Übernahme, Transport und Verwertung von Metallen Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Moosstraße 5
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 81512726400
Fax: +49 815127268400
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Transport und Verwertung von Metallen
Ausschreibung über die Übernahme inkl. Containergestellung. Transport und Verwertung von Altmetallen aus den Bringsystem des Landkreis Starnberg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Altmetall wird im Bringsystem über die Wertstoffhöfe des Landkreis Starnberg erfasst. Die Adressen der Wertstoffhöfe können unter https://www.awista-starnberg.de/entsorgungseinrichtungen eingesehen werden. Das Leistungsspektrum umfasst:- die Gestellung von Abroll- und Absetzcontainern an den Wertstoffhöfen des Auftraggebers,- deren Abholung zur Leerung (Austausch volle gegen leere Container)- die Übernahme der vom Auftragnehmer erfassten Eisen- und Nichteisenmetalle,- den Transport der übernommenen Eisen- und Nichteisenmetalle zu vom Auftragnehmer zu benennenden Umschlag-, Behandlungs- oder Verwertungsanlagen einschließlich unverzüglicher Verwiegung sowie- die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der Eisen- und Nichteisenmetalle in vom Auftragnehmer vorzuhaltenden und benannte Anlagen.Die vom Auftragnehmer vorzusehenden Anlagen zur Verwertung des Altmetalls müssen sich nicht im Gebiet des Auftraggebers befinden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86159
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.