Überlassung und Pflege einer 5G Standalone-Kernnetz-Software für ein 5G-Campusnetz
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Werner-Heisenberg-Weg 39
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85597
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZV I.3
E-Mail:
Telefon: +49 8960044132
Fax: +49 8960044013
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.unibw.de/home
Abschnitt II: Gegenstand
Überlassung und Pflege einer 5G Standalone-Kernnetz-Software für ein 5G-Campusnetz
Auftragsgegenstand ist Überlassung und Pflege einer 5G Standalone Kernnetz-Software für ein 5G-Campusnetz.
Mit dem dtec.bw-Projekt verfolgt die UniBw M das Ziel, mit Hilfe von drei aufzubauenden Forschungslaboren den militärischen Nutzen und die technologische Reife von Schlüsseltechnologien der Digitalisierung zu untersuchen und zu demonstrieren. Die drei Labore „Netzwerke und Technologieelemente“, „Experimentalnutzlast“ sowie „Experimentelle Satellitentechnik“ sollen daher so aufgebaut und ausgestattet werden, dass sich Fragestellungen in dem genannten Kontext beantworten lassen. Zu den Schlüsseltechnologien und den damit verbundenen Themenbereichen gehören unter anderem:
• Mobile terrestrische 5G / 6G Netzwerke einschließlich der Anbindung an Satellitennetzwerke
• Laserkommunikationsnetzwerke, optische Netzwerke Space-to-Ground und Ground-to-Space
• Internet-of-Things Anwendungen und Technologien
• Experimentelle Nutzlasttechnologien, Laserkommunikation, digitale Signalverarbeitung im Orbit
• Moderne Strukturen der Satellitentechnik
• Resilienz von Satellitensystemen
• Elektrische Antriebssysteme, moderne Satellitenbetriebsverfahren
Im Zuge von SeRANIS baut die UniBw M ein 5G Campusnetz zu Forschungs- und Kommunikationszwecken auf.
Zum Betrieb eines Campusnetzes sind neben der Hard- und Software für das RAN ein Kernnetz sowie eine Frequenzzuteilung nötig. Das RAN ist nicht Teil der Ausschreibung. Ebenso ist die Frequenzzuteilung für den Frequenzbereich 3,7-3,8 GHz, der für lokale 5G-Netze vorgesehen ist, bereits erfolgt und somit ebenfalls nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Allerdings muss die Hardware und Software geeignet sein, die Vorgaben der Frequenzzuweisung einzuhalten und mit RAN von Drittanbietern betrieben werden können.
Da das Testnetz in der finalen Ausbaustufe Access Points verschiedener Hersteller inklusive verschiedener SDR-basierter Basisstationen beinhalten soll, dürfen die einzelnen Kernnetz Komponenten keine Einschränkungen hinsichtlich des gemeinsamen Betriebs mit anderen 3GPP-konformen Basisstationen aufweisen. Um die Forschungsaufgaben der UniBW durchführen zu können, ist es notwendig, dass der Quellcode der Software zur Verfügung gestellt wird und die Softwarelizenz die Forschung an dem Quellcode ermöglicht.
Gegenstand des Auftrags sind optional Trainingstage für das Personal der UniBw M im Umgang mit der Kernnetz-Software.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Das Vorgehen der UniBw M ist vergaberechtlich zulässig.
Die UniBw M darf zur Bereitstellung und Pflege einer 5G Standalone Kernnetz-Software für ein 5G-Campusnetz gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c), Abs. 6 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchführen. Aus technischen Gründen und aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten ist kein Wettbewerb vorhanden. Das Fraunhofer Institut ist der einzige europaweite Anbieter der geforderten Software. Das Institut ist zugleich Urheber dieser Software.
Zu dem Auftragsgegenstand besteht auch keine Alternative oder Ersatzlösung. Andere Anbieter vergleichbarer Technologien bestehen nicht.
Der fehlende Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter. Die UniBw M hat die Anforderungen aus sachlichen Gründen aufgestellt und nicht mit der Absicht, bestimmte Wirtschaftsteilnehmer zu benachteiligen oder zu bevorzugen. Die Softwarelösung mit Offenlegung des Sourcecodes für das 5G Kernnetz ist für die Umsetzung des Projekts SeRANIS notwendig.
Die UniBw M hat mit den aufgestellten Anforderungen die Grenzen der vergaberechtlichen Bestimmungsfreiheit eingehalten. Die UniBw M diskriminiert andere Wirtschaftsteilnehmer nicht. Ausschließlich mit einem Auftragnehmer, der die vorgegebenen Anforderungen erfüllt, lassen sich die Ziele des Projekts SeRANIS erreichen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Kaiserin-Augusta-Allee 31
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf §§ 160 ff. GWB verwiesen. Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Postanschrift: Werner-Heisenberg-Weg 39
Ort: Neubiberg
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
E-Mail: