erdgasbedarf durch Bezug vom Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die benötigten Erdgasmengen bereitzustellen. Die Lieferung hat einschließlich Netznutzung frei Betrieb zu erfolgen, d.h. die vertragliche Regelung der Netznutzung obliegt dem Versorger (Volllieferverträge). Hinweis: Dem Auftraggeber ist wichtig, dass für alle Abnahmestellen ein Belieferungsvertrag zustande kommt. Dies muss aber nicht zwingend von einem Versorger durchgeführt werden. Auch von Versorgern, die möglicherweise. nur eine gewisse Anzahl von Abnahmestellen bedienen können, sind Teilnahmeanträge ausdrücklich erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erdgaslieferverträge
Postanschrift: Ungsteiner Straße 31
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.