Ersatzneubau Brückenbau BW 113-6 Dorfenbrücke bei Oberhummel Referenznummer der Bekanntmachung: 75-2020_BW_113-6
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Brückenbau BW 113-6 Dorfenbrücke bei Oberhummel
Ersatzneubau Brückenbau BW 113-6 Dorfenbrücke bei Oberhummel;
Objektplanung Ingenieurbauwerk inkl. Tragwerksplanung und Verkehrsanlagen
Landkreis Freising, Dorfenbrücke bei Oberhummel
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI 2021 inkl. der Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 49 ff. HOAI 2021 und inkl. der Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 45 ff, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch besondere Leistungen beauftragt werden, z.B.:
- Abbruchkonzept für die Bestandsbrücke
- örtliche Bauüberwachung für die Objektplanung Ingenieurbauwerk und Verkehrsanlagen
- ingenieurtechnische Kontrolle für die Tragwerksplanung des Ingenieurbauwerks
- Nachtragsprüfung
- Mitwirkung bei der Abrechnung etwaiger Fördermittel
Das Brückenbauwerk BW 113-6 in der Kreisstraße FS 13 befindet sich im Landkreis Freising, nahe der Gemeinde Oberhummel, überspannt die Dorfen und liegt in den Isarauen und somit in einem FFH-, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet.
Die bisherige Brücke wurde im Jahr 1964 als geschlossener Rahmen errichtet und war für 30 Tonnen ausgelegt. Dies reicht aufgrund des gestiegenen Schwerlastverkehrs nicht mehr aus.
Die letzte Bauwerksprüfung aus 2014 ergab eine Zustandsnote von 2,7. Darüber hinaus machen großflächige Risse, sowie fehlende Entwässerungsrinnen und ungeeignete Bordsteinhöhen einen Ersatzneubau erforderlich. Daher soll nun der Abbruch, der ebenfalls Gegenstand des Verfahrens ist, und ein wirtschaftlicher Ersatzneubau als Einfeldbrücke erfolgen. Die Spannweite beträgt ca. 6,30m lichte Weite, die Gesamtlänge der Brücke beträgt ca. 20,05m, je Fahrtrichtung ist eine Fahrspur vorzusehen, die Auslegung ist für die Brückenklasse 60 vorzusehen, zudem ist ein Geh- und Radweg auf einer Brückenkappe zu errichten.
Während der Baumaßnahmen soll der Verkehr über eine weiträumige Umfahrung umgeleitet werden.
Der Auftraggeber ordnet die Brücke der Honorarzone III zu und geht von über Flächenkennwerte ermittelte geschätzten Baukosten von ca. 2,3 Mio. Euro (KG 300+400 brutto) aus.
Unterlagen zur Bestandsbrücke (z.B. Bauwerksbuch) werden in der 2. Verfahrensstufe vom Auftraggeber allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben, bestmöglichen Informationsstand zu bringen.
Zeitplan:
Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Juni 2023. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss. Es ist mit umfangreichen Genehmigungszeiträumen zu rechnen, so dass keine belastbare Aussage über Baubeginn und Fertigstellungszeitraum getätigt werden kann.
Gewünscht ist ein Baubeginn ca. 2025 und die Fertigstellung ca. Ende 2026.
Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 (inkl. Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen u. ä.). Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann insbesondere dann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat oder eine zeitnahe Genehmigung durch Behörden und Gremien nicht erreicht werden kann.
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung:
Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte
Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Angebotssubmission ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Stufe 1:
a) LPH 1-2 gem. § 43 f HOAI 2021
b) LPH 1-2 gem. § 47 f HOAI 2021
c) LPH 2 gem. § 51 f HOAI 2021
Stufe 2:
a) LPH 3-4 gem. § 43 f HOAI 2021
b) LPH 3-4 gem. § 47 f HOAI 2021
c) LPH 3-4 gem. § 51 f HOAI 2021
Stufe 3:
a) LPH 5-7 gem. § 43 f HOAI 2021
b) LPH 5-7 gem. § 47 f HOAI 2021
c) LPH 5-6 gem. § 51 f HOAI 2021
Stufe 4:
a) LPH 8-9 gem. § 43 f HOAI 2021
b) LPH 8-9 gem. § 47 f HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister;
c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;
d) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
e) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt;
f) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;
g) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
h) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften;
i) Erklärung Bezug Russland;
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von [Betrag gelöscht] EUR brutto im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke / Tragwerksplanung / Objektplanung Verkehrsanlagen;
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
a) Erklärung d. Bewerbers/d. Bewerbergemeinschaft über Anzahl d. techn. festangest. Vollzeit-Mitarbeiter (bei 40h/Wo.) u. d. Führungskräfte in den letzten 3 abgeschl. Jahren (2020-22) gem. §46 Abs.3 Nr.8 VgV. Die Mind.anford. ist ein jährl. Mittel v. 2 techn.festangest.Vollzeit-MA im Leistungsbild Obj.pl. Ing.b.werke/Tragw.pl./Obj.pl. Verkehrsanl. inkl. Geschäftsführung (GF). Freie MA sind wie Unterauftragnehmer (UnterAN) im Teilnahmeantrag (TNA) aufzuführen. Die Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen gem. §47 Abs.1 VgV im TNA unter Anl.1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe d. Fachkräfte gem. §46 Abs.3 Nr.2 VgV: Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation 1 GF od. 1 Führungskraft (FK) gem. §75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn in der GF bzw. unter den FK mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeich. „Bauingenieur“ gem. §75 VgV im jew. Herkunftsstaat d. Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Eintragung in die Ing.kammer-Bau u. Abschlussurkunde m. Angabe d. Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jew. Herkunftsstaat die Berufsbezeichn. „Bauingenieur" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergl.bare fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU–Berufsanerkennungsrichtlinie– gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung d. GF od. d. FK [=dieselbe Person wie unter b)] im Leistungsbild Obj.pl. Ing.b.werke/Tragw.pl./Obj.pl. Verkehrsanl. ist jew. durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anford. sind 7 Jahre Berufserfahrung für den GF od. die FK im o.g. Leistungsbild.
d) Angabe von 4 Referenzen, wobei die Ref.3+4 mit der Ref.1 od. 2 identisch sein kann (Ref1+2: Ing.bauw., Ref3: Tragw.pl., Ref4: Verkehrsanl.) gem. §75 Abs.5 VgV.
Für die Ref.projekte gelten folgende Mind.anford.:
- Ref1+2 ING und Ref4 VA: Der Ref.zeitraum muss zwischen 1.1.2013-31.12.2022 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
- Ref3 TWP: Der Ref.zeitraum muss zwischen 1.1.2017-31.12.2022 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 6 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Ref., nicht aber zum Ausschluss.
Folgende Angaben sind bei den Ref. erforderlich:
- Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. d. ARGE
- ggf. Benennung d. UnterAN
- ggf. Aufgabenverteilung in d. ARGE/mit dem UnterAN
- Projektbezeichnung/-beschreibung
- Bauvolumen brutto (KG 300+400 bzw. anrech.Ko. VA)
- Honorarzone
- dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen
- schwingende Verkehrslasten (Ref 3)
- ing.techn. Kontrolle (Ref 3)
- Verkehrsanlage (Ref 4)
- AG m. Ansprechpartner, Anschrift, Tel
Zusatzpunkte (es genügt, wenn die Unterkategorie jew. bei einer Ref. erfüllt ist) für:
- konstr.Ing.b.werk f. Verkehrsanl.
- örtl. Bauüberwach.
- Zus.arbeit m. öffentl. AG/einschläg. Vergaberichlinien
- Abstimmung m. Wasserwirtschaftsamt u./od. landschaftl. sensibles Umfeld
- Mitwirkung bei Erstellung Verwendungsnachweis/Abrechnung Fördermittel
Sonstiges: vollständige Projektdarstellung d. Ref. auf je max 2 DINA4-/od. 1 DINA3-Seite, graph. Darstellung (z.B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen v. öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref.proj. anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Als Büroref. wird auch eine Ref. gewertet, die von den Mitarbeitern d. Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zw. den Personen, die für den Ref.auftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neunen Büro besteht.
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Bewerber müssen Ihre Bereitschaft erklären, dass in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt 127 (Erklärung zu Bezug Russland) im Auftragsfall auszufüllen und zu unterschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
- der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
- der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
- der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
- der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland