Generalsanierung Hallenbad mit Sporthalle Roding | 6130 - Feste und Lose Sportgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 6130
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rachelstraße 6
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9971780
Fax: +49 997178399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-cham.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Hallenbad mit Sporthalle Roding | 6130 - Feste und Lose Sportgeräte
Liefern und Einbauen von festen und losen Sportgeräten für die Neuausstattung einer Einfachsporthalle und einer Lehrschwimmhalle im Zuge einer Generalsanierung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Liefern und Einbauen von festen und losen Sportgeräten für die Neuausstattung einer Einfachsporthalle und einer Lehrschwimmhalle im Zuge einer Generalsanierung.
Unter anderem: Hülsenrecke, Sprossenwände, Kletterleiterelemente, Kletterstangen, Klettertaue, Schaukelanlagen, Volleyball, Hockey, Handball, Basketball, Ballwurfübungsanlagen, Barren, Slacklines, Badminton, Interaktive Projektionseinheit, Konditionsraumausstattung. Diverse Bewegliche Groß- und Kleingeräte für Hochsprung, Tischtennis, Leichtathletik, Gymnastik, Koordination, Ballsport. Transport- und Aufbewahrungsmöbel für zwei Geräteräume.
Ausstattung für den Schwimmübungsbetrieb Flossen, Ringe, Kleiderschwimmen, Wasserball, Rettungsringe- und Stangen, Trennleinen, Transport- und Aufbewahrungsmöbel für Nassbereiche.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung zu Berufsgenossenschaft und Berufsregister
Erklärung zu Umsatz, Insolvenz und Steuern
Erklärung zu Referenzen über gleichwertige Objekte innerhalb der letzten 3 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
ausschließlich elektronische Abgabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.