SBTI Generalsanierung Max-Planck-Haus am Hofgarten/ Generalverwaltung, Projektsteuerer Referenznummer der Bekanntmachung: Z.INVO.A.000105.PJS.VgV.2493
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 181-566776)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Polzin, Bianca
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SBTI Generalsanierung Max-Planck-Haus am Hofgarten/ Generalverwaltung, Projektsteuerer
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Projektsteuerungsleistungen der Projektstufen 1-5 nach AHO Stand März 2020 mit Teilleistungen aus den Projektstufen Projektvorbereitung bis Projektabschluss sowie der Handlungsbereiche A-E für die Sanierung .
Der AG beabsichtigt, in dem Projekt eine CDE-Projektplattform zum Einsatz zu bringen, wobei auch eine geplante hausinterne Lösung in Betracht kommt. Um einer nicht rechtzeitigen Verfügbarkeit dieser Lösung vorzubeugen, behält sich der AG über die bereits genannten Leistungen hinaus vor, den AN mit weiteren, mit der Beschaffung und dem Betrieb einer CDE-Projektplattform zusammenhängenden, optionalen Leistungen zu beauftragen.
Die Besprechungen im Rahmen der Planung finden in München statt.
Die voraussichtlichen Bauwerkskosten für die KG 300+400 belaufen sich auf 10.400.000 Mio. € (netto), die Gesamtbaukosten (KG 200-700, ohne KG 611 u. KG 612) auf 12.000.000,00 € (netto).
Bei der Auswahl der Projektsteurer wird großer Wert auf die Kompetenz und Erfahrung bei der Sanierung von Büro- und Verwaltungsgebäuden, bei Umbauten im Bestand und bei der Begleitung des Umzugs- Managements bei laufendem Bürobetrieb gelegt.
Alle auszuführenden Maßnahmen (Hochbau und Technik) erfolgen bei laufendem Betrieb und werden voraussichtlich in vier Bauabschnitten durchgeführt werden. Die Baudurchführung erfordert es, dass die von der Baumaßnahme betroffenen Räume abschnittsweise geräumt und die Mitarbeiter*innen anderweitig untergebracht werden müssen. Dies ist mit einer rechtzeitigen Anmietung von Interimsflächen und einer komplexen Umzugslogistik mit entsprechenden Kosten verbunden.
Folgende Meilensteine sind für die Durchführung vorgesehen:
Abgabe HU Bau: 04 / 2024
Geplanter Baubeginn: 05 / 2025
Geplante Übergabe an den Nutzer: 07 / 2028
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen(Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f0f083d9-a7b9-40bb-a14a-2e051392f6e5
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/79d579d1-fee6-41e0-9e1d-162946171d41
(1) Büroreferenzen, die im Zeitraum von 2013 bis 2023 vom Bewerber selbst erbracht wurden [Gewichtung: 35%]:
- Zwei Büroreferenz für die Sanierung von Büro- und Verwaltungsgebäuden, die mit der Projektaufgabe vergleichbar hinsichtlich Aufgabenstellung, Schwierigkeitsgrad, Komplexität für den Bereich der Projektsteuerung gemäß den Ziffern II.2.4) und III.1.3 (1) der Bekanntmachung.
Mindestens eine der beiden Büroreferenzen muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
Unterkriterium a) Vergleichbare Projektgröße und Gebäudetypologie (50%)
Unterkriterium b) Umbau im Bestand und laufendem Betrieb (50%)
Hinweis: Die Höchstpunktzahl (pro Referenz 4 Punkte) wird erreicht, wenn die benannten Referenzen hinsichtlich der dort erbrachten Leistung mit der hier zu realisierenden Leistung [siehe Ziffern II.2.4) und III.1.3 (1)] inhaltlich bestmöglich vergleichbar sind. Die erreichten Punkte (max. 8 bei max. 2 wertbaren Referenzen) werden aufsummiert, halbiert und dann entsprechend des angegebenen Prozentsatzes gewichtet.
(2) Persönliche Referenzen der verbindlich vorgesehenen Projektleitung und der verbindlich vorgesehenen Stellvertretung gemäß Ziffer III.1.3 (2), die im Zeitraum von 2013 bis 2023 selbst erbracht wurden [Gewichtung: 40%].
- Für die vorgesehenen Projektleitung zwei persönliche Referenzen zu jeweils einer inhaltlich vergleichbaren Baumaßnahme gemäß Ziffer II.2.4) Titel 1 und Titel 2 der Bekanntmachung,
Unterkriterium a) Vergleichbare Projektgröße und Gebäudetypologie (50%)
Unterkriterium b) Umbau im Bestand und laufendem Betrieb (50%)
- für die vorgesehenen Stellvertretung der Projektleitung eine persönliche Referenz zu einer inhaltlich vergleichbaren Baumaßnahme gemäß Ziffer II.2.4) Titel 1 der Bekanntmachung
Hinweis: Die Höchstpunktzahl (pro Referenz 4 Punkte) wird erreicht, wenn die benannten Referenzen hinsichtlich der dort erbrachten Leistung mit der hier zu realisierenden Leistung [siehe Ziffern II.2.4) und III.1.3 (2)] inhaltlich bestmöglich vergleichbar sind .
