Überlassung und Pflege einer 5G Standalone Kernnetz-Software für ein 5G-Campusnetz Referenznummer der Bekanntmachung: UniBw M DTEC MT 964
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werner-Heisenberg-Weg 39
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZV I.3
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überlassung und Pflege einer 5G Standalone Kernnetz-Software für ein 5G-Campusnetz
Auftragsgegenstand ist die Überlassung und Pflege einer 5G Standalone Kernnetz-Software für ein 5G-Campusnetz.
Der Auftragnehmer muss insbesondere folgende Leistungen erbringen:
Zum Betrieb eines Campusnetzes sind neben der Hard- und Software für das RAN ein Kernnetz sowie eine Frequenzzuteilung nötig. Das RAN ist nicht Teil der Ausschreibung. Ebenso ist die Frequenzzuteilung für den Frequenzbereich 3,7-3,8 GHz, der für lokale 5G-Netze vorgesehen ist, bereits erfolgt und somit ebenfalls nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Allerdings muss die Hardware und Software geeignet sein, die Vorgaben der Frequenzzuweisung einzuhalten und mit RAN von Drittanbietern betrieben werden können.
Da das Testnetz in der finalen Ausbaustufe Access Points verschiedener Hersteller inklusive verschiedener SDR-basierten Basisstationen beinhalten soll, dürfen die einzelnen Kernnetz-Komponenten keine Einschränkungen hinsichtlich des gemeinsamen Betriebs mit anderen 3GPP-konformen Basisstationen aufweisen. Um die Forschungsaufgaben der UniBw durchführen zu können, ist es zudem notwendig, dass der Quellcode der Software zur Verfügung gestellt wird und die Softwarelizenz die Forschung an dem Quellcode ermöglicht.
Universität der Bundeswehr München (UniBw M) Werner-Heisenberg-Weg 39 85577 Neubiberg
Auftragsgegenstand ist die Überlassung und Pflege einer 5G Standalone Kernnetz-Software für ein 5G-Campusnetz.
Der Auftragnehmer muss insbesondere folgende Leistungen erbringen:
Zum Betrieb eines Campusnetzes sind neben der Hard- und Software für das RAN ein Kernnetz sowie eine Frequenzzuteilung nötig. Das RAN ist nicht Teil der Ausschreibung. Ebenso ist die Frequenzzuteilung für den Frequenzbereich 3,7-3,8 GHz, der für lokale 5G-Netze vorgesehen ist, bereits erfolgt und somit ebenfalls nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Allerdings muss die Hardware und Software geeignet sein, die Vorgaben der Frequenzzuweisung einzuhalten und mit RAN von Drittanbietern betrieben werden können.
Da das Testnetz in der finalen Ausbaustufe Access Points verschiedener Hersteller inklusive verschiedener SDR-basierten Basisstationen beinhalten soll, dürfen die einzelnen Kernnetz-Komponenten keine Einschränkungen hinsichtlich des gemeinsamen Betriebs mit anderen 3GPP-konformen Basisstationen aufweisen. Um die Forschungsaufgaben der UniBW durchführen zu können, ist es zudem notwendig, dass der Quellcode der Software zur Verfügung gestellt wird und die Softwarelizenz die Forschung an dem Quellcode ermöglicht.
Gegenstand des Auftrags sind optional Trainingstage für das Personal der UniBw M im Umgang mit der Kernnetz-Software.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Überlassung und Pflege einer 5G Standalone Kernnetz-Software für ein 5G-Campusnetz
Postanschrift: Kaiserin-Augusta-Allee 31
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVC6VMS
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894-990
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Es wird
ferner darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber vor dem Vertragsschluss eine Bekanntmachung im Sinne
von § 135 Abs. 3 GWB veröffentlicht hat. Bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 135 Abs. 3 GWB tritt keine
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein.
Postanschrift: Werner-Heisenberg-Weg 39
Ort: Neubiberg
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.unibw.de