Ersatzneubau Brückenbau BW 113-6 Dorfenbrücke bei Oberhummel Referenznummer der Bekanntmachung: 75-2020_BW_113-6
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Landshuter Straße 31
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sachgebiet 15 - Zentrale Vergabe
E-Mail:
Telefon: +49 8161600625
Fax: +49 8161600443
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Brückenbau BW 113-6 Dorfenbrücke bei Oberhummel
Ersatzneubau Brückenbau BW 113-6 Dorfenbrücke bei Oberhummel;
Objektplanung Ingenieurbauwerk inkl. Tragwerksplanung und Verkehrsanlagen
Landkreis Freising, Dorfenbrücke bei Oberhummel
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI 2021 inkl. der Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 49 ff. HOAI 2021 und inkl. der Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 45 ff, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch besondere Leistungen beauftragt werden, z.B.:
- Abbruchkonzept für die Bestandsbrücke
- örtliche Bauüberwachung für die Objektplanung Ingenieurbauwerk und Verkehrsanlagen
- ingenieurtechnische Kontrolle für die Tragwerksplanung des Ingenieurbauwerks
- Nachtragsprüfung
- Mitwirkung bei der Abrechnung etwaiger Fördermittel
Das Brückenbauwerk BW 113-6 in der Kreisstraße FS 13 befindet sich im Landkreis Freising, nahe der Gemeinde Oberhummel, überspannt die Dorfen und liegt in den Isarauen und somit in einem FFH-, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet.
Die bisherige Brücke wurde im Jahr 1964 als geschlossener Rahmen errichtet und war für 30 Tonnen ausgelegt. Dies reicht aufgrund des gestiegenen Schwerlastverkehrs nicht mehr aus.
Die letzte Bauwerksprüfung aus 2014 ergab eine Zustandsnote von 2,7. Darüber hinaus machen großflächige Risse, sowie fehlende Entwässerungsrinnen und ungeeignete Bordsteinhöhen einen Ersatzneubau erforderlich. Daher soll nun der Abbruch, der ebenfalls Gegenstand des Verfahrens ist, und ein wirtschaftlicher Ersatzneubau als Einfeldbrücke erfolgen. Die Spannweite beträgt ca. 6,30m lichte Weite, die Gesamtlänge der Brücke beträgt ca. 20,05m, je Fahrtrichtung ist eine Fahrspur vorzusehen, die Auslegung ist für die Brückenklasse 60 vorzusehen, zudem ist ein Geh- und Radweg auf einer Brückenkappe zu errichten.
Während der Baumaßnahmen soll der Verkehr über eine weiträumige Umfahrung umgeleitet werden.
Der Auftraggeber ordnet die Brücke der Honorarzone III zu und geht von über Flächenkennwerte ermittelte geschätzten Baukosten von ca. 2,3 Mio. Euro (KG 300+400 brutto) aus.
Unterlagen zur Bestandsbrücke (z.B. Bauwerksbuch) werden in der 2. Verfahrensstufe vom Auftraggeber allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben, bestmöglichen Informationsstand zu bringen.
Zeitplan:
Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragsvergabe. Es ist mit umfangreichen Genehmigungszeiträumen zu rechnen, so dass keine belastbare Aussage über Baubeginn
und Fertigstellungszeitraum getätigt werden kann.
Gewünscht ist ein Baubeginn ca. 2025 und die Fertigstellung ca. Ende 2026.
Stufe 1:
a) LPH 1-2 gem. § 43 f HOAI 2021
b) LPH 1-2 gem. § 47 f HOAI 2021
c) LPH 2 gem. § 51 f HOAI 2021
Stufe 2:
a) LPH 3-4 gem. § 43 f HOAI 2021
b) LPH 3-4 gem. § 47 f HOAI 2021
c) LPH 3-4 gem. § 51 f HOAI 2021
Stufe 3:
a) LPH 5-7 gem. § 43 f HOAI 2021
b) LPH 5-7 gem. § 47 f HOAI 2021
c) LPH 5-6 gem. § 51 f HOAI 2021
Stufe 4:
a) LPH 8-9 gem. § 43 f HOAI 2021
b) LPH 8-9 gem. § 47 f HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Machtlfinger Straße 7
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379 München
Land: Deutschland
Verkehrsanlagenplanung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland