Beratungsleistungen für Big-Data-Usecases, LfSt Referenznummer der Bekanntmachung: 2023JWE000006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sophienstr. 6
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Werner, Jürgen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen für Big-Data-Usecases, LfSt
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) schreibt eine Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen für Big-Data-Usecases aus.
Mit der Unterstützung des Berater-Teams des Auftragnehmers sollen Softwarelösungen zu verschiedenen Anforderungen der Steuerfachseite, welche auf der vorhandenen Infrastruktur einer „Cloudera Data Platform – Private Cloud“-Installation betrieben werden sollen, geplant und technisch umgesetzt werden. So sollen beispielsweise Lösungen erarbeitet werden, um strukturierte und unstrukturierte Daten aus unterschiedlichen Quellen aufzubereiten, in den Datalake zu importieren, zu katalogisieren und für Anwender der Fachseite performant durchsuchbar zu machen. Vom Team des Auftragnehmers werden hierfür Kenntnisse in den Software-Komponenten HBase, Solr, Phoenix, Atlas, Ranger, Impala, Spark und NiFi erwartet. Um langfristige Abhängigkeiten zu vermeiden, sollen seitens des Auftragnehmers auch Alternativen zur Cloudera Data Platform aufgezeigt werden, mit denen die vorhandenen Usecases umgesetzt werden könnten.
Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 30 Personentage pro Vertragsjahr. Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption (Wahlrecht Auftraggeber) um je ein weiteres Jahr („2+1+1“).
Die Dienstleistungen sind voraussichtlich zu ca. 75% in den Räumlichkeiten des BayLfSt in Nürnberg zu erbringen. Bis zu 25% können per remote geleistet werden.
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) schreibt eine Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen für Big-Data-Usecases aus.
Mit der Unterstützung des Berater-Teams des Auftragnehmers sollen Softwarelösungen zu verschiedenen Anforderungen der Steuerfachseite, welche auf der vorhandenen Infrastruktur einer „Cloudera Data Platform – Private Cloud“-Installation betrieben werden sollen, geplant und technisch umgesetzt werden. So sollen beispielsweise Lösungen erarbeitet werden, um strukturierte und unstrukturierte Daten aus unterschiedlichen Quellen aufzubereiten, in den Datalake zu importieren, zu katalogisieren und für Anwender der Fachseite performant durchsuchbar zu machen. Vom Team des Auftragnehmers werden hierfür Kenntnisse in den Software-Komponenten HBase, Solr, Phoenix, Atlas, Ranger, Impala, Spark und NiFi erwartet. Um langfristige Abhängigkeiten zu vermeiden, sollen seitens des Auftragnehmers auch Alternativen zur Cloudera Data Platform aufgezeigt werden, mit denen die vorhandenen Usecases umgesetzt werden könnten.
Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 30 Personentage pro Vertragsjahr. Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption (Wahlrecht Auftraggeber) um je ein weiteres Jahr („2+1+1“).
Die Dienstleistungen sind voraussichtlich zu ca. 75% in den Räumlichkeiten des BayLfSt in Nürnberg zu erbringen. Bis zu 25% können per remote geleistet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratungsleistungen für Big-Data-Usecases, LfSt
Postanschrift: Walter-Gropius-Straße 17
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers nicht
bekanntgegeben.
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wurde die einfache Richtwertmethode gem. UfAB 2018.04 angewendet.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.