BvA_AWV Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn_Neubau Wertstoffhof Simbach am Inn_Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 78/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Rolle-Straße 43
Ort: Eggenfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eggenfelden.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_AWV Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn_Neubau Wertstoffhof Simbach am Inn_Ingenieurleistungen
Der Abfallwirtschaftsverband (kurz AWV) Isar-Inn plant den Neubau eines Wertstoffhofes inkl. Betriebsgebäude in Simbach am Inn. Der neue Wertstoffhof soll im Gewerbegebiet Waltersdorf errichtet werden.
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Die Planungsleistungen werden im Rahmen einer Generalplanervergabe ausgeschrieben und vergeben. Es werden folgende Leistungen benötigt:
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- Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume für das Betriebsgebäude gem. § 34 Abs. 3 HOAI Teil 3 Abschnitt 1: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, Besondere Leistung der Brandschutzplanung, soweit über Grundleistungen hinausgehend sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist; die Vergütung erfolgt über das Leistungsbild Ingenieurbauwerke
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- Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke für den Wertstoffhof (§ 41 Nr. 5 HOAI) gem. § 43 Abs. 1 HOAI, Teil 3 Abschnitt 3: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, Besondere Leistungen der örtlichen Bauüberwachung sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung
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- Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen (inkl. Grünflachen und Technische Anlagen in Außenanlagen) gem. § 47 Abs. 1 HOAI, Teil 3 Abschnitt 4: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, Besondere Leistungen der örtlichen Bauüberwachung sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung
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- Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung (für Betriebsgebäude und Wertstoffhof) gem. § 51 Abs. 1 HOAI, Teil 4 Abschnitt 1: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6, Besondere Leistungen des Nachweises der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile sowie der ingenieurtechnischen Kontrolle
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- Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung - Anlagengruppen 1-8, soweit anfallend, gem. § 55 Abs. 1 HOAI, Teil 4 Abschnitt 2: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, Lph. 4 nur, soweit anfallend, Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung
Gewerbegebiet Waltersdorf Weites Feld 7 84359 Simbach am Inn Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Der Abfallwirtschaftsverband (AWV) Isar-Inn ist der öffentlich-rechtliche Abfallentsorger für die Landkreise Dingolfing-Landau und Rottal-Inn.
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Er plant den Neubau eines Wertstoffhofes inkl. Betriebsgebäude in Simbach am Inn. Der neue Wertstoffhof soll im Gewerbegebiet Waltersdorf errichtet werden. Der Pachtvertrag für das Gelände des bestehenden Wertstoffhofes läuft Ende 2025 aus.
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Der AWV Isar-Inn hat ein 6.319 m² großes Grundstück im Gewerbegebiet Waltersdorf in Simbach am Inn erworben, auf dem nun ein neuer Wertstoffhof entstehen sollen.
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Die Zufahrt erfolgt über die B12, Winklhamer Straße in die Erschließungsstraße Weites Feld. Eine leichte Neigung des Grundstücks von Norden nach Süden ist vorhanden. Ein gewisser Ausgleich der Geländefläche ist notwendig. Ein Bodengutachten ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Ein Wertstoffhof inkl. Betriebsgebäude, PV-Anlage und Verkehrsflächen soll entstehen.
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Es sind verschiedene Annahmebereiche vorzusehen. Ein überdachter Annahmebereich für Großfraktionen (Kartonagen, Nichtverpackungskunststoffe, Altmetalle, evtl. Sperrmüll und Altholz). In diesem Bereich sollte der Einwurf in die Sammelcontainer, durch Ausnutzung der Grundstückstopographie und Geländemodellierung, in tieferliegende Sammelcontainer ermöglicht werden. Außerdem sind Annahmebereiche für Elektro- und Elektronikaltgeräte und Inertstoffe (Glas, Öli, Altkleider, Bauschutt) zu berücksichtigen.
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Die Park- sowie Fahrflächen sind notwendig, ebenso eine Einfriedung und eine Beleuchtung außen. Grünflächen und Bepflanzungen sind ebenfalls vorgesehen.
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Der Planungsbeginn soll unmittelbar nach Auftragsvergabe im Herbst 2023 stattfinden. Baubeginn ist für Frühjahr 2024 angedacht, die Fertigstellung muss bis Ende 2025 erfolgen. Der Wertstoffhof muss spätestens zum 01.01.2026 in Betrieb genommen werden können.
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Die Kosten der Gesamtmaßnahme (KG 200 - 600, also ohne Planungskosten) werden auf etwa 2,4 Mio. EUR brutto geschätzt. Es handelt sich hierbei jedoch um eine vorläufige, grobe Einschätzung.
Aktuell wird von folgenden Grob-Ansätzen brutto ausgegangen:
KG 200 - Bodenverbesserung: 450.000,- EUR
KG 300 - Baukonstruktion: 1.028.000,- EUR (davon 135.000,- EUR für Betriebsgebäude)
KG 400 - Technische Ausrüstung: 428.000,- EUR (Heizung: 9.000,- EUR, Sanitär: 91.000,- EUR, Beleuchtung: 92.000,- EUR, PV-Anlage inkl. Speicher: 199.000,- EUR, Bezahlsystem: 14.000,- EUR, Videoüberwachung: 23.000,- EUR)
KG 500 - Verkehrsanlagen: 452.000,- EUR (Park- u. Fahrflächen: 265.000,- EUR, Beleuchtung außen: 66.000,- EUR, Einfriedung: 76.000,- EUR, Grünflächen: 45.000,- EUR)
KG 600 - Beschilderung (kümmert sich AG selbst): 20.000,- EUR
Die Planungsleistungen werden im Rahmen einer Generalplanervergabe ausgeschrieben und vergeben. Es werden folgende Leistungen benötigt:
- Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume für das Betriebsgebäude gem. § 34 Abs. 3 HOAI Teil 3 Abschnitt 1: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, Besondere Leistung der Brandschutzplanung, soweit über Grundleistungen hinausgehend sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist; die Vergütung erfolgt über das Leistungsbild Ingenieurbauwerke
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- Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke für den Wertstoffhof (§ 41 Nr. 5 HOAI) gem. § 43 Abs. 1 HOAI, Teil 3 Abschnitt 3: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, Besondere Leistungen der örtlichen Bauüberwachung sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung.- Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen (inkl. Grünflachen und Technische Anlagen in Außenanlagen) gem. § 47 Abs. 1 HOAI, Teil 3 Abschnitt 4: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, Besondere Leistungen der örtlichen Bauüberwachung sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung
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- Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung (für Betriebsgebäude und Wertstoffhof) gem. § 51 Abs. 1 HOAI, Teil 4 Abschnitt 1: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6, Besondere Leistungen des Nachweises der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile sowie der ingenieurtechnischen Kontrolle
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- Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung - Anlagengruppen 1-8, soweit anfallend, gem. § 55 Abs. 1 HOAI, Teil 4 Abschnitt 2: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, Lph. 4 nur, soweit anfallend, Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Lph. 1 und 2
Stufe 2: Lph. 3 und 4
Stufe 3: Lph. 5, 6 und 7
Stufe 4: Lph. 8 und 9
Vorgesehener Termin für die Fertigstellung: Ende 2025 + Lph. 9
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Inbetriebnahme Wertstoffhof: spätestens 01.01.2026
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Die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV soll von 25 Tagen auf 15 Tage verkürzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AWV Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn - Neubau Wertstoffhof Simbach am Inn - Ingenieurleistungen
Postanschrift: Marktler Straße 61
Ort: Burghausen
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84489
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6W22
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.