Die erreichten Punkte (max. 12 bei max. 3 wertbaren Referenzen) werden aufsummiert, gedrittelt und dann entsprechend des angegebenen Prozentsatzes gewichtet.
Hinweis zu (1) und (2):
Die reine Menge der benannten Referenzen ist dabei allein nicht ausschlaggebend, sondern deren Qualität und der Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind hinsichtlich der Referenzen für Kriterium (1) zwei Referenzen und für Kriterium (2) drei abgeschlossene oder ggf. noch laufende Referenzen wertbar. Die Referenzen werden entsprechend der unten aufgeführten Bewertungsstufen beurteilt und bewertet. Darzulegen sind Referenzen, bei welchen die Anforderungen mit den Leistungen wie unter Ziffer II.2.4) beschrieben vergleichbar sind.
(3) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte, jeweils in den letzten drei Jahren und heute, bezogen auf die unter Ziffer II.2.4) aufgeführte Leistungen [Gewichtung: 5%].
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 12 Mitarbeiter*innen (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach dem nachstehenden Schema:
1 bis 3 MA = 1 Punkt; 4 bis 7 MA = 2 Punkte; 8 bis 11 MA = 3 Punkte; ab 12 MA = 4 Punkte.
(4) Darstellung des vorgesehenen Projektteams mit Angaben zur Qualifikation und Darstellung in einem Organigramm [siehe Ziffer III.1.3 (4)] [Gewichtung: 10%].
Die erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die vorgesehenen Personen und Projekt-/ Teamaufstellung in Bezug auf die Erwartungen des Auftraggebers an eine qualitätsvolle Leistungserbringung die bestmöglichen Voraussetzungen mitbringt.
Hierbei kommt es dem AG insbesondere darauf an, wie durch den AN die Kommunikation und der Wissenstransfer (z.B. hinsichtlich der Relevanz auftretender Risiken/Probleme) zwischen den beiden Projektsteuerungsteams sichergestellt wird .
(5) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung des Bewerbers [siehe Ziffer III.1.3 (5)] [Gewichtung: 5%].
Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wie er die Qualität bei der Planung und Bauüberwachung sicherstellt und wie er grundsätzlich auf zu erwartende Abstimmungsnotwendigkeiten kurzfristig reagieren kann. Sollte eine Zertifizierung gem, ISO 9001 - oder eine vergleichbare Zertifizierung - vorliegen, ist diese ebenfalls zusammen mit vorgenannten Erläuterungen einzureichen.
Dem Auftraggeber kommt es darauf an zu erfahren, welche Maßnahmen der Bewerber in seinem Unternehmen bereits umgesetzt hat, um die Qualität seiner Arbeit und seiner Prozesse/ Abläufe sicherzustellen .
(6) Durchschnittlicher jährlicher Nettoumsatz der letzten drei Jahre für Leistungen der Projektsteuerung [Gewichtung 5%]
Ein durchschnittlicher Nettoumsatz für Leistungen der Projektsteuerung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach dem nachstehenden Schema:
ab [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR = 1 Punkt,
[Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR = 2 Punkte,
[Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR = 3 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 4 Punkte.
Erläuterung zur allgemeinen Punktevergabe: siehe II. 2.14)
Sind für die oben genannten Bewertungskriterien Angaben/Nachweise/ Erklärungen/Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese nicht nachgefordert.
(1) Büroreferenzen, die im Zeitraum von 2013 bis 2023 vom Bewerber selbst erbracht wurden und die
hinsichtlich Aufgabenstellung, Schwierigkeitsgrad, Komplexität für den Bereich der Projektsteuerung gemäß den Ziffern II.2.4) und III.1.3 (1) der Bekanntmachung mindestens mit der mit der Projektaufgabe vergleichbar sind. [Gewichtung: 35%]:
Unterkriterium a) 1 Büroreferenz mit vergleichbarer Projektgröße und die im Anforderungsgrad mindestens eine vergleichbare Gebäudetypologie aufweist (50%)
Unterkriterium b) 1 Büroreferenz zum Umbau im Bestand und laufendem Betrieb (50%)
Mindestens eine der beiden Büroreferenzen muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
Hinweis: Die Höchstpunktzahl (pro Referenz a) und Referenz b) je 4 Punkte) wird erreicht, wenn die benannten Referenzen hinsichtlich der dort erbrachten Leistung mit der hier zu realisierenden Leistung [siehe Ziffern II.2.4) und III.1.3
(1)] inhaltlich bestmöglich vergleichbar sind. Die erreichten Punkte (max. 8 bei max. 2 wertbaren Referenzen) werden aufsummiert, halbiert und dann entsprechend des angegebenen Prozentsatzes gewichtet.
(2) Persönliche Referenzen der verbindlich vorgesehenen Projektleitung und der verbindlich vorgesehenen Stellvertretung gemäß Ziffer III.1.3 (2), die im Zeitraum von 2013 bis 2023 selbst erbracht wurden [Gewichtung: 40%].
- Für die vorgesehenen Projektleitung jeweils 1 persönliche Referenz zu Unterkriterium a) und b) zu jeweils einer inhaltlich vergleichbaren Baumaßnahme gemäß Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung,
Unterkriterium a) 1 Referenz mit vergleichbarer Projektgröße und die im Anforderungsgrad mindestens eine vergleichbare Gebäudetypologie aufweist (50%)
Unterkriterium b) 1 Referenz zum Umbau im Bestand und laufendem Betrieb (50%)
- für die vorgesehenen Stellvertretung der Projektleitung eine persönliche Referenz zu einer inhaltlich vergleichbaren Baumaßnahme gemäß Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung
Hinweis: Die Höchstpunktzahl von 4 Punkten (pro Unterkriterium a) und b) sowie der Referenz der Stellvertretung der Projektleitung) wird erreicht, wenn die benannten Referenzen hinsichtlich der dort erbrachten Leistung mit der hier zu realisierenden Leistung [siehe Ziffern II.2.4) und III.1.3 (2)] inhaltlich bestmöglich vergleichbar sind .
Die erreichten Punkte (max. 12 bei max. 3 wertbaren Referenzen) werden aufsummiert, gedrittelt und dann entsprechend des angegebenen Prozentsatzes gewichtet.
Hinweis zu (1) und (2):
Die reine Menge der benannten Referenzen ist dabei allein nicht ausschlaggebend, sondern deren Qualität und der Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind hinsichtlich der Referenzen für Kriterium (1) zwei Referenzen und für Kriterium (2) drei Referenzen wertbar. Die Referenzen werden entsprechend der unten aufgeführten Bewertungsstufen beurteilt und bewertet. Darzulegen sind Referenzen, bei welchen die Anforderungen mit den Leistungen wie unter Ziffer II.2.4) beschrieben vergleichbar sind.
(2) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte, jeweils in den letzten drei Jahren und heute, bezogen auf die unter Ziffer II.2.4) aufgeführte Leistungen [Gewichtung: 5%].
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 12 Mitarbeiter*innen (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach dem nachstehenden Schema:
1 bis 3 MA = 1 Punkt; 4 bis 7 MA = 2 Punkte; 8 bis 11 MA = 3 Punkte; ab 12 MA = 4 Punkte.
(3) Darstellung des vorgesehenen Projektteams mit Angaben zur Qualifikation und Darstellung in einem Organigramm [siehe Ziffer III.1.3 (4)] [Gewichtung: 10%].
Die erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die vorgesehenen Personen und Projekt-/ Teamaufstellung in Bezug auf die Erwartungen des Auftraggebers an eine qualitätsvolle Leistungserbringung die bestmöglichen Voraussetzungen mitbringt.
Hierbei kommt es dem AG insbesondere darauf an, wie durch den AN die Kommunikation und der Wissenstransfer (z.B. hinsichtlich der Relevanz auftretender Risiken/Probleme) zwischen den beiden Projektsteuerungsteams sichergestellt wird.
(4) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung des Bewerbers [siehe Ziffer III.1.3 (5)] [Gewichtung: 5%].
Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wie er die Qualität bei der Planung und Bauüberwachung sicherstellt und wie er grundsätzlich auf zu erwartende Abstimmungsnotwendigkeiten kurzfristig reagieren kann. Sollte eine Zertifizierung gem, ISO 9001 - oder eine vergleichbare Zertifizierung - vorliegen, ist diese ebenfalls zusammen mit vorgenannten Erläuterungen einzureichen.
Dem Auftraggeber kommt es darauf an zu erfahren, welche Maßnahmen der Bewerber in seinem Unternehmen bereits umgesetzt hat, um die Qualität seiner Arbeit und seiner Prozesse/ Abläufe sicherzustellen.
(5) Durchschnittlicher jährlicher Nettoumsatz der letzten drei Jahre für Leistungen der Projektsteuerung [Gewichtung 5%]
Ein durchschnittlicher Nettoumsatz für Leistungen der Projektsteuerung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach dem nachstehenden Schema:
ab [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR = 1 Punkt,
[Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR = 2 Punkte,
[Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR = 3 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 4 Punkte.
Weiter siehe II.2.14) Zusätzliche Angaben
I.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden hier: (1) und (2) Referenzen