Beratungsleistungen für Big-Data-Usecases, LfSt Referenznummer der Bekanntmachung: 2023JWE000006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen für Big-Data-Usecases, LfSt
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) schreibt eine Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen für Big-Data-Usecases aus.
Mit der Unterstützung des Berater-Teams des Auftragnehmers sollen Softwarelösungen zu verschiedenen Anforderungen der Steuerfachseite, welche auf der vorhandenen Infrastruktur einer „Cloudera Data Platform – Private Cloud“-Installation betrieben werden sollen, geplant und technisch umgesetzt werden. So sollen beispielsweise Lösungen erarbeitet werden, um strukturierte und unstrukturierte Daten aus unterschiedlichen Quellen aufzubereiten, in den Datalake zu importieren, zu katalogisieren und für Anwender der Fachseite performant durchsuchbar zu machen. Vom Team des Auftragnehmers werden hierfür Kenntnisse in den Software-Komponenten HBase, Solr, Phoenix, Atlas, Ranger, Impala, Spark und NiFi erwartet. Um langfristige Abhängigkeiten zu vermeiden, sollen seitens des Auftragnehmers auch Alternativen zur Cloudera Data Platform aufgezeigt werden, mit denen die vorhandenen Usecases umgesetzt werden könnten.
Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 30 Personentage pro Vertragsjahr. Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption (Wahlrecht Auftraggeber) um je ein weiteres Jahr („2+1+1“).
Die Dienstleistungen sind voraussichtlich zu ca. 75% in den Räumlichkeiten des BayLfSt in Nürnberg zu erbringen. Bis zu 25% können per remote geleistet werden.
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) schreibt eine Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen für Big-Data-Usecases aus.
Mit der Unterstützung des Berater-Teams des Auftragnehmers sollen Softwarelösungen zu verschiedenen Anforderungen der Steuerfachseite, welche auf der vorhandenen Infrastruktur einer „Cloudera Data Platform – Private Cloud“-Installation betrieben werden sollen, geplant und technisch umgesetzt werden. So sollen beispielsweise Lösungen erarbeitet werden, um strukturierte und unstrukturierte Daten aus unterschiedlichen Quellen aufzubereiten, in den Datalake zu importieren, zu katalogisieren und für Anwender der Fachseite performant durchsuchbar zu machen. Vom Team des Auftragnehmers werden hierfür Kenntnisse in den Software-Komponenten HBase, Solr, Phoenix, Atlas, Ranger, Impala, Spark und NiFi erwartet. Um langfristige Abhängigkeiten zu vermeiden, sollen seitens des Auftragnehmers auch Alternativen zur Cloudera Data Platform aufgezeigt werden, mit denen die vorhandenen Usecases umgesetzt werden könnten.
Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 30 Personentage pro Vertragsjahr. Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption (Wahlrecht Auftraggeber) um je ein weiteres Jahr („2+1+1“).
Die Dienstleistungen sind voraussichtlich zu ca. 75% in den Räumlichkeiten des BayLfSt in Nürnberg zu erbringen. Bis zu 25% können per remote geleistet werden.
Zweimalige Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unternehmensdarstellung mit Bezugnahme auf das allgemeine Leistungsportfolio, die Tätigkeitsschwerpunkte der letzten 3 Jahre und den Auftragsgegenstand.
- Durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz in Euro (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Euro (netto): mind. 400.000,- €
Referenz über einen vergleichbaren, erfolgreich durchgeführten Auftrag
Mindestanforderungen an eine gültige Referenz:
- die Referenz umfasst vergleichbare Leistungen im Betrieb oder der Betriebsunterstützung von "Cloudera Data Platform – Private Cloud" mit der Softwarekomponente "Apache HBase" mit einem Umfang von mindestens 10 Tagen
- Beendigungszeitpunkt des Referenzauftrages < 4 Jahre
- Scientology Schutzerklärung
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Verpflichtungserklärung der eingesetzten Berater
- Sicherheitsüberprüfung des eingesetzten Personals nach Stufe Ü1
- Eigenerklärung zu russischen Unternehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.