Generalsanierung Hallenbad mit Sporthalle Roding | 6130 - Feste und Lose Sportgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 6130
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rachelstraße 6
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9971780
Fax: +49 997178399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-cham.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Hallenbad mit Sporthalle Roding | 6130 - Feste und Lose Sportgeräte
Liefern und Einbauen von festen und losen Sportgeräten für die Neuausstattung einer Einfachsporthalle und einer Lehrschwimmhalle im Zuge einer Generalsanierung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Liefern und Einbauen von festen und losen Sportgeräten für die Neuausstattung einer Einfachsporthalle und einer Lehrschwimmhalle im Zuge einer Generalsanierung.Unter anderem: Hülsenrecke, Sprossenwände, Kletterleiterelemente, Kletterstangen, Klettertaue, Schaukelanlagen, Volleyball, Hockey, Handball, Basketball, Ballwurfübungsanlagen, Barren, Slacklines, Badminton, Interaktive Projektionseinheit, Konditionsraumausstattung. Diverse Bewegliche Groß- und Kleingeräte für Hochsprung, Tischtennis, Leichtathletik, Gymnastik, Koordination, Ballsport. Transport- und Aufbewahrungsmöbel für zwei Geräteräume. Ausstattung für den Schwimmübungsbetrieb Flossen, Ringe, Kleiderschwimmen, Wasserball, Rettungsringe- und Stangen, Trennleinen, Transport- und Aufbewahrungsmöbel für Nassbereiche.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung wird aufgehoben, da festgestellt wurde, dass enthaltene Positionen dem Grundsatz der Produktneutralität widersprechen.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.