Umbau Gemeindezentrum St. Marien Thalmässing Referenznummer der Bekanntmachung: THA_7_731_2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Münchener Straße 7
Ort: Thalmässing
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 91177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Evang. Luth. Verwaltungszweckverban Westmittelfranken und Nordschwaben
E-Mail:
Telefon: +49 908129070831
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kirche-thalmaessing.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Gemeindezentrum St. Marien Thalmässing
Auftragsgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume der Leistungsphasen 2 bis 9 gemäß § 34 HOAI 2021 für den Umbau Gemeindezentrum St. Marien im Markt Thalmässing. Die Leistung wird der HZ III zugeordnet.
Thalmässing
Die Evang.-Luth. Kirche St. Marien in Markt Thalmässing (Landkreis Roth, Regierungsbezirk Mittelfranken) muss dringend saniert werden, um Bausubstanz und Funktionsfähigkeit zu erhalten.
Die Kirche St. Marien wurde 1712/13 unter dem Ansbachischen Hofbaudirektor Gabriel de Gabrieli von Lorenzo Salle erbaut. Dabei wurde der vorhandene gotische Turm wiederverwendet.
Ende der 1980er Jahre wurde das Kirchenschiff in zwei Stockwerke unterteilt und um einen Anbau erweitert. Dadurch sind im EG Räume für die Gemeindearbeit und im 1. OG ein flexibler Sakral- und Veranstaltungsraum entstanden.
Aufgrund von Mängeln im Dachtragwerk und Setzungen des Langhauses bildeten sich vor mehr als 10 Jahren Risse an den Anschlüssen zwischen Langhaus und Turm. Da der Erhalt des Gebäudes von der Kirchengemeinde finanziell nicht allein geleistet werde kann, soll das Haus profaniert und künftig mit der Kommune Thalmässing gemeinsam genutzt werden.
Das Quartier um die denkmalgeschützte Kirche St. Marien befindet sich in zentraler Lage am Marktplatz. Das Kirchengebäude ist das bauliche Zentrum des Ortes und hat identitätsstiftenden und ortsbildprägenden Charakter.
Das Quartier um St. Marien ist Teil eines städtebaulichen Sanierungsgebietes, für das ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellt wurde. Ziel ist die Revitalisierung des Quartiers.
Folgendes Raumnutzungsprogramm ist gefordert:
- im 1. OG ein Saal für max. 100 Personen für unterschiedliche Anlässe flexibel nutzbar,
- im EG ein Foyer für den Saal, abtrennbar und flexibel nutzbar auch als Besprechungs-, Jugend- oder Gemeinderaum,
- im EG ein Pfarrbüro,
- eine Küche,
- WCs, gemeinsam genutzt durch die einzelnen Bereiche.
Alle Räume sollen barrierefrei zugänglich sein.
Das Gebäude soll an ein mit regenerativer Energie betriebenem Nahwärmenetz angeschlossen werden.
Der Anbau aus den 1980er Jahren soll aus städtebaulichen Gründen abgebrochen werden.
Für das Gesamtbauvorhaben stehen dem Auftraggeber begrenzte finanzielle Mittel für sämtliche Bau- und Baunebenkosten (Kostengruppen 200-700) in Höhe von brutto EUR 2,85 Mio. zur Verfügung (Gesamtbudget). Vom Planungsteam wird erwartet, dass es seine Leistungen so erbringt und insbesondere so plant, dass damit das Gesamtbudget eingehalten werden kann.
Baubeginn soll 2024 sein, die Fertigstellung 2025 erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht. Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau Gemeindezentrum St. Marien Thalmässing
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Ort: Thalmässing
Postleitzahl: 91177
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/