GFK-Monitor - Workover-Anlage zum GFK-Einbau Referenznummer der Bekanntmachung: SV-CMO-230413-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8923614888
Fax: +49 892361704888
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
GFK-Monitor - Workover-Anlage zum GFK-Einbau
GFK-Monitor - Workover-Anlage zum GFK-Einbau
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Gestellung und Dienstleistungen der Workover-Anlage zum Glasfaserkabel (GFK)-Einbau in die Geothermiebohrung SLS Th6 am Standort Schäftlarnstraße (SLS) sowie die Gestellung und Dienstleistungen von Bohrwerkzeugen zum Befahrbarkeitsnachweis des Open Hole Bereichs der Bohrung sowie optional die Durchführung von Bohrlochmessungen.
München - am Standort Schäftlarnstraße
GFK-Monitor - Workover-Anlage zum GFK-Einbau
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Gestellung und Dienstleistungen der Workover-Anlage zum Glasfaserkabel (GFK)-Einbau in die Geothermiebohrung SLS Th6 am Standort Schäftlarnstraße (SLS) sowie die Gestellung und Dienstleistungen von Bohrwerkzeugen zum Befahrbarkeitsnachweis des Open Hole Bereichs der Bohrung sowie optional die Durchführung von Bohrlochmessungen.
Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung:
Der GFK-Einbau erfolgt am Sucker Rod Strang bis zur Endteufe des Open-Hole-Bereichs (3.141 m TVD / 4.179
m MD) der Bohrung SLS Th6. Die Serviceleistungen der Workover-Anlage beinhalten den Betrieb der Anlage,
inkl. Bedienung und Lieferung von Verbrauchsstoffen (z.B. Diesel für Generatoren). Die Installation des GFKs
am Sucker Rod erfolgt durch den Kooperationspartner des Auftraggebers.
Des Weiteren hat der Auftragnehmer (AN) den Befahrbarkeitsnachweis des Open-Hole-Bereichs ("Dummy Run")
sowie optional Bohrlochmessungen (Temperatur, Druck) durchzuführen. Hierfür sind geeignete Bohrwerkzeuge
(Bohrgestänge, Taper Mill und Jar, etc.) und optional Messsonden (Memory-Sonden) durch den AN
bereitzustellen. Der An- und Abtransport aller hierfür notwendigen Bohrwerkzeuge erfolgt durch den AN. Etwaige
Redress- und Inspektionsarbeiten am Bohrwerkzeug sind durch den AN zu erbringen. Es ist kein spülenddrehender
Befahrbarkeitsnachweis beabsichtigt, jedoch muss die Workover-Anlage im Fall von Festwerden des
"Dummy Strangs" optional dafür geeignet bzw. nachrüstbar sein. Alle Arbeiten am Bohrloch, wie z.B. der
Befahrbarkeitsnachweis inkl. optionaler Bohrlochmessungen sowie der GFK-Einbau haben unter Einsatz von
Sensordatenaufzeichnung (u.a. Teufe, Hakenlast, Blockposition, etc) zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GFK-Monitor - Workover-Anlage zum GFK-Einbau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens CMO-230413-003 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).