Bauvorhaben McGraw-Ost in München – Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 5–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80804
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadibau.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1e216d
Abschnitt II: Gegenstand
Bauvorhaben McGraw-Ost in München – Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 5–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Die Stadibau GmbH beabsichtigt auf dem Gelände der ehemaligen McGraw-Kaserne ein neues Wohnquartier zu errichten.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 5–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Der Auftraggeber bedient sich eines Verfahrensbetreuers zur operativ-technischen Durchführung des Vergabeverfahrens:
HITZLER INGENIEURE –Hitzler Ingenieur e.K., Weimarer Straße 32, 80807 München
McGraw-Graben, 81549 München
Auf einem ca. 2,8 ha großem Teilbereich der ehemaligen McGraw-Kaserne (südliche Halle 19 in München) soll ein neues Wohnquartier mit Wohnungen für Staatsbedienstete, einem Wohnheim für junge Staatsbedienstete, Kindertageseinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen und Einzelhandelsflächen entstehen. Das Gebiet grenzt im Osten an die Warthofstraße, im Süden an die Stadelheimer Straße, im Westen an die Tegernseer Landstraße und den tiefer gelegenen McGraw-Graben. Im Rahmen eines Realisierungswettbewerbs erzielte die Arbeitsgemeinschaft Teleinternetcafe, MLA+, Treibhaus den ersten Rang für das städtebauliche Konzept, dieses wurde gemäß der Empfehlung des Preisgerichts überarbeitet und zum städtebaulichen Entwurf ausgearbeitet.
Die Stadibau GmbH beabsichtigt auf dem Gelände McGraw-Ost den Neubau von ca. 554 Wohneinheiten (davon ca. 257 Wohnungen im Wohnungsneubau und ca. 297 1-Zimmer-Wohnungen im Wohnheim), drei Kindertageseinrichtungen sowie Gewerbe- und Einzelhandelsflächen für die Nahversorgung und einer zweigeschossiger Tiefgarage. Ein großer Teil der Dachflächen wird intensiv begrünt und als gemeinschaftlicher Dachgarten genutzt. Die übrigen Dachflächen werden extensiv begrünt und punktuell mit Photovoltaik belegt. Für die Süd- und Westseite des Block C‘s ist eine PV-Fassade vorgesehen.
Das Plangebiet wird in drei Bausteine (Baufeld Süd –Wohnheim, KiTa und Einzelhandel (Block C), Baufeld Nord –Wohnhof 1, KiTa (Block A) und Baufeld Mitte –Wohnhof 2, KiTa (Block B)) gegliedert. Die Bebauung wird als Blockrand konzipiert, um den hohen Lärmschutzanforderungen zu genügen und eine klare Aufteilung zwischen öffentlichen und privaten Räumen zu fördern. Die Gebäudehöhe variiert zwischen 4 und 6 Geschossen. Die Topografie des Gebiets ist durch einen Höhenunterschied von 2,08 m am niedrigsten Punkt (Nordostecke) und dem höchsten Punkt (Südwestecke) gekennzeichnet.
—BGF (R+S) Neubau voraussichtlich gesamt: ca. 83.100 m²
Davon
BGF
—Wohnen: ca. 30.200 m² BGF (R+S);
—KITAs: ca. 3.000 m² BGF (R+S);
—Wohnheim: ca. 16.300 m² BGF (R+S);
—Einzelhandel/Gewerbe/Gastronomie: ca. 3.000 m BGF (R+S) davon ca. 2.754 m² Verkaufsfläche Einzelhandel und 91 m² Verkaufsfläche
—UG (2-geschossig): ca. 30.560 m² BGF (R)
—Leistungsbeginn sofort nach Beauftragung;
—Baubeginn Verbau- und Erdbau: voraussichtlich 3. Quartal 2023;
—Baubeginn Neubaumaßnahme: voraussichtlich 2. Quartal 2024;
—Bauende: angestrebt 4. Quartal 2026;
—Teile der Maßnahme sollen bereits Mitte 2026 fertig gestellt werden.
Derzeit ist geplant, dass die Stadtwerke München die Planung und Durchführung der PV-Module auf den Dächern ab Leistungsphase 5 übernehmen. Es wird derzeit abgestimmt, ob die PV-Module an der Fassade ebenfalls ab Leistungsphase 5 von den Stadtwerken München übernommen werden. Andernfalls ist der ausgewählte Bieter für die Planung und Ausführung verantwortlich.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich das vorherige Ingenieurbüro bei diesem Verfahren beteiligt.
Der Auftragnehmer hat umgehend nach Auftragszuschlag mit seiner Leistung zu beginnen.
Für die Maßnahme sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 5 - 9 gemäß §§ 53 ff. HOAI zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 5 - 7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe) gemäß § 55 HOAI beauftragt. In den darauf folgenden Beauftragungsstufen
werden die Leistungsphasen 8 + 9 (stufenweise) abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren
Leistungsphasen bzw. Gesamtbeauftragung besteht nicht.
— Beauftragungsstufe 1: Leistungsphase 5 - 7 gemäß § 55 HOAI
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 8 gemäß § 55 HOAI
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 9 gemäß § 55 HOAI
– ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Die Eintragung „[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen
Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Felder als Pflichtfelder definiert sind. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV haben diese Angaben im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauvorhaben McGraw-Ost in München – Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 5–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschlkam
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93458
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 2 S. 2 i. V. m. Abs. 1 GWB).