Betrieb eines E-Carsharing-Systems auf öffentlichen und nichtöffentlichen Flächen
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabeamt
E-Mail:
Telefon: +49 941/507-5629
Fax: +49 941/507-4629
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.regensburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb eines E-Carsharing-Systems auf öffentlichen und nichtöffentlichen Flächen
Im Stadtgebiet der Stadt Regensburg soll ein stationsbasiertes E-Carsharing-Angebot durch den Auftragnehmer auf die Dauer von 6 Jahren eigenwirtschafttich angeboten und betrieben werden.
Die Fahrzeugflotte, welche aus reinen E-Fahrzeugen zu bestehen hat, soll flächendeckend im gesamten Stadtgebiet der breiten Öffentlichkeit angeboten werden, um den motorisierten Individualverkehr schrittweise zu reduzieren und so zur Energieeinsparung beizutragen. Das E-Carsharing-Angebot soll insbesondere eine Ergänzung des bestehenden Öffentlichen Personennahverkehrs darstellen und damit vernetzt werden. Aus diesem Grund soll, wann immer es am einzelnen Standort möglich ist, die E-Carsharing-Station in fußläufiger Erreichbarkeit zu einer Haltestelle des Öffentlichen Personennahverkehrs errichtet werden. Die E-Carsharing-Stationen sollen im gesamten Stadtgebiet der Stadt Regensburg auf öffentlichen und privaten Stellflächen errichtet werden. Zum 01.10.2023 sollen durch den Anbieter mindestens 25 Elektrofahrzeuge bereitgestellt werden. Dieses Angebot soll schrittweise bis zum 30.09.2027 auf 50 Elektrofahrzeuge erweitert
werden. Bei einer entsprechenden Nachfrage ist eine optionale weitere Erweiterung um zusätzliche Fahrzeuge möglich und durch die Stadt Regensburg ausdrücklich erwünscht, die Einzelheiten wären im Bedarfsfall mit der Stadt Regensburg abzustimmen.
Das E-Carsharing erfolgt standortgebunden. Es ist kein sog. „free-floating-Carsharing“ gewünscht. Derzeit werden die E-Cars an folgenden Standorten angeboten:
öffentliche Flächen:
• Schönwerthstraße
• Gerlichstraße
• Hauptbahnhof Regensburg
• Arcaden/Paracelsusstraße
• TechBase (Ecke Rennweg/Roter-Brach-Weg)
• Paarstraße (Weichs)
• Candis (Ecke Zuckerfabrikstr. / Edith-Stein-Str.)
• Burgweinting, Wihmundweg
nichtöffentliche Flächen:
• das Stadtwerk, Hallenbad
• Parkhaus am Dachauplatz
• Wöhrdstr. Parkplatz
• Königswiesen Süd (Werkvolk)
• R-Werk
• Parkplatz Stadtamhof
• Liebstraße/Schopperplatz
• Burgweinting
Die öffentlichen Flächen an den o.g. Standorten können dem Anbieter, falls gewünscht bzw. notwendig zum stationsbasierten E-Carsharing gegen Entrichtung einer Gebühr (Sondernutzungsgebühr) auf Antrag im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz zur Verfügung gestellt werden. Der Zeitraum der Sondernutzung beträgt sechs Jahre. Kürzere Zeiträume sind möglich. Die Sondernutzungsgebühr beträgt für jeden Stellplatz derzeit 360,00 € pro Jahr und für die E-Ladesäule jeweils 100,00 € pro Jahr. Die maßgeblichen Gebühren richten sich nach der jeweils aktuell gültigen Satzung über
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen und dem dazugehörigen Gebührenverzeichnis der Stadt Regensburg. Eine weitere Verwaltungsgebühr über 50 € für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis je Beantragung wird durch die Stadt Regensburg erhoben. Weitere, nicht ausdrücklich genannte öffentliche Flächen, werden durch die Stadt Regensburg zunächst nicht von Vornherein zur Verfügung gestellt. Sämtliche weitere nichtöffentliche Standorte kann der Anbieter eigenständig festlegen, errichten und betreiben. Weiterhin sind planerisch sowie politisch bedeutsame Standorte durch den Anbieter verpflichtend zu unterhalten
und zu betreiben. Die Festlegung dieser Standorte erfolgt durch die Stadt Regensburg. Der Auftragnehmer hat auf eigene Kosten für die notwendigen Ladeinfrastrukturen zur Nutzung der E-Fahrzeuge sowie für etwaige weitere Infrastruktur zu sorgen. Hinsichtlich der notwendigen Ladeinfrastruktur ist eine Kooperation mit bestehenden Anbietern zu prüfen und erwünscht.
Die Fahrzeugflotte ist nachweisbar mit 100 % Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen zu betreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Alle Anteile an der das Stadtwerk Regensburg GmbH werden von der Stadt Regensburg als öffentliche Auftraggeberin gehalten. Es besteht keine direkte private Kapitalbeteiligung. Die Stadt Regensburg als Alleingesellschafterin übt über die das Stadtwerk Regensburg GmbH eine ähnliche Kontrolle aus wie über ihre eigenen Dienststellen. Mehr als 80 Prozent der Tätigkeiten der das Stadtwerk Regensburg GmbH dient der Ausführung von Aufgaben, mit denen sie von der Stadt Regensburg als öffentliche Auftraggeberin betraut wurde. Dies ist durch Analyse des Gesamtumsatzes der das Stadtwerk Regensburg GmbH in den Jahren 2020-2022 nachgewiesen.
Der Auftrag kann deshalb als Inhouse-Auftrag im Sinne von § 108 GWB (Art. 17 RL 2014/23/EU) ohne vorherige Durchführung eines Vergabeverfahrens erfolgen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Betrieb eines E-Carsharing-Systems
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/531277
Fax: +49 981/531837
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit dieser Vergabe endet 10 Kalendertage gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB).