Bauvorhaben McGraw-Ost in München – Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 5–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mottlstraße 1
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80804
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): HITZLER INGENIEURE – Vergabemanagement
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadibau.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1e216d
Abschnitt II: Gegenstand
Bauvorhaben McGraw-Ost in München – Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 5–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Die Stadibau GmbH beabsichtigt auf dem Gelände der ehemaligen McGraw-Kaserne ein neues Wohnquartier zu errichten.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 5–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Der Auftraggeber bedient sich eines Verfahrensbetreuers zur operativ-technischen Durchführung des Vergabeverfahrens:
HITZLER INGENIEURE –Hitzler Ingenieur e.K., Weimarer Straße 32, 80807 München
McGraw-Graben, 81549 München
Auf einem ca. 2,8 ha großem Teilbereich der ehemaligen McGraw-Kaserne (südliche Halle 19 in München) soll ein neues Wohnquartier mit Wohnungen für Staatsbedienstete, einem Wohnheim für junge Staatsbedienstete, Kindertageseinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen und Einzelhandelsflächen entstehen. Das Gebiet grenzt im Osten an die Warthofstraße, im Süden an die Stadelheimer Straße, im Westen an die Tegernseer Landstraße und den tiefer gelegenen McGraw-Graben. Im Rahmen eines Realisierungswettbewerbs erzielte die Arbeitsgemeinschaft Teleinternetcafe, MLA+, Treibhaus den ersten Rang für das städtebauliche Konzept, dieses wurde gemäß der Empfehlung des Preisgerichts überarbeitet und zum städtebaulichen Entwurf ausgearbeitet.
Die Stadibau GmbH beabsichtigt auf dem Gelände McGraw-Ost den Neubau von ca. 554 Wohneinheiten (davon ca. 257 Wohnungen im Wohnungsneubau und ca. 297 1-Zimmer-Wohnungen im Wohnheim), drei Kindertageseinrichtungen sowie Gewerbe- und Einzelhandelsflächen für die Nahversorgung und einer zweigeschossiger Tiefgarage. Ein großer Teil der Dachflächen wird intensiv begrünt und als gemeinschaftlicher Dachgarten genutzt. Die übrigen Dachflächen werden extensiv begrünt und punktuell mit Photovoltaik belegt. Für die Süd- und Westseite des Block C‘s ist eine PV-Fassade vorgesehen.
Das Plangebiet wird in drei Bausteine (Baufeld Süd –Wohnheim, KiTa und Einzelhandel (Block C), Baufeld Nord –Wohnhof 1, KiTa (Block A) und Baufeld Mitte –Wohnhof 2, KiTa (Block B)) gegliedert. Die Bebauung wird als Blockrand konzipiert, um den hohen Lärmschutzanforderungen zu genügen und eine klare Aufteilung zwischen öffentlichen und privaten Räumen zu fördern. Die Gebäudehöhe variiert zwischen 4 und 6 Geschossen. Die Topografie des Gebiets ist durch einen Höhenunterschied von 2,08 m am niedrigsten Punkt (Nordostecke) und dem höchsten Punkt (Südwestecke) gekennzeichnet.
—BGF (R+S) Neubau voraussichtlich gesamt: ca. 83.100 m²
Davon
BGF
—Wohnen: ca. 30.200 m² BGF (R+S);
—KITAs: ca. 3.000 m² BGF (R+S);
—Wohnheim: ca. 16.300 m² BGF (R+S);
—Einzelhandel/Gewerbe/Gastronomie: ca. 3.000 m BGF (R+S) davon ca. 2.754 m² Verkaufsfläche Einzelhandel und 91 m² Verkaufsfläche
—UG (2-geschossig): ca. 30.560 m² BGF (R)
—Leistungsbeginn sofort nach Beauftragung;
—Baubeginn Verbau- und Erdbau: voraussichtlich 3. Quartal 2023;
—Baubeginn Neubaumaßnahme: voraussichtlich 2. Quartal 2024;
—Bauende: angestrebt 4. Quartal 2026;
—Teile der Maßnahme sollen bereits Mitte 2026 fertig gestellt werden.
Derzeit ist geplant, dass die Stadtwerke München die Planung und Durchführung der PV-Module auf den Dächern ab Leistungsphase 5 übernehmen. Es wird derzeit abgestimmt, ob die PV-Module an der Fassade ebenfalls ab Leistungsphase 5 von den Stadtwerken München übernommen werden. Andernfalls ist der ausgewählte Bieter für die Planung und Ausführung verantwortlich.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich das vorherige Ingenieurbüro bei diesem Verfahren beteiligt.
Der Auftragnehmer hat umgehend nach Auftragszuschlag mit seiner Leistung zu beginnen.
Für die Maßnahme sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 5 - 9 gemäß §§ 53 ff. HOAI zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 5 - 7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe) gemäß § 55 HOAI beauftragt. In den darauf folgenden Beauftragungsstufen
werden die Leistungsphasen 8 + 9 (stufenweise) abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren
Leistungsphasen bzw. Gesamtbeauftragung besteht nicht.
— Beauftragungsstufe 1: Leistungsphase 5 - 7 gemäß § 55 HOAI
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 8 gemäß § 55 HOAI
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 9 gemäß § 55 HOAI
– ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter möglich. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise zur Eignung von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur, staatlich geprüfter Techniker oder Meister zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV)
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen
10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Bieter sind zudem aufgefordert, vorgesehene Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe gemäß § 36 Abs. 1 S.1 VgV zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung gemäß § 36 Abs. 1 S. 2 VgV vorzulegen. Auf § 36 Abs. 5 VgV im Fall der Zuschlagserteilung wird verwiesen.
11.) Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und mit dem Angebot das Formular zur Eignungsleihe abgeben. Der Bieter muss mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bieter im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren von 2020 bis 2022 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
MINDESTANFORDERUNG: durchschnittlicher Jahresumsatz in Höhe von 1,0 Mio. EUR.
2. Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
1.) Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten fünf Kalenderjahren ab 01.01.2018 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswerts (= Kosten der Kgr. 400, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen und die folgenden MINDESTANFORDERUNGEN erfüllt werden:
— Das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Hochbaumaßnahme mit mindestens 3 unterschiedlichen Nutzungsanforderungen (z. B. Wohnungsbau, Gewerbe (Einzelhandel/Gastronomie), Kinderbetreuungseinrichtungen usw.)
— Durch den Bieter wurden mindestens die Anlagengruppen 4, 5 und 6 (gem. § 53 HOAI) erbracht
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 440 + 450 + 460 ≥ 5,0 Mio. € brutto
— Durch den Bieter wurden mindestens die Leistungsphasen 5–8 gemäß § 55 HOAI erbracht
Die Mindestanforderungen können kombiniert über ein einziges Referenzprojekt oder einzeln bzw. teilkombiniert über bis zu 4 Referenzprojekte erfüllt werden. Überdies gilt für alle bis zu 4 Referenzprojekte:
— Das Referenzprojekt wurde nicht vor dem 1. Januar 2018 in Betrieb genommen.
Folgende Angaben sind neben der Beantwortung der abgefragten Kriterien bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand
— verantwortlicher Projektleiter
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon- und Faxnummer)
— Leistungszeitraum (von –bis)
2.) Angabe der Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre von 2020 bis 2022 für das gesamte Büro des Bewerbers, in Bezug auf vollangestellte technische Mitarbeitende (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
MINDESTANFORDERUNG: durchschnittlich 10 vollangestellte technische Mitarbeitende. Teilzeitstellen dürfen aufaddiert werden.
3.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Die Erbringung der Dienstleistung ist u. a. natürlichen Personen vorbehalten, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entsprich und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bieter übermitteln ihre Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind vorrangig über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
— Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).