Erdgaslieferverträge Referenznummer der Bekanntmachung: L_D-2023-0025
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drv-bayernsued.de
Adresse des Beschafferprofils: www.test-beschafferprofil-url.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgaslieferverträge
Erdgaslieferverträge
Position 1
siehe Anlage "Aufstellung Abnahmestellen"
Gaslieferverträge für die Liegenschaften der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd, der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern und der Deutschen Rentenversicherung Schwaben. Über diese Verträge soll der gesamte Bedarf aller Abnahmestellen gedeckt werden können.
Über diese Verträge soll der gesamte Bedarf der aufgeführten Abnahmestellen von vss. ca. 68 GWh pro Jahr gedeckt werden können.
Hinweis: Auch von Versorgern, die möglicherweise nur eine Regelzone bedienen können, bzw. nur eine gewisse Anzahl von Abnahmestellen, sind Teilnahmeanträge ausdrücklich erwünscht. Die Losaufteilung wird aufgrund unterschiedlicher Struktur und Lage der Abnahmestellen in der Dialogphasen erarbeitet und kommt erst für die Angebotsphase zum Tragen.
Gemäß Ziffer 3 der Anlage "Verfahrensablauf-Bewerbungsbedingungen" werden nur Bewerber für die Dialogphase aufgefordert, die
- eine formell fehlerfreie Bewerbung abgegeben haben
- die gewerberechtlichen Voraussetzungen zur Erfüllung des Auftrags erfüllen
- keine unternehmensbezogenen Ausschlussgründe gemäß §§ 123,124 GWB haben
- zur Auftragserfüllung hinreichend geeignet (d. h. fachkundig sowie technisch/beruflich und wirtschaftlich/finanziell leistungsfähig) sind.
Position 2
siehe Anlage "Aufstellung Abnahmestellen"
Gaslieferverträge für die Liegenschaften der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd, der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern und der Deutschen Rentenversicherung Schwaben. Über diese Verträge soll der gesamte Bedarf aller Abnahmestellen gedeckt werden können.
Über diese Verträge soll der gesamte Bedarf der aufgeführten Abnahmestellen von vss. ca. 68 GWh pro Jahr gedeckt werden können.
Hinweis: Auch von Versorgern, die möglicherweise nur eine Regelzone bedienen können, bzw. nur eine gewisse Anzahl von Abnahmestellen, sind Teilnahmeanträge ausdrücklich erwünscht. Die Losaufteilung wird aufgrund unterschiedlicher Struktur und Lage der Abnahmestellen in der Dialogphasen erarbeitet und kommt erst für die Angebotsphase zum Tragen.
Gemäß Ziffer 3 der Anlage "Verfahrensablauf-Bewerbungsbedingungen" werden nur Bewerber für die Dialogphase aufgefordert, die
- eine formell fehlerfreie Bewerbung abgegeben haben
- die gewerberechtlichen Voraussetzungen zur Erfüllung des Auftrags erfüllen
- keine unternehmensbezogenen Ausschlussgründe gemäß §§ 123,124 GWB haben
- zur Auftragserfüllung hinreichend geeignet (d. h. fachkundig sowie technisch/beruflich und wirtschaftlich/finanziell leistungsfähig) sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
• der ausgefüllte "Teilnahmeantrag", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben:
o Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
o Registrierung nach § 5 EnWG
o Erklärung, dass keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen mit anderen
Unternehmen getroffen wurden,
o Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, aufgrund derer das Unternehmen nach § 123 GWB zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss,
o Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
o Erklärung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen
Bestimmungen bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen.
o Angabe, dass sich das Unternehmen bei Berufsgenossenschaft angemeldet hat
• Handelsregisterauszug / Auszug aus dem Partnerschaftsregister
• Nachweise nach § 44 Abs. 1 VgV (Nachweis der erlaubten Berufsausführung)
• Nachweis der Registrierung nach § 5 EnWG
• Erklärung der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft (sofern zutreffend).
• Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bewerber der
Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (sofern zutreffend).
Folgende Sonstige Nachweise/Angaben bzw. Unterlagen sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
• Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
• Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
• der ausgefüllte "Teilnahmeantrag", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben:
o Bruttoumsatz des Unternehmens in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren
o Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliche geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
o Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
o Erklärung, dass keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden,
o Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, aufgrund derer das Unternehmen nach § 123 GWB zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss,
o Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
o Erklärung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen.
o Angabe, dass sich das Unternehmen bei Berufsgenossenschaft angemeldet hat
o Verpflichtungserklärung, dass alle Änderungen, die sich zu den Inhalten der abgegebenen Erklärungen während der Vertragslaufzeit ergeben, unverzüglich dem Auftraggeber angezeigt werden.
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Bewerber haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung den ausgefüllten Teilnahmeantrag, ggf. ergänzt durch geforderte auftragspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben vorzulegen:
o Bruttoumsatz des Unternehmens in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren, in dem mit der Leistung vergleichbaren Geschäftsbereich
- Vergleichbarer Geschäftsbereich: Lieferung Erdgas, Mindestbruttoumsatz 5 Mio. €
o Referenz vergleichbares Projekt; es ist mindestens 1 Referenz, mit folgenden Mindestanforderungen vorzulegen:
- Leistungsart: Jahreslieferung von mindestens mindestens 30 Mio. kWh Erdgas für mindestens 15 Abnahmestellen und davon mindestens 8 Abnahmestellen mit registrierter Leistungsmessung
- Vertragslaufzeit:
• Bei einem aktuellen Vertragsverhältnissen: bisherige Leistungserbringung über mindestens 12 Monate
• Bei beendeten Vertragsverhältnissen: Das Vertragsende darf nicht mehr als 36 Monate zurückliegen, Leistungserbringung über mindestens 12 Monate
•Die Vertragsverhältnisse wurden weder durch den Auftragnehmer noch den Auftraggeber vorzeitig beendet / gekündigt.
Bei Bedarf können die Mindestanforderungen auch durch mehrere Referenzen erbracht werden, sofern diese in der Summe die geforderte Leistungsmenge und Anzahl der Abnahmestellen erfüllen.
Folgende Sonstige Nachweise/Angaben bzw. Unterlagen brauchen nicht mit dem Angebot eingereicht zu werden, sind jedoch auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 2 Jahre. eine Begründung ist deshalb nicht erforderlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.