Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages für Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Baustoffuntersuchungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Nordbayern Referenznummer der Bekanntmachung: OH-NL-NB-2023-001
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 119-377776)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Flaschenhofstr. 55
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages für Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Baustoffuntersuchungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Nordbayern
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Baustoffuntersuchungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Die Leistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:
Leistungsbereich 01: Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung nach ZTV E-StB
Leistungsbereich 02: Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB
Leistungsbereich 03: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton nach ZTV Beton-StB
Leistungsbereich 04: Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB
Leistungsbereich 05: Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB
Leistungsbereich 06: Oberflächeneigenschaften
Leistungsbereich 07: Fahrbahnmarkierung - Prüfung der fertigen Leistung im Neuzustand nach ZTV M
Leistungsbereich 08: Umweltanalytik
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Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem
Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.
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Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der
Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten
Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (hierzu
näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3
angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).
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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell
diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher
dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem
Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Der abzuschließende Rahmenvertrag
umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen
der Niederlassung Nordbayern der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf
seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde.
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Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
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Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.05.2025 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
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Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.05.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.05.2026 bzw. 31.05.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Zuständiges Verwaltungsgericht
Villemombler Straße 76
53123
Bonn
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