23 E 010 - Dienstleistungskonzession: Betrieb eines E-Carsharing-Systems auf öffentlichen und nichtöffentlichen Flächen
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
23 E 010 - Dienstleistungskonzession: Betrieb eines E-Carsharing-Systems auf öffentlichen und nichtöffentlichen Flächen
Die kreisfreie Stadt Regensburg (ca. 170.000 Einwohner) beabsichtigt, das erfolgreich durch die das Stadtwerk Regensburg. Mobilität GmbH eingeführte stationsbasierte E-Carsharing-Angebot im Stadtgebiet weiterzuführen. In diesem Zusammenhang soll durch das vorliegende Interessensbekundungsverfahren festgestellt werden, ob ein geeigneter und zuverlässiger privater Anbieter bereit wäre, ab dem 01.10.2023 ein adäquates E-Carsharing-Angebot für zunächst 6 Jahre in Regensburg eigenwirtschaftlich anzubieten und zu betreiben. Im Falle einer Interessensbekundung soll im weiteren Verlauf im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ermittelt werden, zu welchen Konditionen bzw. zu welchen Tarifmodellen der Betrieb erfolgen kann.
Es werden nur Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, welche die Eignungsanforderungen im Teilnahmewettbewerb nachweisen können.
Stadtgebiet Regensburg
Die Fahrzeugflotte, welche aus reinen E-Fahrzeugen zu bestehen hat, soll flächendeckend im gesamten Stadtgebiet der breiten Öffentlichkeit angeboten werden, um den motorisierten Individualverkehr schrittweise zu reduzieren und so zur Energieeinsparung beizutragen. Das E-Carsharing-Angebot soll insbesondere eine Ergänzung des bestehenden Öffentlichen Personennahverkehrs darstellen und damit vernetzt werden. Aus diesem Grund soll, wann immer es am einzelnen Standort möglich ist, die E-Carsharing-Station in fußläufiger Erreichbarkeit zu einer Haltestelle des Öffentlichen Personennahverkehrs errichtet werden.
Die E-Carsharing-Stationen sollen im gesamten Stadtgebiet der Stadt Regensburg auf öffentlichen und privaten Stellflächen errichtet werden. Zum 01.10.2023 sollen durch den Anbieter mindestens 25 Elektrofahrzeuge bereitgestellt werden. Dieses Angebot soll schrittweise bis zum 30.09.2027 auf 50 Elektrofahrzeuge erweitert werden. Bei einer entsprechenden Nachfrage ist eine optionale weitere Erweiterung um zusätzliche Fahrzeuge möglich und durch die Stadt Regensburg ausdrücklich erwünscht, die Einzelheiten wären im Bedarfsfall mit der Stadt Regensburg abzustimmen.
Das E-Carsharing erfolgt standortgebunden. Es ist kein sog. „free-floating-Carsharing“ gewünscht.
Derzeit werden die E-Cars an folgenden Standorten angeboten:
öffentliche Flächen:
• Schönwerthstraße
• Gerlichstraße
• Hauptbahnhof Regensburg
• Arcaden/Paracelsusstraße
• TechBase (Ecke Rennweg/Roter-Brach-Weg)
• Paarstraße (Weichs)
• Candis (Ecke Zuckerfabrikstr. / Edith-Stein-Str.)
• Burgweinting, Wihmundweg
nichtöffentliche Flächen:
• das Stadtwerk, Hallenbad
• Parkhaus am Dachauplatz
• Wöhrdstr. Parkplatz
• Königswiesen Süd (Werkvolk)
• R-Werk
• Parkplatz Stadtamhof
• Liebstraße/Schopperplatz
• Burgweinting
Die öffentlichen Flächen an den o.g. Standorten können dem Anbieter, falls gewünscht bzw. notwendig zum stationsbasierten E-Carsharing gegen Entrichtung einer Gebühr (Sondernutzungsgebühr) auf Antrag im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz zur Verfügung gestellt werden. Der Zeitraum der Sondernutzung beträgt sechs Jahre. Kürzere Zeiträume sind möglich. Die Sondernutzungsgebühr beträgt für jeden Stellplatz derzeit 360,00 € pro Jahr und für die E-Ladesäule jeweils 100,00 € pro Jahr. Die maßgeblichen Gebühren richten sich nach der jeweils aktuell gültigen Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen und dem dazugehörigen Gebührenverzeichnis der Stadt Regensburg. Eine weitere Verwaltungsgebühr über 50 € für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis je Beantragung wird durch die Stadt Regensburg erhoben.
Weitere, nicht ausdrücklich genannte öffentliche Flächen, werden durch die Stadt Regensburg zunächst nicht von Vornherein zur Verfügung gestellt.
Sämtliche weitere nichtöffentliche Standorte kann der Anbieter eigenständig festlegen, errichten und betreiben.
Weiterhin sind planerisch sowie politisch bedeutsame Standorte durch den Anbieter verpflichtend zu unterhalten und zu betreiben. Die Festlegung dieser Standorte erfolgt durch die Stadt Regensburg im Rahmen des anschließenden Ausschreibungsprozesses im Falle einer Interessensbekundung.
Der Anbieter hat auf eigene Kosten für die notwendigen Ladeinfrastrukturen zur Nutzung der E-Fahrzeuge sowie für etwaige weitere Infrastruktur zu sorgen. Hinsichtlich der notwendigen Ladeinfrastruktur ist eine Kooperation mit bestehenden Anbietern zu prüfen und erwünscht. Die Fahrzeugflotte ist nachweisbar mit 100 % Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen zu betreiben.
Die Stadt Regensburg sagt zu, das zukünftige E-Carsharing-Angebot durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen und den Anbieter als den primären E-Carsharing-Anbieter im Stadtgebiet Regensburg in eigenen Veröffentlichungen zu bewerben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung zur Berufsausübung muss uneingeschränkt vorhanden sein.
Betriebshaftpflichtversicherung mit den typischen Deckungshöhen.
Mindestens eine erfolgreiche Referenz in Form eines Carsharing-Angebotes in einer anderen Kommune mit mehr als 100.000 Einwohnern sowie mit mindestens 25 eingesetzten Fahrzeugen. Die Referenz darf frühestens am 01.02.2018 abgeschlossen worden sein oder muss bereits seit mindestens 1 Jahr in Betrieb bzw. eingeführt sein. Sie ist mit Angabe des jeweiligen Ansprechpartners in der entsprechenden Kommune zu nennen.
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Der Anbieter hat folgende Anforderungen an die Fahrzeugflotte und den Betrieb zu erfüllen:
a) Es dürfen ausschließlich Elektrofahrzeuge zur Verfügung gestellt werden. Die Fahrzeugflotte soll verschiedenste Fahrzeugtypen (z.B. Kleinwagen, Kompaktklasse oder Vans) umfassen, wobei die primär für die Personenbeförderung angedachten Fahrzeugtypen Platz für mindestens 4 Personen bieten müssen. Mind. 20% der Fahrzeugflotte muss aus Vans mit ausreichend großen Lademöglichkeiten (z.B. Nissan e-NV200, Opel Zafira-e oder vergleichbar) bestehen.
b) Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass die Fahrzeuge alle vom Gesetzgeber gestellten Anforderungen zur Verkehrs- und Betriebssicherheit erfüllen.
c) Der Anbieter gewährt im Rahmen der vorhandenen Kapazität grundsätzlich jeder volljährigen Person mit einer für die entsprechenden Fahrzeugklasse gültigen und vorgelegten Fahrerlaubnis diskriminierungsfrei eine Teilnahmeberechtigung. Einschränkungen hinsichtlich der Dauer des Besitzes der Fahrerlaubnis, des Mindestalters sowie der Bonität sind möglich. ebenso ist eine Aberkennung der Teilnahmeberechtigung bei mehreren oder schweren Verkehrsvergehen durch den Teilnehmer von Seiten des Anbieters möglich.
d) Den Kunden muss folgender Mindestumfang geboten werden:
• Die Buchung, Abholung und Rückgabe der Fahrzeuge ist 24 Stunden täglich möglich.
• Eine moderne und nutzerfreundliche Softwarelösung / App zur Reservierung, Buchung und Bezahlung ist für die Kunden vorzusehen. Eine Einbindung in die bestehende „RVV-App“ ist erwünscht.
• Für Fragen, Funktionsprobleme oder Schäden am Fahrzeug ist eine 24h-Telefonhotline bereitzustellen. Ein hinreichender Service-Level bzw. Pannenservice im Inland und in den Nachbarländern ist vorzuhalten
• Kurzzeitnutzungen (mind. 1 Stunde als kleinster Buchungstarif) sind zu gewährleisten. Es ist ein differenziertes Tarifmodell mit passenden Tarifen für verschiedenste Nutzergruppen anzubieten. Es ist ein ÖPNV-Nutzerrabatt vorzusehen. Der Tarif sollte sich am jeweils aktuellen Tarif (insbesondere Stand 01.04.2023) orientieren und ist mit der Stadt abzustimmen.
• Die Führerscheinkontrolle der Nutzerinnen und Nutzer nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben wird durch den Anbieter vollumfänglich gewährleistet.
• Der Anbieter organisiert die Verwaltung und den Unterhalt der Fahrzeuge (insbesondere Disposition, Reinigung, Instandhaltung, Schadenmanagement etc.) komplett eigenverantwortlich.
• Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die Reifen der gesamten Fahrzeugflotte den jeweiligen Witterungsbedingungen und gesetzlichen Vorgaben zur Verkehrssicherheit entsprechen.
• Mit der Stadt ist ein klar erkennbares Grunddesign abzustimmen, welches eingeschränkt Werbung, bevorzugt Eigenwerbung, zulässt.
e) Die Wartung der Fahrzeuge wird regelmäßig, entsprechend den Herstellerempfehlungen, auf Kosten des Anbieters durchgeführt. Der Anbieter hat zudem eine Werkstatt im Umkreis von 30 km nachzuweisen, damit eine kurzfristige Reparatur von Schäden sichergestellt ist.
Die Festlegung und Inbetriebnahme von zwingend zu betreibenden Standorten erfolgt nach Vorgabe der Stadt. Über die Inbetriebnahme weiterer fakultativer Standorte ist die Stadt Regensburg zu informieren.
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Die Abrechnung von Ansprüchen für Schäden, Ordnungswidrigkeiten sowie allen etwaigen Haftungen erfolgt zwischen Anbieter und Fahrzeugnutzer. In diesem Zusammenhang kann die Stadt Regensburg nicht ersatzweise in Regress genommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der Inbetriebnahme verpflichtet sich der Anbieter der Stadt Regensburg jährlich Auskunft über folgende Punkte zu geben:
• Die Anzahl der Kunden.
• Die Anzahl der durchgeführten Fahrten, die Auslastung und die Auslastungszeiten.
• Die aus Kundenbefragungen gewonnen Informationen, insbesondere hinsichtlich umweltrelevanter Fragestellungen.
• Das Reporting kann auf Verlangen der Stadt Regensburg nach Rücksprache mit dem Anbieter zu einem späteren Zeitpunkt angepasst und/oder um weitere Attribute erweitert werden.
Die Daten sind der Stadt Regensburg anonymisiert und als Auswertung zur Verfügung zu stellen.
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Ein Aufwendungsersatz wird durch die Stadt Regensburg nicht gewährt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß den einschlägigen Vorschriften des GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]