Anmietung von zwei mobilen Antennenträgern über eine Vertragsdauer von vier Jahren Referenznummer der Bekanntmachung: 124-8010-056/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Maillingerstraße 15
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89-12120
Fax: +49 8912123769
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung von zwei mobilen Antennenträgern über eine Vertragsdauer von vier Jahren
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA), beabsichtigt mit dem vorliegenden Vergabeverfahren einen Mietvertrag über die Anmietung von zwei mobilen Antennenträgern über eine Vertragslaufzeit von vier Jahren zu schließen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll für das Bayerische Landeskriminalamt ein Mietervertrag über die Anmietung von zwei mobilen Antennenträgern (inkl. Ab- und Aufbau) über eine Vertragslaufzeit von vier Jahren geschlossen werden. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem 04.10.2023 mit Vertragsschluss und endet mit Ablauf des 03.10.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das wirtschaftlichste Angebot
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.