Erbringung von Bestattungsdienstleistungen für Friedhöfe der Stadt Lauf a.d.Pegnitz Referenznummer der Bekanntmachung: FB 3 - 2023/2 - Bestattungsdienstleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Urlasstr. 22
Ort: Lauf a.d. Pegnitz
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91207
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 91231844594
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Bestattungsdienstleistungen für Friedhöfe der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
Erbringung von Bestattungsdienstleistungen auf drei Friedhöfen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zur Durchführung als Erfüllungsgehilfe
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz unterhält aus Gründen des öffentlichen Wohles die erforderlichen Einrichtungen für das Bestattungswesen. Sie ist kommunale Trägerin der Friedhöfe in Lauf an der Röthenbacher Straße, sowie in den Ortsteilen Heuchling und Simonshofen.Vertragsgegenstand ist die Übertragung von Bestattungsdienstleistungen (z. B. Erdarbeiten zur Graberstellung) zur Durchführung als Erfüllungsgehilfe für die Stadt Lauf a.d.Pegnitz auf diesen Friedhöfen.Der künftige Auftragnehmer wird ausschließlich als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers tätig.Die zu erbringenden Tätigkeiten im Einzelnen sind der Leistungsbeschreibung, den vertraglichen Regelungen und beigefügten Anlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Schnaittach
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91220
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.