Erbringung von Bestattungsdienstleistungen für Friedhöfe der Stadt Lauf a.d.Pegnitz Referenznummer der Bekanntmachung: FB 3 - 2023/2 - Bestattungsdienstleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauf a.d. Pegnitz
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91207
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Bestattungsdienstleistungen für Friedhöfe der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
Erbringung von Bestattungsdienstleistungen auf drei Friedhöfen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zur Durchführung als Erfüllungsgehilfe
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz unterhält aus Gründen des öffentlichen Wohles die erforderlichen Einrichtungen für das Bestattungswesen. Sie ist kommunale Trägerin der Friedhöfe in Lauf an der Röthenbacher Straße, sowie in den Ortsteilen Heuchling und Simonshofen.
Vertragsgegenstand ist die Übertragung von Bestattungsdienstleistungen (z. B. Erdarbeiten zur Graberstellung) zur Durchführung als Erfüllungsgehilfe für die Stadt Lauf a.d.Pegnitz auf diesen Friedhöfen.
Der künftige Auftragnehmer wird ausschließlich als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers tätig.
Die zu erbringenden Tätigkeiten im Einzelnen sind der Leistungsbeschreibung, den vertraglichen Regelungen und beigefügten Anlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktuelle Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) Ihres Eintrags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen Union, in dem das Unternehmen niedergelassen ist.
2. Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
3. Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
4. Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind.
5. Eigenerklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
6. Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Sachschäden: 1,0 Mio. EUR
Personenschäden: 1,0 Mio. EUR
Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR
Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass sie bei
Auftragserteilung/Zuschlagserteilung angepasst werden.
7. Eigenerklärung Insolvenz: Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag mangels Masse nicht abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
8. Eigenerklärung zur Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung.
9. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung, Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.