GFK-Monitor - Workover-Anlage zum GFK-Einbau Referenznummer der Bekanntmachung: SV-CMO-230413-003
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
GFK-Monitor - Workover-Anlage zum GFK-Einbau
GFK-Monitor - Workover-Anlage zum GFK-Einbau
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Gestellung und Dienstleistungen der Workover-Anlage zum Glasfaserkabel (GFK)-Einbau in die Geothermiebohrung SLS Th6 am Standort Schäftlarnstraße (SLS) sowie die Gestellung und Dienstleistungen von Bohrwerkzeugen zum Befahrbarkeitsnachweis des Open Hole Bereichs der Bohrung sowie optional die Durchführung von Bohrlochmessungen.
München - am Standort Schäftlarnstraße
GFK-Monitor - Workover-Anlage zum GFK-Einbau
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Gestellung und Dienstleistungen der Workover-Anlage zum Glasfaserkabel (GFK)-Einbau in die Geothermiebohrung SLS Th6 am Standort Schäftlarnstraße (SLS) sowie die Gestellung und Dienstleistungen von Bohrwerkzeugen zum Befahrbarkeitsnachweis des Open Hole Bereichs der Bohrung sowie optional die Durchführung von Bohrlochmessungen.
Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung:
Der GFK-Einbau erfolgt am Sucker Rod Strang bis zur Endteufe des Open-Hole-Bereichs (3.141 m TVD / 4.179
m MD) der Bohrung SLS Th6. Die Serviceleistungen der Workover-Anlage beinhalten den Betrieb der Anlage,
inkl. Bedienung und Lieferung von Verbrauchsstoffen (z.B. Diesel für Generatoren). Die Installation des GFKs
am Sucker Rod erfolgt durch den Kooperationspartner des Auftraggebers.
Des Weiteren hat der Auftragnehmer (AN) den Befahrbarkeitsnachweis des Open-Hole-Bereichs ("Dummy Run")
sowie optional Bohrlochmessungen (Temperatur, Druck) durchzuführen. Hierfür sind geeignete Bohrwerkzeuge
(Bohrgestänge, Taper Mill und Jar, etc.) und optional Messsonden (Memory-Sonden) durch den AN
bereitzustellen. Der An- und Abtransport aller hierfür notwendigen Bohrwerkzeuge erfolgt durch den AN. Etwaige
Redress- und Inspektionsarbeiten am Bohrwerkzeug sind durch den AN zu erbringen. Es ist kein spülenddrehender
Befahrbarkeitsnachweis beabsichtigt, jedoch muss die Workover-Anlage im Fall von Festwerden des
"Dummy Strangs" optional dafür geeignet bzw. nachrüstbar sein. Alle Arbeiten am Bohrloch, wie z.B. der
Befahrbarkeitsnachweis inkl. optionaler Bohrlochmessungen sowie der GFK-Einbau haben unter Einsatz von
Sensordatenaufzeichnung (u.a. Teufe, Hakenlast, Blockposition, etc) zu erfolgen.
Die Auswahl der Bewerber für die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eignungsnachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 vorgegebenen Eignungskriterien (= Eignungsprüfung).
Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages ist dessen fristgerechte Einreichung, die Vollständigkeit der Eignungsnachweise sowie die Einhaltung von etwaigen Mindestanforderungen. Es werden nur die Bewerber zur Angebotsabgabe ausgewählt, welche nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung über eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) verfügen und daher die notwendige Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind.
2. Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
3. Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
4. Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
5. Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
6. Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
7. Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
8. Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
9. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
10. Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
11. Referenzliste Liste mit mindestens drei Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren über Tiefbohrungen >1.500 m MD:
- Bohr- bzw. Workover-Anlage
- Bohrungstiefe (MD/TVD)
- Bohrlochenddurchmesser
- Bohrung (Geothermie/Öl/Gas)
- Standort
- Auftraggeber
- Besondere Anforderungen (z.B. Geologie, Bohren im besiedelten Gebiet, Lärmschutzanforderungen, etc.)
- Leistungszeitraum
- Art der Arbeiten
12. Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung) mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
13. Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Spezielle Anforderungen an die Technische Ausrüstung:
- Kopie der Genehmigung über die für Deutschland gültige Bauartzulassung für die geplante zum Einsatz kommende Workover-Anlage.
- Eigenerklärung über Hakenausnahmelast (inkl. Angabe der Werte: Hakenregellast, Hakenausnahmelast und vorgesehenes Bohrgestänge), welche mindestens die Auflast (inkl. Block Weight) zuzüglich 30 t Reserve gewährleistet. Siehe Anlage 1 bis Anlage 3 zum Teilnahmewettbewerb.
- Datenblatt Workover-Anlage oder Eigenerklärung über Top Drive Betrieb (max. Last nicht niedriger als Hakenausnahmelast) oder Drehtisch Betrieb.
- Datenblatt Workover-Anlage oder Eigenerklärung über Anzahl verfügbarer Spülpumpen. Mindestanzahl: 2 (parallel Betrieb soll ggf. möglich sein).
- Eigenerklärung über Eignung der Spülpumpen in Abhängigkeit des zum Einsatz kommenden Bohrgestänges und gegebenen Bohrlochausbauschemas, dass eine Pumprate bis zu 1.500 l/min beim Befahrbarkeitsnachweis auf Endteufe gewährleistet werden kann. Hinweis: Es soll kein kompletter Spülungskreislauf erzeugt werden.
- Eigenerklärung zur Aufstellung der Workover-Anlage am Bohrplatz: Die Eigenerklärung muss beinhalten, dass der im beiliegenden Lageplan ausgewiesene Bereich für die Aufstellung der Workover-Anlage ausreichend bemessen ist. Siehe Anlage 4 zum Teilnahmewettbewerb.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Fall der Angebotsaufforderung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden werden sowie des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt und einer Bestätigung, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens CMO-230413-003 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).