Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages für Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Baustoffuntersuchungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Nordbayern Referenznummer der Bekanntmachung: OH-NL-NB-2023-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages für Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Baustoffuntersuchungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Nordbayern
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Baustoffuntersuchungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Die Leistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:
Leistungsbereich 01: Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung nach ZTV E-StB
Leistungsbereich 02: Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB
Leistungsbereich 03: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton nach ZTV Beton-StB
Leistungsbereich 04: Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB
Leistungsbereich 05: Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB
Leistungsbereich 06: Oberflächeneigenschaften
Leistungsbereich 07: Fahrbahnmarkierung - Prüfung der fertigen Leistung im Neuzustand nach ZTV M
Leistungsbereich 08: Umweltanalytik
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Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem
Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.
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Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der
Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten
Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (hierzu
näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3
angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).
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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell
diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher
dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem
Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Der abzuschließende Rahmenvertrag
umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen
der Niederlassung Nordbayern der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf
seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde.
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Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
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Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.05.2025 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
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Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.05.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.05.2026 bzw. 31.05.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
: Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung nach ZTV E-StB
90402 Nürnberg
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 1 sind Prüfungen bezüglich Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung nach ZTV E-StB.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.05.2026 bzw. 31.05.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB
90402 Nürnberg
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 2 sind Prüfungen bezüglich Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.05.2026 bzw. 31.05.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton nach ZTV Beton-StB
90402 Nürnberg
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 3 sind Prüfungen bezüglich Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton nach ZTV Beton-StB.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.05.2026 bzw. 31.05.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB
90402 Nürnberg
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 4 sind Prüfungen bezüglich Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.05.2026 bzw. 31.05.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB
90402 Nürnberg
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 5 sind Prüfungen bezüglich Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.05.2026 bzw. 31.05.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Oberflächeneigenschaften
90402 Nürnberg
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 6 sind Prüfungen bezüglich Oberflächeneigenschaften.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.05.2026 bzw. 31.05.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Fahrbahnmarkierung - Prüfung der fertigen Leistung im Neuzustand nach ZTV M
90402 Nürnberg
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 7 sind Prüfungen bezüglich Fahrbahnmarkierung - Prüfung der fertigen Leistung im Neuzustand nach ZTV M.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.05.2026 bzw. 31.05.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Umweltanalytik
90402 Nürnberg
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 8 sind Leistungen der Umweltanalytik.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.05.2026 bzw. 31.05.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Kein zwingender oder fakultativer Ausschluss unter entsprechender Anwendung der §§ 123, 124 GWB sowie entsprechender Berücksichtigung von §§ 125, 126 GWB. Zur Prüfung wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(2) Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(3) Nichtvorliegen einer Geldbuße nach § 21 MiLoG von wenigstens EUR 2.500,00 (vgl. § 19 Abs. 3 MiLoG). Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert sowie Angaben, die eine Überprüfung im Wettbewerbsregister ermöglichen.
(4) Eintragung im einschlägigen Handels- oder Berufsregister. Hierzu ist eine aktuelle Kopie des Eintragungsnachweises beizufügen oder ein Nachweis, dass keine Eintragungspflicht in einem Register besteht. Der Eintragungsnachweis ist aktuell, wenn er den Stand der letzten Änderung an der Eintragung wiedergibt.
(5) Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(1) Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und Erklärung, dass diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hierzu wird eine Eigenerklärung mit Angabe der Deckungssummen gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert, aufgrund der sich die Erfüllung der nachfolgend genannten Mindeststandards prüfen lässt.
Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen müssen mindestens abdeckt werden:
•Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
•Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
(1) Vorlage von nachfolgend aufgeführten Zulassungen / Anerkennungen Zertifizierungen je Leistungsbereich, für die eine Zulassung beantragt wird.
(2) Kurzvorstellung des Antragstellenden Prüfinstituts / Unternehmens unter Angabe nachfolgend aufgeführter Mindestinhalte.
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Mindestanforderungen in Bezug auf ausgeführte Referenzaufträge je Leistungsbereich:
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Leistungsbereich 01:
Eigenerklärung UND Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) entweder in dem Fachgebiet A ODER in dem Fachgebiet H.
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Leistungsbereich 02:
Eigenerklärung UND Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Richtlinien für die Anerkennung Prüfstelle für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) in dem Fachgebiet I.
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Leistungsbereich 03:
Eigenerklärung UND Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Richtlinien für die Anerkennung Prüfstelle für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) in dem Fachgebiet E ODER in dem Fachgebiet H.
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Leistungsbereich 04:
Eigenerklärung UND Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Richtlinien für die Anerkennung Prüfstelle für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) in dem Fachgebiet G.
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Leistungsbereich 05:
Eigenerklärung UND Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Richtlinien für die Anerkennung Prüfstelle für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) in dem Fachgebiet BB ODER in dem Fachgebiet BE.
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Leistungsbereich 06:
Eigenerklärung UND Nachweis
- gemäß Richtlinien für die Durchführung von Messungen der Ebenheit (Kalibrierbericht über die Untersuchung eines Planografen nach TB Eben)
- ODER für die Durchführung von Messungen mit dem Griffigkeitsmesssystem SKM (Zeitbefristete Betriebszulassung (ZbBz) Messsystem Seitenkraftmessverfahren (SKM))
- ODER für die Durchführung von kombinierte Griffigkeitsmessungen (SRT und AM) (Kalibrierbericht für das SRT Gerät und den Ausflussmesser nach TP Griff-StB (SRT), DIN EN 13036-4, DIN EN 13036-3)
- ODER für die Durchführung der Griffigkeitsmessung mit dem Griptester (Kalibrierbericht für den Griptester nach DIN CEN/TS 15901-7).
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Leistungsbereich 07:
Eigenerklärung UND Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle nach ZTV M 13.
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Leistungsbereich 08:
Eigenerklärung UND Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß der DIN EN ISO/IEC 17025 UND dem Nachweis der Sachkunde für die Probenahme nach LAGA PN 98.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind auf elektronischem Wege per E-Mail oder schriftlich (mittels Telefax oder Brief) an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
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Die Zulassungsunterlagen einschließlich des erforderlichen Zulassungsformulars werden über die unter Ziffer I.3 bezeichnete elektronische Adresse zur Verfügung gestellt.
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Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag einer möglichen Zulassung als Angebotsfrist einzutragen. Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit möglich ist,
werden die eingereichten Unterlagen nach Eingang überprüft. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen. Jedes Unternehmen, das die
Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann dem Rahmenvertrag in Bezug auf den/die
Leistungsbereich(e) beitreten, für die es die Erfüllung der Zulassungsanforderungen nachgewiesen hat sowie in Bezug auf die Verantwortungsbereiche der Außenstellen der Niederlassung Nordbayern, für die es einen Zulassungsantrag gestellt hat. Die Nennung von Zuschlagskriterien innerhalb dieses Formulars erfolgt auch in Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu dem Rahmenvertrag ist der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch Einreichung eines Zulassungsantrags, für den zwingend das zur Verfügung gestellte Zulassungsformular, einschließlich sämtlicher dort benannten Anlagen entsprechend den weiteren Vorgaben im Anschreiben (Bestandteil der Zulassungsunterlagen) zu verwenden ist.
Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de