TNW_AWV Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn_Neubau Wertstoffhof Simbach am Inn_Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 78/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eggenfelden.de/de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://prof-rauch-baurecht.de/kanzlei.html
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_AWV Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn_Neubau Wertstoffhof Simbach am Inn_Ingenieurleistungen
Der Abfallwirtschaftsverband (kurz AWV) Isar-Inn plant den Neubau eines Wertstoffhofes inkl. Betriebsgebäude in Simbach am Inn. Der neue Wertstoffhof soll im Gewerbegebiet Waltersdorf errichtet werden.
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Die Planungsleistungen werden im Rahmen einer Generalplanervergabe ausgeschrieben und vergeben. Es werden folgende Leistungen benötigt:
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- Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume für das Betriebsgebäude gem. § 34 Abs. 3 HOAI Teil 3 Abschnitt 1: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, Besondere Leistung der Brandschutzplanung, soweit über Grundleistungen hinausgehend sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist; die Vergütung erfolgt über das Leistungsbild Ingenieurbauwerke
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- Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke für den Wertstoffhof (§ 41 Nr. 5 HOAI) gem. § 43 Abs. 1 HOAI, Teil 3 Abschnitt 3: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, Besondere Leistungen der örtlichen Bauüberwachung sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung
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- Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen (inkl. Grünflachen und Technische Anlagen in Außenanlagen) gem. § 47 Abs. 1 HOAI, Teil 3 Abschnitt 4: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, Besondere Leistungen der örtlichen Bauüberwachung sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung
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- Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung (für Betriebsgebäude und Wertstoffhof) gem. § 51 Abs. 1 HOAI, Teil 4 Abschnitt 1: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6, Besondere Leistungen des Nachweises der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile sowie der ingenieurtechnischen Kontrolle
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- Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung - Anlagengruppen 1-8, soweit anfallend, gem. § 55 Abs. 1 HOAI, Teil 4 Abschnitt 2: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, Lph. 4 nur, soweit anfallend, Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung
Gewerbegebiet Waltersdorf Weites Feld 7 84359 Simbach am Inn Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Der Abfallwirtschaftsverband (AWV) Isar-Inn ist der öffentlich-rechtliche Abfallentsorger für die Landkreise Dingolfing-Landau und Rottal-Inn.
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Er plant den Neubau eines Wertstoffhofes inkl. Betriebsgebäude in Simbach am Inn. Der neue Wertstoffhof soll im Gewerbegebiet Waltersdorf errichtet werden. Der Pachtvertrag für das Gelände des bestehenden Wertstoffhofes läuft Ende 2025 aus.
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Der AWV Isar-Inn hat ein 6.319 m² großes Grundstück im Gewerbegebiet Waltersdorf in Simbach am Inn erworben, auf dem nun ein neuer Wertstoffhof entstehen sollen.
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Die Zufahrt erfolgt über die B12, Winklhamer Straße in die Erschließungsstraße Weites Feld. Eine leichte Neigung des Grundstücks von Norden nach Süden ist vorhanden. Ein gewisser Ausgleich der Geländefläche ist notwendig. Ein Bodengutachten ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Ein Wertstoffhof inkl. Betriebsgebäude, PV-Anlage und Verkehrsflächen soll entstehen.
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Es sind verschiedene Annahmebereiche vorzusehen. Ein überdachter Annahmebereich für Großfraktionen (Kartonagen, Nichtverpackungskunststoffe, Altmetalle, evtl. Sperrmüll und Altholz). In diesem Bereich sollte der Einwurf in die Sammelcontainer, durch Ausnutzung der Grundstückstopographie und Geländemodellierung, in tieferliegende Sammelcontainer ermöglicht werden. Außerdem sind Annahmebereiche für Elektro- und Elektronikaltgeräte und Inertstoffe (Glas, Öli, Altkleider, Bauschutt) zu berücksichtigen.
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Die Park- sowie Fahrflächen sind notwendig, ebenso eine Einfriedung und eine Beleuchtung außen. Grünflächen und Bepflanzungen sind ebenfalls vorgesehen.
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Der Planungsbeginn soll unmittelbar nach Auftragsvergabe im Herbst 2023 stattfinden. Baubeginn ist für Frühjahr 2024 angedacht, die Fertigstellung muss bis Ende 2025 erfolgen. Der Wertstoffhof muss spätestens zum 01.01.2026 in Betrieb genommen werden können.
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Die Kosten der Gesamtmaßnahme (KG 200 - 600, also ohne Planungskosten) werden auf etwa 2,4 Mio. EUR brutto geschätzt. Es handelt sich hierbei jedoch um eine vorläufige, grobe Einschätzung.
Aktuell wird von folgenden Grob-Ansätzen brutto ausgegangen:
KG 200 - Bodenverbesserung: 450.000,- EUR
KG 300 - Baukonstruktion: 1.028.000,- EUR (davon 135.000,- EUR für Betriebsgebäude)
KG 400 - Technische Ausrüstung: 428.000,- EUR (Heizung: 9.000,- EUR, Sanitär: 91.000,- EUR, Beleuchtung: 92.000,- EUR, PV-Anlage inkl. Speicher: 199.000,- EUR, Bezahlsystem: 14.000,- EUR, Videoüberwachung: 23.000,- EUR)
KG 500 - Verkehrsanlagen: 452.000,- EUR (Park- u. Fahrflächen: 265.000,- EUR, Beleuchtung außen: 66.000,- EUR, Einfriedung: 76.000,- EUR, Grünflächen: 45.000,- EUR)
KG 600 - Beschilderung (kümmert sich AG selbst): 20.000,- EUR
Die Planungsleistungen werden im Rahmen einer Generalplanervergabe ausgeschrieben und vergeben. Es werden folgende Leistungen benötigt:
- Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume für das Betriebsgebäude gem. § 34 Abs. 3 HOAI Teil 3 Abschnitt 1: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, Besondere Leistung der Brandschutzplanung, soweit über Grundleistungen hinausgehend sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist; die Vergütung erfolgt über das Leistungsbild Ingenieurbauwerke
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- Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke für den Wertstoffhof (§ 41 Nr. 5 HOAI) gem. § 43 Abs. 1 HOAI, Teil 3 Abschnitt 3: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, Besondere Leistungen der örtlichen Bauüberwachung sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung.- Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen (inkl. Grünflachen und Technische Anlagen in Außenanlagen) gem. § 47 Abs. 1 HOAI, Teil 3 Abschnitt 4: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, Besondere Leistungen der örtlichen Bauüberwachung sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung
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- Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung (für Betriebsgebäude und Wertstoffhof) gem. § 51 Abs. 1 HOAI, Teil 4 Abschnitt 1: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6, Besondere Leistungen des Nachweises der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile sowie der ingenieurtechnischen Kontrolle
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- Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung - Anlagengruppen 1-8, soweit anfallend, gem. § 55 Abs. 1 HOAI, Teil 4 Abschnitt 2: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, Lph. 4 nur, soweit anfallend, Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung
Es sind insgesamt max. 600 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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Die Auswahl der Bewerber zwischen der Mindest- und Höchstzahl erfolgt anhand der erreichten Punktzahlen im Rahmen der Auswertung. Sofern hier ein großer Punktabstand erreicht wird, behält sich der Auftraggeber vor, eine geringere Anzahl als die angegebene Höchstzahl zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
50 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
40 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
20 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
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Mindestkriterium: [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
50 Punkte: ab 4 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
30 Punkte: ab 3 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
10 Punkte: ab 2 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen
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Mindestkriterium: (aktuell) 1 bauvorlageberechtigte/r Architekt/in / Ingenieur/in oder vergleichbare Berufszulassung (Bauvorlageberechtigung entscheidend) sowie 1 Person mit Berechtigung zur Erstellung des Standsicherheitsnachweises gem. Art. 62a BayBO, Nachweis gem. Art. 62 Abs. 3 BayBO
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro):
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
Das Referenzportfolio wird anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Für das Referenzportfolio kann somit eine maximale Punktzahl von 500 Punkten erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.) Es wird hier ausschließlich auf die unterschiedlichen Erfahrungen abgestellt. Diese müssen nicht zwingend in den gleichen Referenzen vorhanden sein. Es können je Kriterium somit auch unterschiedliche Referenzen eingereicht werden. Eine Erfüllung über gleiche Referenzen ist jedoch ebenfalls zulässig. Entscheidend ist die Anzahl der erfüllten Kriterien.
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Kriterium 1: Wertstoffhöfe oder sonstige Bauwerke und Anlagen der Abfallentsorgung
- 100 Punkte: 3 Referenzprojekte: Wertstoffhöfe
- 75 Punkte: 3 Referenzprojekte: Wertstoffhöfe oder sonstige Bauwerke/Anlagen zur Abfallentsorgung
- 50 Punkte: 2 Referenzprojekte: Wertstoffhöfe oder sonstige Bauwerke/Anlagen zur Abfallentsorgung
- 25 Punkte: 1 Referenzprojekt: Wertstoffhof oder sonstiges Bauwerk/Anlage zur Abfallentsorgung
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Kriterium 2: Verkehrsanlagen
- 100 Punkte: 3 Referenzprojekte: Parkplätze und/oder Verkehrsflächen
- 60 Punkte: 2 Referenzprojekte: Parkplätze und/oder Verkehrsflächen
- 20 Punkte: 1 Referenzprojekt: Parkplätze und/oder Verkehrsflächen
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Kriterium 3: Betriebsgebäude oder sonstige Büro- oder Verwaltungsgebäude
- 50 Punkte: 2 Referenzprojekte: Betriebs-/Büro-/Verwaltungsgebäude
- 25 Punkte: 1 Referenzprojekt: Betriebs-/Büro-/Verwaltungsgebäude
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Kriterium 4: Erfahrung mit PV-Anlagen
- 50 Punkte: 3 Referenzprojekte PV-Anlagen (Leistungen hierfür erbracht)
- 35 Punkte: 2 Referenzprojekte PV-Anlagen (Leistungen hierfür erbracht)
- 20 Punkte: 1 Referenzprojekt PV-Anlagen (Leistungen hierfür erbracht)
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Kriterium 5: umfassende Erfahrung in den einzelnen Leistungsbildern
- 100 Punkte: jeweils 3 Referenzprojekte mit umfassender (Lph. 2-8 erbracht, Lph. 4 bei TGA jedoch unerheblich, bei TWP Lph. 2-6) Erfahrung in den Leistungsbildern IBW, VA, TWP, TA [je Leistungsbild müssen mind. 3 Referenzprojekte vorliegen, Leistungen können auch in gleichen Referenzen erbracht worden sein]
- 60 Punkte: jeweils 2 Referenzprojekte mit umfassender (Lph. 2-8 erbracht, Lph. 4 bei TGA jedoch unerheblich, bei TWP Lph. 2-6) Erfahrung in den Leistungsbildern IBW, VA, TWP, TA [je Leistungsbild müssen mind. 2 Referenzprojekte vorliegen, Leistungen können auch in gleichen Referenzen erbracht worden sein]
- 25 Punkte: jeweils 1 Referenzprojekt mit umfassender (Lph. 2-8 erbracht, Lph. 4 bei TGA jedoch unerheblich, bei TWP Lph. 2-6) Erfahrung in den Leistungsbildern IBW, VA, TWP, TA [je Leistungsbild muss mind. 1 Referenzprojekt vorliegen, Leistungen können auch in gleichen Referenzen erbracht worden sein]
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Hinweis: Entscheidend ist die Anzahl der Referenzen je Leistungsbild. Sollten z.B. 3 Referenzen IBW, 2 Referenzen VA, 1 Referenz TWP und 3 Referenzen TGA vorliegen, so erhält der Bewerber dennoch nur 25 Punkte, da nur in einer Referenz die Erfahrung TWP vorliegt.
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Kriterium 6: Größenordnung:
- 100 Punkte: 3 Referenzprojekte mit einer Größenordnung von Gesamtkosten (KG 200-700) netto von 1,5 Mio. EUR
- 60 Punkte: 2 Referenzprojekte mit einer Größenordnung von Gesamtkosten (KG 200-700) netto von 1,5 Mio. EUR
- 25 Punkte: 1 Referenzprojekt mit einer Größenordnung von Gesamtkosten (KG 200-700) netto von 1,5 Mio. EUR
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Mindestkriterium:
In jedem Kriterium müssen Punkte erreicht worden sein. Ist dies nicht der Fall, ist die Bewerbung zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Lph. 1 und 2
Stufe 2: Lph. 3 und 4
Stufe 3: Lph. 5, 6 und 7
Stufe 4: Lph. 8 und 9
Vorgesehener Termin für die Fertigstellung: Ende 2025 + Lph. 9
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Inbetriebnahme Wertstoffhof: spätestens 01.01.2026
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Die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV soll von 25 Tagen auf 15 Tage verkürzt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Architekten, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
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a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
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oder
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b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
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Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO)
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Standsicherheitsnachweises gem. Art. 62a BayBO, Nachweis gem. Art. 62 Abs. 3 BayBO
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 0,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Mindestkriterium: [Betrag gelöscht] EUR Umsatz (netto) / Jahr
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Architekten, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
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a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
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oder
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b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
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Eigenerklärungen über:
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A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekt/-innen, Ingenieur/-innen, Techniker/-innen, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
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B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber (Büro) gesamt der letzten 10 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist
(Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
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- Auftraggeber
- Wertstoffhöfe oder sonstige Bauwerke und Anlagen der Abfallentsorgung
- Verkehrsanlagen
- Betriebsgebäude oder sonstige Büro- oder Verwaltungsgebäude
- Erfahrung mit PV-Anlagen
- umfassende Erfahrung in den einzelnen Leistungsbildern Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung
(Leistungen können auch in gleichen Referenzen erbracht worden sein)
- Größenordnung des Projekts (Gesamtkosten KG 200-700)
Mindestkriterium:
(aktuell) 1 bauvorlageberechtigte/r Architekt/in / Ingenieur/in oder vergleichbare Berufszulassung (Bauvorlageberechtigung entscheidend)
sowie 1 Person mit Berechtigung zur Erstellung des Standsicherheitsnachweises gem. Art. 62a BayBO, Nachweis gem. Art. 62 Abs. 3 BayBO
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Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
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In jedem Kriterium im Referenzportfolio müssen Punkte erreicht worden sein. Ist dies nicht der Fall, ist die Bewerbung zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6X6C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.